aristokrat am 27.02.2009 um 10:51 Uhr
Ich habe heute in der Zulassungsbescheinigung Teil II für mein Fahrzeug einen merkwürdigen Satz entdeckt. In Zeile C.4c steht folgendes: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeug ausgewiesen". Es war doch immer so, dass der Inhaber des "Kfz-Briefes" als Eigentümer des Fahrzeugs galt. Bedeutet dies jetzt, dass ich nach neuer EU-Regelung nicht Eigentümer des Autos bin? Ein Anruf bei der Zulassungsstelle war nicht sehr ergiebig. Die Dame dort erging sich in Ausflüchten dahingehend dass, wenn das Fahrzeug finanziert sei, ich eben nicht der Eigentümer sei. Dabei ist es doch so, dass bei finanzierten Fahrzeugen der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei der Bank liegt und sich eh nicht in Händen des Halter befindet. Weiss jemand von Euch näheres?

Eigentümer eines Kfz ist derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben, den Kaufpreis bezahlt und das Fahrzeug ausgehändigt bekommen hat.
Es war noch nie so daß der Besitzer des Briefes der Eigentümer des Fahrzeuges war! Eigentümer ist derjenige dem es vertraglich gehört

Der, der im Brief steht ist der Eigentümer
Kabark am 27. Februar 2009 10:53 Aber nicht doch.

wer den brief hat ist eigentümer
das ist falsch
aristokrat am 27. Februar 2009 11:05 @ Kabark,Mismid ihr habt nicht recht. Die Zulassungsstelle geht doch normalerweise davon aus, dass der Inhaber der Z-Bescheinigung Teil I und II der Eigentümer ist. Denn ich kann jederzeit mit den beiden Papieren dorthingehen und das Auto auf meinen Namen anmelden. Auch wenn ich den Kaufpreis nicht bezahlt habe. Das Fahrzeug selbst wollen die gar nicht sehen.
Hast du einen Jahreswagen?
hä?
aristokrat am 27. Februar 2009 11:06 kein Jahreswagen. Bar bezahlt.

wer den Brief hat, der ist der Halter..
Eigentumsrechte werden vom Besitz der Zulassungsbescheinigungen nicht begründet..

Das ist normal,solange Du abbezahlst, gehört der Bank das Auto, Du darfst nur zahlen und fahren

Habe auf deine Frage hin sofort meinen KFZ- Brief angeschaut. Da steht das leider auch drin. Habe mein Fahrzeug bar/bzw. den Gesmtbetrag sofort bezahlt. Wird ein Standartsatz sein.Danke für den Hinweis
das bedeutet: wenn du jemand anderem den Schin in die Hand gibst, daß dieser dann nicht der Eigentümer ist
KFZ-Brief gilt als Besitzstands-Dokument mehr gibts da nicht zu zu sagen
coyotincaos am 27. Februar 2009 11:04 Wird nicht so sein, den es steht ... In Zeile C.4c steht folgendes: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeug ausgewiesen".
wird schon so sein laut BGH Karlsruhe Aktenzeichen: VIII ZR 184/05
Also, bei uns steht das nicht drin!
und der Satz was bedeutet der?
Dass der Inhaber dieses Dokumentes nicht zwingend der Eigentümer des Fahrzeugs sein muss.
Wann bin ich dann Eigentümer? Hab bezahlt, stehe im Brief und trotzdem ist der Standartsatz auch drin ;-(
Und? Die Zulassungsstelle, die das Dokument ausstellt, ist über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse ja nicht informiert.