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KFZ Haftpflicht nach Schaden gekündigt?

gefragt von Suedwind am 31.01.2008 um 18:18 Uhr

Ich habe einen Schaden mit meinem Auto verursacht und nun hat mir die Haftpflicht Versicherung gekündigt, dürfen die das, müssen sie diesen Fall noch bezahlen?

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andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Januar 2008 18:21
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nach erfolgter Leistung hast du, wie auch die Versicherung im Schadensfall eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit. Da aber der Schaden innerhalb der bestehenden Versicherung aufgetreten ist, ist eine Leistungspflicht, wenn es den Umständen entspricht gegeben.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 31. Januar 2008 18:21

DH. Genau. Kündigung danach.


claude5
beantwortet von claude5 am 31. Januar 2008 18:25
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Sie Dir die Kündigung genau an: Bieten sie Dir an, dass Du ebenfalls kündigen kannst? Dann tu dies! Deine nächste Versicherung, die Du nun abschließen musst, wird nachfragen, ob ein Vorvertrag bestand und wer diesen gekündigt hat. Wenn Dir durch die Versicherung gekündigt wurde, hast Du schlechtere Karten. Entweder lehnen sie Dich gleich ab oder sie bieten Dir einen schlechteren Tarif an.

(Dies muss zwar nicht in 100% aller Fälle so sein, ist aber sehr häufig so!)

Deinen letzten Schaden muss natürlich Deine alte Versicherung noch zahlen, das ist ganz klar.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 31. Januar 2008 19:19

Genau so ist es, versuche sofort zu kündigen, damit Du Chancen hast, von einer anderen Versicherung genommen zu werden!


Computermann
beantwortet von Computermann am 31. Januar 2008 20:51
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Mein sohn hat vor ein Paar Jahren (vor ~10jahre) ein Diebstahl seiner Versicherung gemeldet und bezahlt bekommen.Danach war die Windschutsscheibe gerissen wurde auch noch bezahlt.Danach hate er einen Auffahrschaden gemacht wurde auch bezahlt doch danach wurde ihm die Versicherung gekündigt !jetzt bekommt er keine Versicherung auf seinen Namen mehr ,er kann niergens eine KFZ Versicherung auf seinen Namen aufnehmen. Selbst wenn DU Kündigst bekommt die Nachfolgende Versicherung eine Mitteilung und weg bis du !!!

Kommentar von Dingofox am 2. Februar 2008 16:23

Wenn der Antrag abgelehnt worden ist,stimmt irgendwas nicht.Es gibt den sogenannten Kontrahierungszwang der den Versicherer verpflichtet den Haftpflichtantrag für das KFZ anzunehmen.Der Versicherer kann nur die Abdeckung der Kaskoleistung ablehnen.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 3. Februar 2008 21:40

ja ja aber sie finden immer eine Hintertüre wo noch ein Ausstieg gibt ! aber jetzt ist es egal er hat den Famieliennahmen gewechselt bei der Hochzeit ....


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 31. Januar 2008 18:21
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diesen schaden müssen die noch bezahlen.

bei einem schaden haben beide parteien ein sonderkündigungsrecht.

davon hat deine versicherung offenbar gebrauch gemacht.

ist eigentlich nicht gleich üblich bei einem schaden zu kündigen, hattest du etwa schon mehrere schäden?


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