Hallo, ich habe mal eine total bescheuerte Frage...
Hab beim Einkaufen einen total netten Mann gesehen, der mich auch die ganze Zeit angelächelt hat. Ich hab mir sein Kennzeichen gemerkt, da ich an der Kasse stand, und er den Laden vor mir verliassen hat.
Gibt es irgend eine Möglichkeit, den Namen des Fahrzeughalters rauszufinden?
Würde mich über Antworten sehr freuen ;-) LG, Ayki.

Ich glaube über die versicherungen kann man das aber ich denke als privater nicht

Also ich kann dir die Frage beantworten. Ich arbeite in einer Zulassungsstelle... aber die Zulassungsstelle wird dir keine Auskunft geben, wegen dem Datenschutz halt und bei ner Halteranfrage schummeln, würde ich dir auch nicht raten, denn wenn das irgendwie raus kommen sollte machst du dich strafbar. Frage doch einfach beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg nach, soweit ich mal gehört habe geben die dir dann eine Auskunft, aber versprechen kann ich es auch nicht.
Nur weil du den Mann nett findest wird dir leider keine Zulassungsbehörde aufgrund des Datenschutzes Naneb und Adresse geben. Also vielleicht ;-) ein bissl schummeln beim Grund für ne Halteranfrage (5,10 Euro).
also definitiv findest das auf legalen weg nicht ;) aber schalte anzeigen oder warte mal do wo ihr euch getroffen habt oder häng was dort aus ;)

Kaum möglich.Zum Straßenverkehrsamt laufen (bei dem das Fahrzeug gemeldet ist), berechtigtes Interesse bekunden und Gebühren (20 EUR?) bezahlen. Besser vielleicht eine Kleinanzeige in deinem Stadtanzeiger schalten, dass er sich melden soll.

Naja, eine wirklich reelle Chance den Halter ausfindig zu machen hast du als Privatperson eigentlich nicht.. Vielleicht kannst du es über das Straßenverkehrsamt probieren, wenn du sagst das ihr nen Unfall hattet, das privat klären wolltet und du aber leider seine Adressdaten verloren hast...
Kriegst Du wahrscheinlich nicht raus. Es sei denn, Du meldest Dich bei der Polizei. Erzähl da, daß das vorherfahrende Fahrzeug mit der Nummer ...... Dir einen Stein in die Windschutzscheibe gewirbelt hat, beim Anfahren oder so. Da das kein Straftatbestand ist, passiert auch dem anderen Fahrer nichts. Die Nummer brauchst Du halt für Deine Versicherung.

Na mit dem Kennzeichen hast Du doch schon mal was. Die zuständige Zulassungsbehörde sollte Dir bei geschickter Fragestellung möglicherweise den Halter mitteilen. Könnte jedoch wegen Datenschutz problematisch sein. Lasse es doch auch mal durch alle Suchmaschinen laufen, vielleicht gibt es einen Treffer. Oder recherschiere mal zur Halteranfrage im Netz.
Du könntest beim Landeseinwohneramt zumindest mal fragen. Obwohl die Aussichten eher schlecht sind, wünsche ich dir alles Gute.
Mein Kennzeichen hat das "Landes"-Einwohneramt nicht.
Hier ist die Zulassungsbehörde ein Teil des LEA.

ihn wegen fahrerflucht o.ä. anzeigen
PepsiMaster am 23. September 2009 17:57 das wäre dann Vortäuschen einer Straftat .. strafbar gem. §145d StGB ..
Und in welcher Stadt wohnst du??...