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Kfz: Frist für Umschreibung deutlich überschritten. Droht nun Strafe bei Umschreibung?

gefragt von ulrike1974ulrike1974 am 22.03.2007 um 16:52 Uhr

Ich habe es bisher vor mir hergeschoben, mein Auto umzumelden, nachdem ich meinen Wohnort (vorher Elternhaus, jetzt Wohnung mit Ehemann) gewechselt habe. Das will ich nun endlich nachholen. Nun habe ich bei der Recherche, welche Unterlagen ich brauche, gesehen, dass es eine Frist gab (6 Monate). Meine Wohnsitz-Ummeldung ist nun 15 Monate her. Drohen mir Konsequenzen, wenn ich nun mit allen Unterlagen zum Straßenverkehrsamt wg. Ummeldung gehe? Ich bin in der Zeit nicht auffällig geworden (keine Knöllchen, nicht geblitzt).


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LottesMa
beantwortet von LottesMa am 22. März 2007 17:00
4x
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Hallo Ulrike, nach einem Umzug von der Stadt in den Landkreis habe ich es ein Jahr verpeilt, den Wagen umzumelden. War dann auch nicht mehr nötig, weil der Wagen nach einem Unfall als Totalschaden sein Leben aushauchte. Damals hatte ich ein bißchen Sorge, dass ich für das Versäumnis einen Rüffel oder gar eine Strafe bekomme, die Polizei hat ja alles aufgenommen. Aber es hat niemanden interessiert. Ich würde an deiner Stelle einfach mal unter falschem Namen bei der entsprechenden Behörde anrufen, die sollen's wohl wissen. Viel Glück!

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 22. März 2007 17:09

Eine gute Idee. Aber früher bzw. später muss das ja gemacht werden, ich werd mal ganz mutig hingehen... Oder ich schicke meinen Mann in Uniform (Polizeibeamter) mit Vollmacht dort hin... grins Dann kann er sich notfalls selbst verhaften ;-)))


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 22. März 2007 18:32
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Im Gesetz steht, dass die Ummeldung "unverzüglich" zu erfolgen hat, also "ohne schuldhaftes Verzögern".

Woher Du die Frist von sechs Monate hast, ist mir unklar.

Unabhängig mal davon könntest Du ja auch Deine Werkstatt mit der Ummeldung beauftragen - das kostet dann wohl ein paar Euro, aber die werden dort schon keinen Rüffel bekommen.

Kommentar von Simple_avatar1smallulrike1974 am 23. März 2007 09:00

Hab nochmal nachgeschaut: Die 6-Monats-Frist ist für die Umschreibung von ausländischen Kfz, war ich wohl im Absatz verrutscht... Und eine Werkstatt habe ich leider nicht :-(((



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