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Kfz-Anmeldung ?

gefragt von dragon100dragon100 am 04.03.2008 um 12:26 Uhr

Lebe von meinem extrem gewalttätigen Nochehemann(Knochenbrüche,Schädelbrüche) getrennt.Lebe ein paar hundert Kilometer in einer anderen Stadt unter anderem Namen,bin hier unter meinem richtigen Namen gemeldet und habe Auskunftsschutz.Müsste,lt.Polizei,meine Kfz´s dringend ummelden.Zulassungsstelle und Versicherung können mir keinen Auskunftsschutz garantieren.Was mache ich jetzt?


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Reply


mitra54
beantwortet von mitra54 am 4. März 2008 12:31
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Frage deinen Anwalt, bzw. die Polizei. Oder melde das Auto auf jemand anders an.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 4. März 2008 12:33
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Auch wenn das Auto auf jemand anders angemeldet ist, kann die Versicherung weiter auf deinen Namen laufen. Und man kann auch mehrere Autos haben.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 4. März 2008 12:35

Macht meine Versicherung seit ein paar Jahren nicht mehr.

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 4. März 2008 12:47

Dann wird es Zeit, die Vewrsicherung zu wechseln. Bei welcher Gesellschaft bist du? Das ist mir neu.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 4. März 2008 12:42
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Das blöde ist wirklich der fehlende sichere Schutz vor Auskünften. Aber mit der Versicherung kannst du m.E. reden, ob du nicht unter einem andern Zulasser fahren kannst und trotzdem den versicherungsschutz behältst. Die meisten Versicherungen sind da kulant. Ich hab das zumindest bei direct-line erlebt. Und : Die Versicherung darf eigentlich keine Auskünfte an dritte geben.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 4. März 2008 12:44

Die Auskunft habe ich auch bekommen,nur im Falle eines Unfalls erscheine ich mit meiner Adresse als Versicherungsnehmer.LG

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 4. März 2008 13:52

wenn du bei 30 % bist, sehe ich das Risiko genauso hoch, als ob du deinem "Noch" zufällig begegnest.


Tippse
beantwortet von Tippse am 4. März 2008 12:30
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Kannst Du das Auto nicht ev. auf Deine Eltern, Geschwister oder Freunde aus der alten Stadt anmelden?

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 4. März 2008 12:31

Leider nicht,die haben alle schon Autos und ich kann mir beide Fahrzeuge nur leisten,weil ich 30% habe.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. März 2008 12:34
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Zulassungsstelle oder Versicherung dürfen deine Daten auch nicht an einen Ex-Mann nicht weitergeben. Allerdings, wenn es schiefgehen sollte, dann patzen sogar das Einwohnermeldeamt oder Kindergeldkasse. Hat eine Bekannte von mir erlebt.




Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 4. März 2008 12:37

Haben wir auch erlebt. Eine ehemalige Nachbarin arbeitet bei der Gemeinde und fühlte sich bemüßigt Auskünfte über eine andere Nachbarin an das Einwohnermeldeamt zu geben, die dieser Person sehr geschadet haben. Dabei hatte diese Person noch nicht mal was ungestzliches getan.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. März 2008 12:40

Bei meiner Bekannten hat die Kindergeldstelle dem Ex-Mann die Datensatzänderung schriftlich mitgetilt, trotz Sperrvermerk!

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 4. März 2008 12:48

Super. Dieses Pflichtbewußtsein unserer Beamten!!! Ich hätte den angezeigt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. März 2008 12:52

Es war "nur ein Versehen". Kosequenzen - keine! Gut nur, dass dem Mann nicht mehr nach Stalking oder sonstigem Zirkus war...


dragon100
beantwortet von dragon100 am 4. März 2008 12:40
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Danke für euren Rat LG

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 4. März 2008 12:50

Schilder deiner Versicherung die Situation und drohe mit Wechsel. Auf diese Art haben Bekannte von mir auch bei ihrer ´Versicherung eine wesentlich günstigere Prämie bekommen, als bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 4. März 2008 12:52

Ich habe schon eine der Günstigsten.LG.

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 4. März 2008 13:04

Du sollst ja auch nur wechseln, wenn deine Versicherung dir den Schutz für ein Auto verwehrt, daß auf einen anderen Namen angemeldet ist.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 4. März 2008 13:09

Das habe ich schon verstanden,kann dann aber auch nur zum Jahresende wechseln,da ich mein Auto und Motorrad ja nicht verkaufen will.Das man mir nicht entgegen kommt,ist kein Grund zum Wechseln.LG.


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