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Kenntnisse über Bundesrahmentarifvertrag Baugewerbe

gefragt von Arapie am 14.02.2008 um 21:20 Uhr

Ich arbeite an Einsatzorten, die bis 100 km von meiner Wohnung entfernt sind. Für Hin- und Rückfahrt bin ich bis 4 Std unterwegs. Hätte man nicht Anspruch auf die Auslösung von 34,50 €.


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 14. Februar 2008 21:23
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Kommentar von Arapie am 23. Februar 2008 21:34

Danke für die Nachricht. Habe den BRTV schon gehabt. Kann daraus aber leider nicht erkennen, ob die Auslösung auch für mich gelten würde.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 14. Februar 2008 21:25
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Ich kenne zwar den Tarifvertrag nicht, aber eigentlich müßte der Anspruch schon gegeben sein!

Ich habe früher in einem Elektrotechnik Betrieb gearbeitet. Die gehörten zum Metall-Tarifbereich und da war der Anspruch gegeben!


bitmap
beantwortet von bitmap am 14. Februar 2008 22:08
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Gilt der BRTV Bau denn für dich?

Kommentar von Arapie am 23. Februar 2008 21:36

BRTV gilt 100 % für mich. Weis aber nicht, ob die Auslösung für mich gilt.




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