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KFZ Haftpflichtversicherung bei Unfalltod

gefragt von salena am 30.06.2009 um 12:21 Uhr

Hallo, natürlich habe ich eine KFZ Haftpflichtversicherung und die meisten Versicherungen haben ja auch hohe Deckungssummen. Was mich nun aber interessiert ist folgendes: Angenommen ich fahre jemanden zu Tode (was ich nicht hoffen will), was bekommen die Hinterbliebenen an "Schadenersatz"? Oder umgekehrt, jemand fährt mich zu Tode (Mutter von 2 Kindern), was wird in solchen Fällen normaler Weise an die Hinterbliebenen gezahlt? Gibt es da zufällig einen Link oder so, bei dem man das nachschlagen kann? Danke


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monja1995
beantwortet von monja1995 am 30. Juni 2009 12:24
1x
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Es ist auf jeden Fall sinnvoll, für Personenschäden eine unbegrenzte Deckungssumme zu vereinbaren, denn im Fall der Fälle übernimmt diese Versicherung die Behandlungskosten, Rehakosten, evtl. Rente und auch Beisetzungskosten für den Geschädigten und im Falle einer Schwerbehinderung kann es leicht in die Hunderttausende gehen


anonym
beantwortet von Memmenie am 30. Juni 2009 12:22
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wird das dann nicht bei einer gerichtsverhandlung festgelegt?


anonym
beantwortet von crohnie2 am 30. Juni 2009 12:22
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schau mal in deine Police, da steht das drin


anonym
beantwortet von resy1964 am 30. Juni 2009 12:23
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das kann man generell nicht sagen, denn Schadensersatz wird generell gerichtlich verhandelt, denn Versicherungen zahlen nicht pauschal. Dann kommt die Frage der Mitschuld etc. ein generelle Versicherung gibt es dafür nicht.


anonym
beantwortet von salena am 30. Juni 2009 13:29
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Danke für die Antworten, aber mich interessiert in erster Linie was die Hinterbliebenen zu erwarten habe- von Zahlungen bzgl Bestattungskosten etc haben die Hinterbliebenen auf lange Sicht ja nicht wirklich viel. Deshalb nochmal konkret die nicht wirklich schöne Frage: wieviel ist ein Menschenleben den Versicherungen wert- bzw. was leisten Sie an die Hinterbliebenen. Gibt es dafür Erfahrungswerte, oder Pauschalwerte, oder gar nichts...


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