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KFZ Abmeldung ohne KFZ-Brief Teil II möglich ???

gefragt von Cocoon82 am 10.06.2008 um 21:26 Uhr

Ist es möglich ein PKW Abzumelden obwohl der KFZ-Brief Teil II verlorengegangen ist. (Teil I ist Vorhanden, Wagen ist auf mich zugelassen) Ohne ihn neu zu beantragen, weil der Wagen eh verschrottet werden soll ???


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 10. Juni 2008 23:08
0x
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wenn der wagen verschrottet werden soll, musst du an eidesstatt eine erklärung für den verlust des kfz-brief abgeben (sog. verlusterklärung).

dann erhältst du von der zulassungsbehörde eine verschrottungsbescheinigung, diese musst du beim schrotthändler vorlegen.

ohne diese bescheinigung oder eben ohne brief darf dieser den wagen von dir nicht entgegennehmen.


anonym
beantwortet von zeborg am 14. August 2008 13:44
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Es ist traurig aber war, wir zahlen Steuern für Autos die uns gar nicht mehr gehören wenn wir sie in Deutschland anmelden. Schaut mal unter C4C auf die Zulassunggsbescheinigung: Da steht das einem das Auto gar nicht gehört?

Was geht da ab? Enteignung durch die BRD?



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