KleineFrage am 11.01.2007 um 13:22 Uhr
Die Pflichtzeit (8 Stunden ist geleistet + 30 Minuten Pause) und man macht um 15 Uhr Feierabend. Dennoch verlangt der Arbeitgeber, dass man später kommt und bis mindestens 16 Uhr anwesend ist. Inwiefern ist man als Arbeitnehmer geschützt und was kann der Arbeitgeber tun, wenn man trotzdem um 15 Uhr geht?

Wenn dem Arbeitgeber die Lage der Kernzeit offensichtlich nicht mehr passt, irgendwann war er ja mal damit einverstanden, dann muss er sich an den Betriebsrat wenden und versuchen, eine andere Gleitzeitregelung auszuhandeln.
Möglicherweise passt ihm die Kernzeit ja auch nur an Deinem Arbeitsplatz oder in Deiner Abteilung nicht mehr, etwa weil die Kunden, mit denen Du zu tun hast, eher am späten Nachmittag anrufen.
Da muss er dann mit dem Betriebsrat eine besondere Kernzeit nur für diese Abteilung aushandeln - auch das ist möglich.
Solange Du die bestehende Regel einhältst, bist Du selbstverständlich geschützt.
Die Frage ist natürlich, ob Du Dir selbst einen Gefallen tust, wenn Du hier hartnäckig bleibst.
Versuch doch mal, herauszufinden, WARUM dem AG Deine Zeiten nicht passen, ob er einen sachlichen, nachvollziehbaren Grund dafür hat (s.o.) oder ob das nur nach Schikane riecht und versuche ihm mal argumentativ zu verdeutlichen, warum Du Dich so verhältst.
Vielleicht findet ihr ja einen Kompromiss?
Ich war auch einmal in einer Firma mit Gleitzeiten und dieser sogenannten Kernzeit beschäftigt. In der Regel hatte ich von 8 - 17 Uhr gearbeitet und hatte dann aber in einer Woche sehr viel Privates zu erledigen, so dass ich erst um 9 Uhr anfing und um 16 Uhr wieder verschwunden war. Prompt hat mich am dritten Tag mein Arbeitgeber daraufhin angesprochen. Damals war ich aber noch jung und unerfahren und habe tatsächlich geglaubt, dass ich einen Fehler gemacht hätte. Heute würde ich den Arbeitgeber auf Gleitzeit, Kernzeit usw. hinweisen und da ich ja eigentlich nett bin ihm gleichzeitig meine Gründe dafür mitteilen.
Ich denke, dass Arbeitgeber es aber immer bei den schwächsten bzw. unerfahrensten Mitarbeitern versuchen. Die Zeiten außerhalb der Kernzeit sollen natürlich auch besetzt sein.
seriös lässt sich diese frage nur beantworten, wenn die gleitzeitregelung insgesamt bekannt ist. kernzeiten, anwesenheitsregelungen, funktionszeiten etc. sind in aller regel genau bestimmt (wie ist es bei euch?) vor allem muss dem arbeitnehmer deutlich werden, ob er davon erfasst ist bzw. in welchem rahmen er frei entscheiden darf und wieweit es möglich ist, dass führungskräfte im rahmen ihres direktionsrechtes abweichende entscheidungen treffen dürfen. all das wäre jetzt stochern im kaffeesatz.