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Kfz-Rechtsschutzversicherung zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht?

gefragt von huetchenspieler am 29.09.2008 um 12:12 Uhr

Ich bin Autobesitzer und habe logischerweise deshalb eine Kfz-Haftpflicht. Aber sollte ich darüber hinaus auch noch eine Kfz-Rechtsschutzversicherung abschließen, oder reicht die Haftpflicht?


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 29. September 2008 12:13
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Haftpflicht reicht nicht aus.

Kommentar von Luma890 am 5. Juli 2009 15:55

doch sie reicht aus. Die Haftpflicht ist freiwillig! http://www.diplomarbeit-hibernate.de/tipps-rechtsschutzversicherungen.html


anonym
beantwortet von Regenmacher am 29. September 2008 12:18
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Ihre Haftpflicht reicht aus, für die Schäden, die Sie mit dem Auto anrichten.

Im Falle eines Falles, wenn es vor Gericht geht, müssten Sie die Anwalts/Gerichtskosten aus der eigenen Tasche bezahlen, oder Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die diese Kosten übernimmt.


anonym
beantwortet von carlosanz am 30. September 2008 09:05
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Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Rechtsschutzversicherung ist rein optional, allerdings schließt man sie für gewöhnlich nicht nur wegen des Blechhaufens vor der Tür ab... (siehe auch http://www.gratis-versicherungsvergleiche.com/rechtsschutzversicherung.html)


anonym
beantwortet von Desodo am 30. September 2008 09:49
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Also im Falle eines Unfalles reicht nur die Haftpflicht nicht aus... wenn jedoch eine private Rechtschutzverrsicherung mit Verkehrsrechtschutz da ist.. braucht man nicht extra eine Autorechtschutz auf das Auto abgestimmt


LenaKlein
beantwortet von LenaKlein am 24. Februar 2009 13:07
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Eine zusätzliche Kfz Rechtsschutz ist immer sinnvoll, wenn es mal zum Ernstfall kommt, außerdemn ist sie mit ca 50 Eur im Jahr nicht so teuer, hab meine unter http://www.billige-auto-versicherungen.de gefunden.



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