Hallo, ich hatte einen unverschuldeten Unfall mit meinem PKW (Sachlage ist eindeutig). Ich habe mein Fahrzeug in eine Werkstatt gegeben und zuvor ein Gutachten anfertigen lassen. Mit der gegnerischen Versicherung habe ich entsprechend dem Gutachten abgerechnet. Die Versicherung hat dann jedoch auf Basis der eingereichten Unterlagen, d.h. nach Aktenlage, ein eigenes Gutachten anfertigen lassen. Dort wurde aufgeführt, dass eine Achsvermessung nicht erforderlich gewesen sei. Diese war jedoch in dem von mir beauftragten Gutachten enthalten. Ist so etwas zulässig?
Das ist ein altbekannter Trick der Versicherer. Dir kann das aber doch egal sein, du hast dein Geld doh, oder ? Du schreibst, du hast abgerechnet.

klar.
wenn du rechtsschutzversichert bist: geh damit zum anwalt
Sei froh, dass sich die Versicherung überhaupt auf eine Abrechnung nach Gutachten eingelassen hat.
koljazaborowski am 21. Mai 2009 14:25 Da muss sie nicht froh sein. Das ist ständige Rechtsprechung.
versicherung zahlt nicht dann andere versicherung nehmen.

Beim nächsten Mal bitte gleich zum Anwalt gehen. Bei Verschulden des Unfallgegners werden die Anwaltskosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung erstattet. Jetzt würde ich den Differenzbetrag unter Fristsetzung von 14 Tagen anmahnen und mit dem Gang zum Anwalt drohen. Sollte die Versicherung nicht reagieren such Dir einen Anwalt der bereit ist den Differenzbetrag geltend zu machen. Vielleicht fällt ihm ja auch noch etwas mehr ein z.B. die Unkostenpauschale von 25 € und Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur.
Und sie schreibt weiter, dass die Versicherung nicht den vollen Betrag zahlt - lesen!!!
sie hat aber nicht den vollen Betrag lt, gutachten bezahlt