Ich arbeite an Einsatzorten, die bis 100 km von meiner Wohnung entfernt sind. Für Hin- und Rückfahrt bin ich bis 4 Std unterwegs. Hätte man nicht Anspruch auf die Auslösung von 34,50 €.

Ich kenne zwar den Tarifvertrag nicht, aber eigentlich müßte der Anspruch schon gegeben sein!
Ich habe früher in einem Elektrotechnik Betrieb gearbeitet. Die gehörten zum Metall-Tarifbereich und da war der Anspruch gegeben!
Danke für die Nachricht. Habe den BRTV schon gehabt. Kann daraus aber leider nicht erkennen, ob die Auslösung auch für mich gelten würde.