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Kfz-Haftpflichtschaden

gefragt von rama25 am 02.11.2007 um 14:58 Uhr

Vor zwei Wochen verursachte jemand bei mir am Auto einen Auffahrunfall (Schuld lag eindeutig am Unfallgegner). Dieser Jemand (Unfallgegner) war zufällig Kfz-Sachverständiger und führte am gleichen Tag noch eine Unfallbesichtigung an meinem geschädigten Auto durch. Vier Tage später erhielt ich auch das entsprechende Gutachten. Trotz mehrerer Anfragen hat sich weder mein Unfallgegner noch seine Versicherung bis jetzt gemeldet. Allerdings würde ich mein Auto gerne reparieren lassen, da der Schaden nicht unerheblich ist. Was soll ich nun machen, ohne daß ich den Schaden selbst begleichen muß?

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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 2. November 2007 15:47
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Den Gutachter beauftragt die Versicherung, die den Schaden bezahlen soll. Niemand sonst. Ich hoffe für Dich, dass Du wenigstens die Polizei geholt hast, um Den Unfall aufnehmen zu lassen. Denn hier ist einiges sehr eigenartig.

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 2. November 2007 15:58

Stimmt definitiv nicht. Wie rama25 selbst sagt, ein Geschädigter kann einen Gutachter s e i n e r Wahl einschalten.

Kommentar von rama25 am 2. November 2007 16:15

Genau. Einen simplen Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt würde auch genügen. Nur wenn die gegnerische Versicherung dieses Gutachten nicht akzeptiert, kann sie ihren eigenen Sachverständigen schicken. Das zögert die Schadensabwicklung aber auch teilweise hinaus. Ärgerlich für den Geschädigten. grummel,grummel,grummel

Kommentar von rama25 am 2. November 2007 16:09

Ich, als Geschädigter, kann einen Gutachter bestellen, den Die gegnerische Ver. auch zahlen muß. Polizei war, wie gesagt, wegen Geringfügigkeit nicht vor Ort. Eigenartig ist es auf jeden Fall, deshalb ja meine Frage. Danke.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 2. November 2007 16:22

Habe noch einmal nachgelesen. Ihr habt recht, kann man inzwischen selbst beauftragen.


schurke
beantwortet von schurke am 2. November 2007 15:09
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Es gibt eine Telefonnummer unter der Du die Versicherung erfährst, wenn Du das Kennzeichen durchgibst (das wirst Du Dir ja hoffentlich notiert haben). Ich weiß die Nummer jetzt nicht, müsstest Du aber im Net finde. Vielleicht steht sie auch bei Deinen eigenen Versicherungsunterlagen.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 2. November 2007 15:16

Das ist der Zentralruf der Autoversicherer 0180-25 0 26

Kommentar von rama25 am 2. November 2007 15:17

Danke. Eine Telefonnummer, einen Link oder etwas ähnliches, dachte ich, könnte ich hier über GF erhalten. Danke für Deine Bemühungen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. November 2007 17:31

normal bekommt man die Daten nur über einen Anwalt! Alles andere würde gegen den Datenschutz verstoßen. Nicht mal die Polizei darf die Daten rausrücken


sender
beantwortet von sender am 2. November 2007 15:44
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Das kommt mir doch alles reichlich spanisch vor. Ein Mensch, der einen Unfall verursacht und dann diesen selbst begutachtet?

Wäre ich Unfallverursacher und Sachverständiger in Personalunion, ich würde die Sache von einem Kollegen begutachten lassen.

Welche Unterlagen hast Du denn überhaupt vom Unfallgegner? Wäre er seriös, dann wüsstest Du seine Versicherung.

Kommt mir vor wie ein Fall für die polizei...

Kommentar von rama25 am 2. November 2007 15:57

Seine Adresse habe ich. Ich habe ihm jetzt eine letztmalige Frist gesetzt, da ich als Geschädigter nicht länger warten will. Danke.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 2. November 2007 15:43
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Bei der Aufnahme des Unfalls durch die Polizei haben Sie doch alle Daten bekommen, auch die persönlichen Daten des Unfallgegners und seine Versicherungsdaten. Sie werden doch sicher nicht den Unfallort verlassen haben, ohne sich vorher alle Daten geben zu lassen, oder?

Falls doch: Rufen Sie bitte die 0180-25026 an, das ist der Zentralruf der Autoversicherer. Sie geben dort das Kennzeichen, Ort und Datum des Unfalls an und werden direkt zur Versicherung weitergeleitet. Diese nimmt den Schaden auf, falls er noch nicht gemeldet ist und regelt alles mit Ihnen. Sollte irgendein Problem auftreten, kontaktieren Sie am besten einen Anwalt.

Kommentar von rama25 am 2. November 2007 15:53

Die Polizei hat den Schaden wegen Geringfügigkeit aber nicht aufgenommen. Die persönlichen Daten vom Gegner habe ich ja, aber er meldet sich nicht. Seine Versicherung muß doch den Schaden freigeben, oder? Trotzdem Danke.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 2. November 2007 17:11

Sie brauchen den Unfallgegner selbst jetzt nicht mehr. Kontakt zur Haftpflichtversicherung bekommen Sie über den Zentralruf.


Hunley
beantwortet von Hunley am 2. November 2007 15:18
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Ich bin mir nicht sicher ob er dieses Gutachten überhaupt durchführen durfte, da er ja selbst beteiligt war. Es gibt da Richtlinien, er darf nicht alles bewerten.
Ist ja z. B. beim TÜV auch so, die Prüfer dürfen ihre eigenen Fahrzeuge nicht abnehmen.

Kommentar von rama25 am 2. November 2007 15:33

Nach Aussage MEINER Versicherung kann ich einen Gutachter meiner Wahl beauftragen und die Vers. des Schadensverursachers kann dieses Gutachten akzeptieren oder nicht (unabhängig davon, ob er beteiligt war oder nicht, da er ja sich keinen Vorteil verschaffen kann). Danke für Deinen Tipp.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 2. November 2007 15:41

DEINE Versicherung hat mit dem Schaden ja auch nichts zu tun. Die Frage ist nur, ob SEINE Versicherung das Gutachten akzeptiert. Wenn nicht zieht es sich noch weiter hin.
Er kann sich schon einen Vorteil verschaffen. Angenommen der tatsächliche Schaden liegt bei 2000 Eus, er schätzt einen Schaden von 1500 Eus. Wenn er vorhat, den Schaden selbst zu bezahlen anstelle hochgestuft zu werden hat er schon einen Vorteil. Natürlich muß das jetzt nicht so sein, aber diese Möglichkeit der Beeinflussung besteht. Ich würde es mal über den Zentralruf probieren und mit der anderen Versicherung sprechen. Nicht daß sich das noch länger hinauszögert.

Kommentar von rama25 am 2. November 2007 16:04

Habe soeben mit dem Zentralruf gesprochen. Die gegnerische Versicherung kann dieses Gutachten akzeptieren oder nicht, zahlen muß sie es auf jeden Fall. Nach Rücksprache mit meiner Werkstatt kommt der geschätzte Schaden an die Reparaturkosten hin.


anonym
beantwortet von leroi am 2. November 2007 15:00
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Die gegnerische Versicherung kontaktieren (sollte auch deine Werkstatt machen können), wieweit das o.k. zur Reparatur vorliegt. Sollte eigentlich (lt. deiner Schilderung) keine Probleme geben, wenn die Schuldfrage klar ist.

Kommentar von rama25 am 2. November 2007 15:04

Ich weiß aber nicht, welche Versicherung er hat (deswegen die Anfragen, die unbeantwortet blieben)

Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 2. November 2007 15:06

Leider hat die Polizei den Schaden nicht aufgenommen...

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 2. November 2007 15:08

woher weißt Du das?


Apopilosum
beantwortet von Apopilosum am 2. November 2007 19:34
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Du meldest den Schaden und die Daten deines "Unfallgegners" deiner Versicherung. In der Regel kannst Du zu einer Werkstatt gehen den Schaden begutachten und reparieren lassen. Deine Versicherung muss den Schaden tragen und sich das Geld bei der anderen Versicherung zurückholen. Versicherungen haben ein Ausgleichsabkommen.


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