Mein Auto ist 2001er Baujahr, hatte einen Motorschaden und dürfte daher ohne Motor nur noch etwas um die 1000 euro wert sein.
Es wurde jetzt gepfändet, aber wohl noch nicht veräußert.
Ich habe nun einen Job angenommen, welchen ich nur mit einem KFZ erreichen kann.
Der Richter schreibt, dass der Job erst nach der Pfändung angetreten wurde. Daher sei die Pfändung korrekt. Aber der Wagen dürfte doch bei dem Restwert kaum mehr als 1000 euro einbringen!? Außerdem könnte ich durch einen gebrauchten Motor damit dann zur Arbeit kommen und somit meine Schulden "abarbeiten", oder sind die so dämlich, dass sie den Wagen trotzdem pfänden und ich mit Hartz 4 dann gar nichts mehr zahle (habe ne Menge Schulden..., danke Frau Merkel, dass Sie nur Banken eine Pleitespritze verabreichen...)
Danke vorab!
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ist ja alles gut und schön..aber scheinbar meinst du einen Bobby-Car denn ohne Motor kommst ja auch nicth zur Arbeit und Geld hast auch keins, sonst wäre die Karre nicht gepfändet wurden....das passt alles nicht zusammen

verkehrte Welt!
skywalker66 am 26. Oktober 2008 02:20 Gib ihn doch Dein Auto grins
neurodoc am 26. Oktober 2008 02:27 Das auf dem Foto ist zu haben!
Tja schreib der Merkel doch mal n Brief ich glaube nicht das sie jetzt on ist.
Wieso nimmst du n Job an den du nur mit nem Auto ausüben kannst obwohl du keins mehr hast ???????? Ist doch gepfändet damit ist er doch weg. Las ihn doch von freunden auslösen den Wagen und mache damit noch gewinn das wäre jetzt der Plan ...
Dann schreib den Richter oder deinen Gläubigern das du dich da nur beworben hattest weil du dachtest du kannst mit deinen Auto auf arbeit fahren, und ohne Auto wirst du Arbeitslos bleiben. Wenn er nur 1000 Euro Wert ist lohnt sich eine Pfändung für die Gläubiger nicht.
Wieso lohnt das nicht ??? 1000 Euro wert dann bekommen sie wenigstens was . manche gläubiger sind um jeden Euro scharf
Genau aus den Gründen wie die Antwort von Rolfe. Mfg.
Du solltest tatsächlich noch einmal an den Richter schreiben - wie Service08 vorgeschlagen hat. Die Pfändung ist unter diesen Umständen nicht verhältnismässig. Von den 1000 EUR werden zunächst die Vollstreckungskosten abgezogen - wenn du viele Schulden bei etlichen Gläubigern hast, bringen 1000 EUR den Gläubigern nichts, wenn sie im Gegenzug wegen Arbeitslosigkeit künftig gar nichts mehr kriegen.

Wenn er doch eh einen Motorschaden hat und deswegen sowieso nicht fahrbereit ist - was willst Du denn dann mit solch einem Fahrzeug? Das hilft Dir auch nicht weiter auf dem Weg zur Arbeit.
Frage: Wenn das Auto gepfändet wurde - von welchem Geld willst Du cdann die Reparatur für den Motorschaden bezahlen? Um das Ding fahrtüchtig zu bekommen, musst du mehr als nur die 1000 EUR haben. Da würdest Du mit einer gerade noch fahrbereiten Rostlaube für 200 - 500 EUR weiter kommen. Mein Rat: Schreib das gepfändete Auto ab, schau Dich nach was altem, billigen um und such evtl. nach einer Lösung, ohne Fahrzeug zur Arbeit zu kommen.