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KfZ-Schaden: Versicherung zahlt nicht den vollen Betrag

gefragt von anita10 am 20.05.2009 um 9:34 Uhr

Hallo, ich hatte einen unverschuldeten Unfall mit meinem PKW (Sachlage ist eindeutig). Ich habe mein Fahrzeug in eine Werkstatt gegeben und zuvor ein Gutachten anfertigen lassen. Mit der gegnerischen Versicherung habe ich entsprechend dem Gutachten abgerechnet. Die Versicherung hat dann jedoch auf Basis der eingereichten Unterlagen, d.h. nach Aktenlage, ein eigenes Gutachten anfertigen lassen. Dort wurde aufgeführt, dass eine Achsvermessung nicht erforderlich gewesen sei. Diese war jedoch in dem von mir beauftragten Gutachten enthalten. Ist so etwas zulässig?


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anonym
beantwortet von jockl am 20. Mai 2009 09:37
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Das ist ein altbekannter Trick der Versicherer. Dir kann das aber doch egal sein, du hast dein Geld doh, oder ? Du schreibst, du hast abgerechnet.

Kommentar von Simple_avatar4smalldatBienschen am 20. Mai 2009 09:41

Und sie schreibt weiter, dass die Versicherung nicht den vollen Betrag zahlt - lesen!!!

Kommentar von anita10 am 20. Mai 2009 09:45

sie hat aber nicht den vollen Betrag lt, gutachten bezahlt


asomy1
beantwortet von asomy1 am 20. Mai 2009 09:36
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klar.
wenn du rechtsschutzversichert bist: geh damit zum anwalt


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 20. Mai 2009 09:37
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Rechtsschutzversicherung einschalten


anonym
beantwortet von Tumba am 20. Mai 2009 09:40
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Sei froh, dass sich die Versicherung überhaupt auf eine Abrechnung nach Gutachten eingelassen hat.


Kommentar von E375f917674efd493f5af68c7f103933smallkoljazaborowski am 21. Mai 2009 14:25

Da muss sie nicht froh sein. Das ist ständige Rechtsprechung.


anonym
beantwortet von claudia3474 am 20. Mai 2009 09:40
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versicherung zahlt nicht dann andere versicherung nehmen.

Kommentar von Tumba am 20. Mai 2009 09:40

Was hat das mit dem SV zu tun?

Kommentar von anita10 am 20. Mai 2009 09:44

es ist die gegnerische Vericherung, die kann man sich nicht aussuchen.


koljazaborowski
beantwortet von koljazaborowski am 21. Mai 2009 14:23
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Beim nächsten Mal bitte gleich zum Anwalt gehen. Bei Verschulden des Unfallgegners werden die Anwaltskosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung erstattet. Jetzt würde ich den Differenzbetrag unter Fristsetzung von 14 Tagen anmahnen und mit dem Gang zum Anwalt drohen. Sollte die Versicherung nicht reagieren such Dir einen Anwalt der bereit ist den Differenzbetrag geltend zu machen. Vielleicht fällt ihm ja auch noch etwas mehr ein z.B. die Unkostenpauschale von 25 € und Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur.


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