Vor zwei Wochen verursachte jemand bei mir am Auto einen Auffahrunfall (Schuld lag eindeutig am Unfallgegner). Dieser Jemand (Unfallgegner) war zufällig Kfz-Sachverständiger und führte am gleichen Tag noch eine Unfallbesichtigung an meinem geschädigten Auto durch. Vier Tage später erhielt ich auch das entsprechende Gutachten. Trotz mehrerer Anfragen hat sich weder mein Unfallgegner noch seine Versicherung bis jetzt gemeldet. Allerdings würde ich mein Auto gerne reparieren lassen, da der Schaden nicht unerheblich ist. Was soll ich nun machen, ohne daß ich den Schaden selbst begleichen muß?

Den Gutachter beauftragt die Versicherung, die den Schaden bezahlen soll. Niemand sonst. Ich hoffe für Dich, dass Du wenigstens die Polizei geholt hast, um Den Unfall aufnehmen zu lassen. Denn hier ist einiges sehr eigenartig.

Es gibt eine Telefonnummer unter der Du die Versicherung erfährst, wenn Du das Kennzeichen durchgibst (das wirst Du Dir ja hoffentlich notiert haben). Ich weiß die Nummer jetzt nicht, müsstest Du aber im Net finde. Vielleicht steht sie auch bei Deinen eigenen Versicherungsunterlagen.
Hunley am 2. November 2007 15:16 Das ist der Zentralruf der Autoversicherer 0180-25 0 26
Danke. Eine Telefonnummer, einen Link oder etwas ähnliches, dachte ich, könnte ich hier über GF erhalten. Danke für Deine Bemühungen.
normal bekommt man die Daten nur über einen Anwalt! Alles andere würde gegen den Datenschutz verstoßen. Nicht mal die Polizei darf die Daten rausrücken

Das kommt mir doch alles reichlich spanisch vor. Ein Mensch, der einen Unfall verursacht und dann diesen selbst begutachtet?
Wäre ich Unfallverursacher und Sachverständiger in Personalunion, ich würde die Sache von einem Kollegen begutachten lassen.
Welche Unterlagen hast Du denn überhaupt vom Unfallgegner? Wäre er seriös, dann wüsstest Du seine Versicherung.
Kommt mir vor wie ein Fall für die polizei...
Seine Adresse habe ich. Ich habe ihm jetzt eine letztmalige Frist gesetzt, da ich als Geschädigter nicht länger warten will. Danke.
Bei der Aufnahme des Unfalls durch die Polizei haben Sie doch alle Daten bekommen, auch die persönlichen Daten des Unfallgegners und seine Versicherungsdaten. Sie werden doch sicher nicht den Unfallort verlassen haben, ohne sich vorher alle Daten geben zu lassen, oder?
Falls doch: Rufen Sie bitte die 0180-25026 an, das ist der Zentralruf der Autoversicherer. Sie geben dort das Kennzeichen, Ort und Datum des Unfalls an und werden direkt zur Versicherung weitergeleitet. Diese nimmt den Schaden auf, falls er noch nicht gemeldet ist und regelt alles mit Ihnen. Sollte irgendein Problem auftreten, kontaktieren Sie am besten einen Anwalt.
Die Polizei hat den Schaden wegen Geringfügigkeit aber nicht aufgenommen. Die persönlichen Daten vom Gegner habe ich ja, aber er meldet sich nicht. Seine Versicherung muß doch den Schaden freigeben, oder? Trotzdem Danke.
Sie brauchen den Unfallgegner selbst jetzt nicht mehr. Kontakt zur Haftpflichtversicherung bekommen Sie über den Zentralruf.

Ich bin mir nicht sicher ob er dieses Gutachten überhaupt durchführen durfte, da er ja selbst beteiligt war. Es gibt da Richtlinien, er darf nicht alles bewerten.
Ist ja z. B. beim TÜV auch so, die Prüfer dürfen ihre eigenen Fahrzeuge nicht abnehmen.
Nach Aussage MEINER Versicherung kann ich einen Gutachter meiner Wahl beauftragen und die Vers. des Schadensverursachers kann dieses Gutachten akzeptieren oder nicht (unabhängig davon, ob er beteiligt war oder nicht, da er ja sich keinen Vorteil verschaffen kann). Danke für Deinen Tipp.
Hunley am 2. November 2007 15:41 DEINE Versicherung hat mit dem Schaden ja auch nichts zu tun. Die Frage ist nur, ob SEINE Versicherung das Gutachten akzeptiert. Wenn nicht zieht es sich noch weiter hin.
Er kann sich schon einen Vorteil verschaffen. Angenommen der tatsächliche Schaden liegt bei 2000 Eus, er schätzt einen Schaden von 1500 Eus. Wenn er vorhat, den Schaden selbst zu bezahlen anstelle hochgestuft zu werden hat er schon einen Vorteil. Natürlich muß das jetzt nicht so sein, aber diese Möglichkeit der Beeinflussung besteht. Ich würde es mal über den Zentralruf probieren und mit der anderen Versicherung sprechen. Nicht daß sich das noch länger hinauszögert.
Habe soeben mit dem Zentralruf gesprochen. Die gegnerische Versicherung kann dieses Gutachten akzeptieren oder nicht, zahlen muß sie es auf jeden Fall. Nach Rücksprache mit meiner Werkstatt kommt der geschätzte Schaden an die Reparaturkosten hin.
Die gegnerische Versicherung kontaktieren (sollte auch deine Werkstatt machen können), wieweit das o.k. zur Reparatur vorliegt. Sollte eigentlich (lt. deiner Schilderung) keine Probleme geben, wenn die Schuldfrage klar ist.
Ich weiß aber nicht, welche Versicherung er hat (deswegen die Anfragen, die unbeantwortet blieben)
Du meldest den Schaden und die Daten deines "Unfallgegners" deiner Versicherung. In der Regel kannst Du zu einer Werkstatt gehen den Schaden begutachten und reparieren lassen. Deine Versicherung muss den Schaden tragen und sich das Geld bei der anderen Versicherung zurückholen. Versicherungen haben ein Ausgleichsabkommen.
Stimmt definitiv nicht. Wie rama25 selbst sagt, ein Geschädigter kann einen Gutachter s e i n e r Wahl einschalten.
Genau. Einen simplen Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt würde auch genügen. Nur wenn die gegnerische Versicherung dieses Gutachten nicht akzeptiert, kann sie ihren eigenen Sachverständigen schicken. Das zögert die Schadensabwicklung aber auch teilweise hinaus. Ärgerlich für den Geschädigten. grummel,grummel,grummel
Ich, als Geschädigter, kann einen Gutachter bestellen, den Die gegnerische Ver. auch zahlen muß. Polizei war, wie gesagt, wegen Geringfügigkeit nicht vor Ort. Eigenartig ist es auf jeden Fall, deshalb ja meine Frage. Danke.
Habe noch einmal nachgelesen. Ihr habt recht, kann man inzwischen selbst beauftragen.