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Kfz-Schaden: Unfallgegner behauptet mich nicht getroffen zu haben. Was nun?

gefragt von Nadja2009 am 19.03.2009 um 14:45 Uhr

Hallo ihr da draußen...

Ich brauche Hilfe und zwar dringend..;-).. Ich hatte vor 2 Monaten einen Autounfall. Mir ist jemand in die Seite gefahren und behauptet jetzt seiner Versicherung gegenüber, dass er mich gar nicht getroffen hätte. Als der Unfall passiert ist und der Gegner mich abgewimmelt und meine Unsicherheit (war mein 1. Unfall) ausgenutzt hat, hab ich zur Sicherheit bei der Polizeit angerufen. Die sagte mir, die Angaben die ich hätte, würden ausreichen und sie würden wegen eines kleineren Schadens nicht rausfahren. Natürlich hab ich sofort die Kfz-Versicherung angerufen und den Schaden gemeldet, sogar bei der Versicherung des Gegners. Vor 4 Wochen habe ich bei der Versicherung des Gegners angerufen und gefragt wie Stand der Dinge ist. Zu dem Zeitpunkt hatte "er" noch gar keinen Schadenshergang bei seiner Versicherung abgeliefert. Heute hatte ich nun ein Schreiben in der Post, dass wegen "mangelnder Weise" (also keine Polizei und Zeugen) und der Ausssage des Versicherungsnehmers - er hätte mich ja gar nicht getroffen - die Sache erledigt sei. Ich habe nun ein Auto vor der Tür stehen, dass einen Schaden hat, der sogar über dem Wagenwert liegt. Ich bin ziemlich enttäuscht und wütend, da sogar ein Gutachter der Versicherung des Gegners den Schaden am selben Tag noch sehen konnte.

Ich

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recht x 34.943 auto x 22.813 kfz-schaden x 11

anonym
beantwortet von tergenna am 19. März 2009 14:51
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ich würde mich auch an die Polizei wenden, die können dir erstmal KOSTENLOS weiterhelfen. UNVERSCHÄMTHEIT, du tust mir wirklich leid. Insbesondere wenn du Adresse, Telefonnummer und Kfz-Versicherung deines Gegeners hast, muß du das je irgendwo her bekommen haben, evtl. ist das schon ein kleiner Beweis zu deinen Gunsten

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:13

unverschämt ist wirklich das richtige wort... ich wette, der hatte keine fahrerlaubnis und ist deshalb auch so schnell abgehauen.. als ich bei seiner versicherung den schaden gemeldet habe, fragte die mich auch solche dinge wie, ob er alkohol getrunken hätte oder ich prüfen konnte, dass er ne gültige fahrerlaubnis hätte.. sind das standardfragen?

Kommentar von tergenna am 19. März 2009 15:19

Weiß ich leider nicht

Kommentar von tergenna am 19. März 2009 15:24

Wenn du in der Nähe wohnst, dann kennt man dich am Unfallpunkt evtl. doch. Mach doch kleine Flyer mit deinem Namen, Tag und was passiert ist und verteile die im näheren Umfeld in den Briefkästen. Ist evtl. effektiver als Anzeige in der zeitung. Gibt doch oft Menschen, die es gesehen haben aber sich nichts weiter dabei denken. Wenn sie dann aber genau auf dieses Ereignis angesprochen werden, kommt die Erinnerung wieder. Wünsche dir dabei viel Glück

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:34

vielen Dank


YvonneS1
beantwortet von YvonneS1 am 19. März 2009 14:50
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Hast du adresse und telefonnummer vom unfallgegner? geh zur Polizei und zeige ihn an. Hol dir rat bei einem Anwalt!!!!

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:04

vielen Dank euch allen für die schnelle hilfe...

also, die handynummer hab ich vom unfallgegener.. die adresse hab ich mir übers internet besorgt.. mein freund meint, ich solle jetzt nichts überstürzen und nochmal bei unserer kfz-versicherung anrufen oder haftpflicht..

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:04

vielen Dank euch allen für die schnelle hilfe...

also, die handynummer hab ich vom unfallgegener.. die adresse hab ich mir übers internet besorgt.. mein freund meint, ich solle jetzt nichts überstürzen und nochmal bei unserer kfz-versicherung anrufen oder haftpflicht..


akademikus
beantwortet von akademikus am 19. März 2009 14:48
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also, dann wirst du ein gutachten in auftrag geben indem dann nachgewiesen wird das sein auto den unfall herbeigeführt hat. geh am besten zu einem fachanwalt für verkehrsrecht..


bavariamaus
beantwortet von bavariamaus am 19. März 2009 14:47
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Mache eine Anzeige bei der Polizei, die können dann das von einem Gutachter feststellen lassen, wer der Verursacher war.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 19. März 2009 14:56
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Du hast doch hoffentlich eine Rechtschutzversicherung, die Verkehrsrecht abdeckt?

Wenn ja - gleich zum Anwalt dackeln. Wenn nicht, erstatte Anzeige bei der Polizei

Was sagt denn eigentlich deine Versicherung dazu? Der Schaden muss doch zu sehen sein und damit kann ein Gutachter genau feststellen, wer da reingerammt ist.

Ausserdem sollte deine Versicherung ein Interesse daran haben, den Fall zu deinem gunsten zu klären. Die können auch die Unterlagen von der gegnerischen Versicherung anfordern. Müssen ja welche da sein, wenn der Gutachter schon da war.

Und klemm dir das anrufen bei der gegnerischen Versicherung. Das bringt überhaupt nix, die schützen ihren Klienten. :-(

Ausserdem ist der Gegner unglaubwürdig. Warum sollte er dir seine persönlichen sowie Versicherungsdaten geben, wenn er nix gemacht hat?

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:31

meine Versicherung hat sich dazu überhaupt noch gar nicht geäußert.. Ich werde die nochmal anrufen und sonst zur Polizei gehen.. Klar sind Unterlagen da.. Der Gutachter hat auch klar gesehen, dass der Schaden frisch war und sich das auch mit meinem Unfallhergang deckte.. Ich vermute wirklich, dass der Gegner keine gültige Fahrerlaubnis hatte.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 19. März 2009 19:32

Dann füge ich den 2. Link von einem Unfallbericht hier ein, aber der von der Anwaltskanzlei da unten ist mit Tipps:

http://www.autoversicherung-vergleichen-online.de/autounfall-verkehrsunfall-hinweise/kfz-unfallbericht-vordruck/


lilith4870
beantwortet von lilith4870 am 19. März 2009 14:49
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Haz denn wirklich keiner den Unfall gesehen? Versuchs mal mit einer Annonce in der Zeitung, ob nicht doch ein Zeuge in der Nähe war. Bestehe auf alle Fälle auf etwas schriftliches von der gegnerischen Versichrung und lege dann Widerspruch ein und erkläre darin, dass Du die Sache einen Anwalt übergibst.

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:06

zu der zeit war extrem viel trubel auf der straße, aber keiner ist angehalten oder ähnliches.. alle sind weitergefahren und fußgänger waren leider nicht unterwegs.. mit der anzeige in der zeitung hab ich auch schon überlegt, aber ob das so viel bringt..?...

Kommentar von Simple_avatar3smalllilith4870 am 19. März 2009 17:40

Einen versuch ist es wert. Oder lass Dich mal von einem Anwalt beraten.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 19. März 2009 14:48
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da wird dir wohl nur ein Anwalt helfen können.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 19. März 2009 14:48
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Hast du eine Rechtschutzversicherung?Mit Sicherheit weißt du noch an welchem Tag du bei der Polizei angerufen hast...bei denen würde ich dann auch mal auf der Matte stehen und Luft ablassen.Hast du keinen Zeugen?

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 19. März 2009 19:35

Luft ablassen? Sollte man nicht tun, ich als Polizist würde da auf Stur schalten, kann ja nichts dafür. Wie man in den Wald schreit, so kommt es zurück, oder? Immer freundlich bleiben, kommt man weiter mit.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 19. März 2009 21:01

Na ja ich meinte ja eher Luft ablassen weil es die Polizei nicht für nötig gehalten hat an der Unfallstelle zu erscheinen.Das habe ich ja noch nie gehört...dass die Polizei sagt...bei einem Blechschaden fahren wir nicht extra raus.Man kann sicher feststellen lassen wer an dem Tag Dienst hatte.Ich finde dieses Verhalten nicht korrekt und auf deutsch gesagt eine sauerei.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 20. März 2009 09:09

Naja, bei "kleinen" Blechschäden kann man das selbst aufnehmen und den Unfallbericht ausfüllen den man dabei haben sollte. Daher kommt die bei sowas nicht raus. Es sei denn man möchte das ausdrücklich, z.B. weil man sich nicht einigen kann bei der Schuldfrage, der andere angetrunken ist, wenn man einen vorgetäuschten Unfall vermutet, bei Fahrerflucht, wenn Personen verletzt sind. Hat man einen Mietwagen, sollte man die Polizei auf jeden Fall verlangen weil das viele Verleiher vorraussetzen. In einigen Bundesländern kommt die Polizei nicht bei kleinen Blechschäden. Wie gesagt, wenn man sich einigen kann und die Schuldfrage ohne Streit geklärt wird etc. braucht man keine.

Kommt also drauf an, was man am Telefon sagt wenn man die Polizei anruft. Ich finde, das die Polizei kommen sollte wenn schon einer dort anruft, das bedeutet ja, das man unsicher ist und es alleine nicht hinbekommt. Die werden ja von unseren Steuergeldern bezahlt, oder?


anonym
beantwortet von Claudia0904 am 19. März 2009 14:48
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Hast du den Gegner schon mal persönlich darauf angesprochen? Beim nächsten Mal besteh auf das, dass die Polizei kommt. Oder hol dir einen Zeugen. Hast du nen Rechtsschutz? Fotos? Keinen Unfallbericht von ihm unterschreiben lassen? So viele Fragen...

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 19. März 2009 14:51

Am besten sagen, du fühlst dich nicht so gut, dein Hals tut weh. Bei Personenschaden MUSS die Polizei nämlich kommen. Aber hoffen wir, dass es kein nächstes Mal gibt...

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:07

:-))).. danke.. beim nächsten werd ich anders vorgehen...

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:07

:-))).. danke.. beim nächsten werd ich anders vorgehen...

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:07

:-))).. danke.. beim nächsten werd ich anders vorgehen...

Kommentar von Claudia0904 am 19. März 2009 15:10

Hoffentlich gibt es KEIN nächstes Mal!! =)

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:11

:-))).. danke.. beim nächsten werd ich anders vorgehen...

bisher hab ich den gegner nicht angerufen, da der mich ohnehin so blöd behandelt hat am unfalltag.... wollte mir erst gar nicht seine nummer etc. geben.. nach 3x fragen rückte er diese dann raus und schwupps war er weg... da das quasi direkt bei uns vor der tür war, bin ich zurück in die tiefgarage und konnte mir das elend dann bei licht genauer ansehen.. hab fotos gemacht klar.. aber alles ohne unterschrift von dem gegner.. :-((... geht das einfach so, dass die versicherung ihm glaubt, ohne fahrerlaubnis zu prüfen oder sich das fahrzeug von ihm anzuschauen.. der muss lackspuren an seinem wagen haben...

Kommentar von Claudia0904 am 19. März 2009 15:21

Naja, aber wenn das schon 2 Monate her ist, dann kann es ja sein, dass er es schon richten lassen hat!? Ich würd ihn anrufen, oder lass jemanden anrufen, der ihm Druck macht und sich nicht abwimmeln lasst, und droh ihm mit Anzeige. Schade, dass du keine Unterschrift und keine Zeugen hast! Wenn du wieder mal in so einer Situation steckst, frag alles, lass dir den Führerschein geben, schreib dir einfach alles auf und UNTERSCHRIFT. Auch seine Schuhgröße (nein, SPASS gg).

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:33

auf jeden Fall.. Alles was nur geht.. ;-)... Ich denke nicht, dass er das reparieren lassen hat... Und wenn würde man das doch auch feststellen können, oder nicht? Ich ärgere mich auch, dass ich keine Zeugen habe... Ändern kann ich es jetzt aber leider nicht mehr...

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 19. März 2009 19:39

Wie viel oder was ist denn kaputt an deinem Auto? Kennst Du keinen der sowas günstig reparieren kann?...Rege mich voll auf über diesen Affen...leider gibt es nicht wenige davon...Ich kenne da ein paar Kumpels, die sind dick, tätowiert und haben einen niedrigen IQ....die sollte man dem mal schicken ;-)


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 19. März 2009 15:23
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Ich bin zwar kein Jurist, aber das sieht nicht gut aus, wenn alles nur mündlich war. Kamera sollte man dabei haben, Handykamera reicht auch. Einen Vordruck für beide Unfallgegner den beide unterschreiben, kann man im Internet downloaden, muss man googeln. Mündlich ist das ja jetzt schwer zu beweisen. Sind an deinem Wagen Farbabschürfungen von dem anderen zu sehen? Dann wäre was möglich. Hatte mal einen Schaden mit Unfallflucht, der konnte anhand der Farbe überführt werden.

Für die Zukunft keinem mehr trauen, auch wenn der noch so nett ist. Immer schriftlich absichern und am besten mit Fotos und Zeugen. Die Polizei kommt bei "Bagatellschäden" nicht mehr raus.

Du kannst die Frage ja mal bei www.frag-einen-anwalt.de stellen, biete 25 Euro für die Antwort (Anmeldung ist da kostenlos), falls sich keiner dafür meldet, was ich nicht glaube, biete 30 dafür. Immer noch billiger als jetzt einen Anwalt oder gar Gutachter zu beauftragen und das geht in die Hose. Dann hast Du noch die Kosten.

Kommentar von Nadja2009 am 19. März 2009 15:29

ja.. ich weiß.. das war nur leider ziemlich dunkel.. mit dem handy hätte das nichts gebracht... der typ war noch nicht mal nett... dem hab ich nicht getraut... deshalb hab ich ja die polizei gerufen, aber wie schon gesagt.. die kommen bei solchen schäden nicht mehr raus...das mit der internet probiere ich mal aus.. vielen lieben dank!!..

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 19. März 2009 19:28

Naja, gibt ja Handys mit Licht oder Blitz, oder man kauft eine günstige Kamera die im Auto bleibt. Man muss ja die Straße / Kreuzung und so weiter räumen. Daher vorher Foto, sonst kann man den Hergang nicht sehen. Habe mal 2 herausgesucht, bei dem ersten Link hier im Text sieht man Unfallbericht, da drauf klicken und man bekommt den Europäischen Bericht. Stehen auch Tipps von einem Anwalt:

http://www.anwaltskanzlei-wollweber.de/kfz-unfall.html

2 Stück davon sollte man immer im Auto haben. Kann ja auch sein, das der abhaut, da würde ich mir sofort das Kennzeichen merken. Alles leicht gesagt, man ist ja in der Regel erstmal perplex und hat oft keinen klaren Gedanken danach. Muss man eben versuchen.

Den anderen Link füge ich gleich noch ein weil nur einer geht hier. Tut mir leid wenn Du nichts machen kannst, vielleicht hängt ja doch etwas Farbe von dem dran. Bekomme immer einen dicken Hals von solchen A........ .Dafür hat man ja eine Versicherung.

Brauch man nur nach KFZ Unfallbericht download googeln. 2. Link geht doch nicht, der ist aber schon richtig.


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