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Kfz-Eigentümer?

gefragt von aristokrataristokrat am 27.02.2009 um 10:51 Uhr

Ich habe heute in der Zulassungsbescheinigung Teil II für mein Fahrzeug einen merkwürdigen Satz entdeckt. In Zeile C.4c steht folgendes: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeug ausgewiesen". Es war doch immer so, dass der Inhaber des "Kfz-Briefes" als Eigentümer des Fahrzeugs galt. Bedeutet dies jetzt, dass ich nach neuer EU-Regelung nicht Eigentümer des Autos bin? Ein Anruf bei der Zulassungsstelle war nicht sehr ergiebig. Die Dame dort erging sich in Ausflüchten dahingehend dass, wenn das Fahrzeug finanziert sei, ich eben nicht der Eigentümer sei. Dabei ist es doch so, dass bei finanzierten Fahrzeugen der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei der Bank liegt und sich eh nicht in Händen des Halter befindet. Weiss jemand von Euch näheres?


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Kabark
beantwortet von Kabark am 27. Februar 2009 10:52
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Eigentümer eines Kfz ist derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben, den Kaufpreis bezahlt und das Fahrzeug ausgehändigt bekommen hat.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 27. Februar 2009 10:57

und der Satz was bedeutet der?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. Februar 2009 10:58

Dass der Inhaber dieses Dokumentes nicht zwingend der Eigentümer des Fahrzeugs sein muss.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 27. Februar 2009 11:02

Wann bin ich dann Eigentümer? Hab bezahlt, stehe im Brief und trotzdem ist der Standartsatz auch drin ;-(

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. Februar 2009 11:06

Und? Die Zulassungsstelle, die das Dokument ausstellt, ist über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse ja nicht informiert.


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. Februar 2009 10:53
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Es war noch nie so daß der Besitzer des Briefes der Eigentümer des Fahrzeuges war! Eigentümer ist derjenige dem es vertraglich gehört


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 27. Februar 2009 10:52
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Der, der im Brief steht ist der Eigentümer

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. Februar 2009 10:53

Aber nicht doch.


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 27. Februar 2009 10:52
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wer den brief hat ist eigentümer

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. Februar 2009 10:53

das ist falsch

Kommentar von Fb68f83a2333f636247d21ba0f44dcc6smallaristokrat am 27. Februar 2009 11:05

@ Kabark,Mismid ihr habt nicht recht. Die Zulassungsstelle geht doch normalerweise davon aus, dass der Inhaber der Z-Bescheinigung Teil I und II der Eigentümer ist. Denn ich kann jederzeit mit den beiden Papieren dorthingehen und das Auto auf meinen Namen anmelden. Auch wenn ich den Kaufpreis nicht bezahlt habe. Das Fahrzeug selbst wollen die gar nicht sehen.


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 27. Februar 2009 10:52
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Hast du einen Jahreswagen?

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. Februar 2009 10:53

hä?

Kommentar von Fb68f83a2333f636247d21ba0f44dcc6smallaristokrat am 27. Februar 2009 11:06

kein Jahreswagen. Bar bezahlt.


Excelent
beantwortet von Excelent am 27. Februar 2009 10:53
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wer der den Brief hat ist eigentümer


andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. Februar 2009 10:53
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wer den Brief hat, der ist der Halter..

Eigentumsrechte werden vom Besitz der Zulassungsbescheinigungen nicht begründet..


LadyM4711
beantwortet von LadyM4711 am 27. Februar 2009 10:54
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Das ist normal,solange Du abbezahlst, gehört der Bank das Auto, Du darfst nur zahlen und fahren


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 27. Februar 2009 10:55
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Habe auf deine Frage hin sofort meinen KFZ- Brief angeschaut. Da steht das leider auch drin. Habe mein Fahrzeug bar/bzw. den Gesmtbetrag sofort bezahlt. Wird ein Standartsatz sein.Danke für den Hinweis

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. Februar 2009 10:59

das bedeutet: wenn du jemand anderem den Schin in die Hand gibst, daß dieser dann nicht der Eigentümer ist


anonym
beantwortet von Janni1979 am 27. Februar 2009 11:00
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KFZ-Brief gilt als Besitzstands-Dokument mehr gibts da nicht zu zu sagen

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 27. Februar 2009 11:04

Wird nicht so sein, den es steht ... In Zeile C.4c steht folgendes: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeug ausgewiesen".

Kommentar von Janni1979 am 27. Februar 2009 11:08

wird schon so sein laut BGH Karlsruhe Aktenzeichen: VIII ZR 184/05

Kommentar von Simple_avatar1smallsteffiHobbylos am 27. Februar 2009 16:01

Also, bei uns steht das nicht drin!


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