Ich habe eine festsitzende Keramikbrücke bei der ein kleines Stück abgeplatzt ist (fällt Gott sei Dank nicht auf). Kann das repariert werden oder müsste die komplette Brücke ersetzt werden?
Antworten (2)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Allso wenn Du die Brücke noch keine zwei Jahre hast fällt das ganze noch in die Grantiepflicht. Wenn das ganze nur ein kleines Stück ist und nicht auffällt musst Du Dir überlegen ob Du die EKR und Nachpräp. und Abformung erneut über Dich ergehen lassen willst. Schönen Abend noch.
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1Antwort von
udulaudula
man kanns probieren aber meisst hält die reparaturstelle nicht
Kommentar von
hansanohansano Danke,werde es beim nächsten Termin mal ansprechen, hoffe es ist möglich denn eine komplett neue wäre teuer.
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Ist Älter als 2 Jahre,auffallen tut es nicht- mir halt;-) Schönen Abend auch dir.