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Kfz-Eigentümer?

Frage von aristokrat aristokrat

Ich habe heute in der Zulassungsbescheinigung Teil II für mein Fahrzeug einen merkwürdigen Satz entdeckt. In Zeile C.4c steht folgendes: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeug ausgewiesen". Es war doch immer so, dass der Inhaber des "Kfz-Briefes" als Eigentümer des Fahrzeugs galt. Bedeutet dies jetzt, dass ich nach neuer EU-Regelung nicht Eigentümer des Autos bin? Ein Anruf bei der Zulassungsstelle war nicht sehr ergiebig. Die Dame dort erging sich in Ausflüchten dahingehend dass, wenn das Fahrzeug finanziert sei, ich eben nicht der Eigentümer sei. Dabei ist es doch so, dass bei finanzierten Fahrzeugen der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei der Bank liegt und sich eh nicht in Händen des Halter befindet. Weiss jemand von Euch näheres?

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Antworten (11)

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    Antwort von Kabark Kabark

    Eigentümer eines Kfz ist derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben, den Kaufpreis bezahlt und das Fahrzeug ausgehändigt bekommen hat.

    Kommentar von coyotincaos coyotincaoscoyotincaos

    und der Satz was bedeutet der?

    Kommentar von Kabark KabarkKabark

    Dass der Inhaber dieses Dokumentes nicht zwingend der Eigentümer des Fahrzeugs sein muss.

    Kommentar von coyotincaos coyotincaoscoyotincaos

    Wann bin ich dann Eigentümer? Hab bezahlt, stehe im Brief und trotzdem ist der Standartsatz auch drin ;-(

    Kommentar von Kabark KabarkKabark

    Und? Die Zulassungsstelle, die das Dokument ausstellt, ist über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse ja nicht informiert.

  • 1
    Antwort von Mismid Mismid

    Es war noch nie so daß der Besitzer des Briefes der Eigentümer des Fahrzeuges war! Eigentümer ist derjenige dem es vertraglich gehört

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    Antwort von Meranaladar Meranaladar

    Um die Frage zu klären ob man der Eigentümer des Fahrzeug ist,mit den Unterlagen die der Ware(Auto,Motorrad,...usw.) beigefügt sind (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) muss man zu erst einen Blick in den "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" des Kraftfahrt-Bundesamtes werfen.Und hier gibt es ein Erklärung zu Feld C4c "Nach der Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG ist ein Hinweis darüber aufzunehmen, ob der Inhaber der Zulassungsbescheinigung Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wegen der national geltenden Rechtsstellung des Fahrzeughalters ist der Text bereits eingedruckt und darf nicht gestrichen oder verändert werden." Da der Fahrzeughalter repräsentativ der Bundesbürger "Peter/Petra Mustermann"(Deutsch Michel) woll ne eindeutige Rechtsstellung hat wie dem Wortlaut zu entnehmen ist muss die hier erst mal erklärt werden. Deutch Michel ist nach seinem Objektiven empfinden ein Subjekt und damit eine natürliche Person,was Deutsch Michel nicht weiß das er nach den Unterlagen(PERSONALAUSWEIS der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND) die er mit sich führt und den Tatsächlichen Juristischen (Subjugation durch die Sieger Mächte) Gegebenheiten, DEUTSCH MICHEL ist und damit eine Eindeutige Rechtsstellung inne hat,demnach ist DEUTSCH MICHEL ein juristische Person und es ist der bürgerliche Tod eingetreten(Der Eintritt des bürgerlichen Todes hatte u. a. folgende Konsequenzen:Verlust jeglichen Eigentums,Annullierung einer bestehenden Ehe und sonstiger Verwandtschaftsverhältnisse,Verlust der Vormundschaftsfähigkeit,Verlust der Fähigkeit, als Zeuge gehört zu werden,Verlust der Fähigkeit, Rechtsgeschäfte abzuschließen).DEUTSCH MICHEL ist also noch BGB § 90 eine Sache,ein Objekt und demnach haben Sachen,Objekte(DEUTSCH MICHEL) weder Besitz noch Eigentum.

    Um jetzt wieder zurück zu kommen warum in Teil I C.4c und Teil II C.4c dieser Satz steht,gibt Leitfaden des KFB noch einen Hinweis auf Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1999:138:0057:0065:DE:PDF) hier sind nun alle Codes die in der Zulassung Teil I und Teil II aufgeführt sein können enthalten(die älter Version ist da noch etwas deutlicher in der Erklärung). Teil I kann also den Inhaber der Zulassung(C.1) enthalten wie es auch deutlich auf der Zulassung Teil I zu erkennen ist, und ferner kann sie den Eigentümer (1999/37/EG,2003/127/EG) enthalten (C.2) da es diesen Punkt nicht gibt muß es also nach der Richtlinie ( (C.4) Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt II.6 Code C.2 nicht enthält, die Angabe, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung a) der Fahrzeughalter ist,b) nicht der Fahrzeughalter ist,c) in der Zulassungsbescheinigung nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen wird.) einem Hinweis geben wie es auf der Zulassung Teil I zu lesen gibt das gleiche ist dann noch mal in Teil II zu finden.

    Zusammen gefasst, ist weder Zulassung Teil I, Teil II und der Kaufvertrag der Nachweis des man Rechte(Besitz,Eigentum) an der Ware hat.Der Inhalt der Zulassung (Teil I,Teil II) ist also der Rechtsstellung von DEUTSCH MICHEL geschuldet.(der er/sie sich jetzt woll bewusst ist).Gleichzeitig sollte hier noch erwähnt werden das die Ware(Auto,Motorad,...usw.) mit der Eigenschaft mit der sie verkauft wird,der Besitzstand noch der Eigentumsstand lässt sich mit den Unterlagen (Zulassung)klären, unverkäuflich ist,der wert der Ware gegen 0€ tendiert und sie eigentlich verschenkt werden muss um sie los zu werden.

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    Antwort von Janni1979 Janni1979

    KFZ-Brief gilt als Besitzstands-Dokument mehr gibts da nicht zu zu sagen

    Kommentar von coyotincaos coyotincaoscoyotincaos

    Wird nicht so sein, den es steht ... In Zeile C.4c steht folgendes: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeug ausgewiesen".

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    wird schon so sein laut BGH Karlsruhe Aktenzeichen: VIII ZR 184/05

    Kommentar von steffiHobbylos steffiHobbylossteffiHobbylos

    Also, bei uns steht das nicht drin!

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    Antwort von coyotincaos coyotincaos

    Habe auf deine Frage hin sofort meinen KFZ- Brief angeschaut. Da steht das leider auch drin. Habe mein Fahrzeug bar/bzw. den Gesmtbetrag sofort bezahlt. Wird ein Standartsatz sein.Danke für den Hinweis

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    das bedeutet: wenn du jemand anderem den Schin in die Hand gibst, daß dieser dann nicht der Eigentümer ist

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    Antwort von LadyM4711 LadyM4711

    Das ist normal,solange Du abbezahlst, gehört der Bank das Auto, Du darfst nur zahlen und fahren

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    Antwort von andreas48 andreas48

    wer den Brief hat, der ist der Halter..

    Eigentumsrechte werden vom Besitz der Zulassungsbescheinigungen nicht begründet..

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    Antwort von Excelent Excelent

    wer der den Brief hat ist eigentümer

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    Antwort von steffiHobbylos steffiHobbylos

    Hast du einen Jahreswagen?

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    hä?

    Kommentar von aristokrat aristokrataristokrat

    kein Jahreswagen. Bar bezahlt.

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    Antwort von supergirl2271 supergirl2271

    wer den brief hat ist eigentümer

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    das ist falsch

    Kommentar von aristokrat aristokrataristokrat

    @ Kabark,Mismid ihr habt nicht recht. Die Zulassungsstelle geht doch normalerweise davon aus, dass der Inhaber der Z-Bescheinigung Teil I und II der Eigentümer ist. Denn ich kann jederzeit mit den beiden Papieren dorthingehen und das Auto auf meinen Namen anmelden. Auch wenn ich den Kaufpreis nicht bezahlt habe. Das Fahrzeug selbst wollen die gar nicht sehen.

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Der, der im Brief steht ist der Eigentümer

    Kommentar von Kabark KabarkKabark

    Aber nicht doch.

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