also:ich wurde von einer zivilstreife aufgefordert meine personalien zu geben.dies tat ich.wir waren 6 leute,die 5 anderen wurden ebenfalls aufgefordert.nach 10 min nicht beachtung von den beamten lief ich nichmal 2 meter,und wurde von einem beamten zur gruppe zurück gedrängt.ich ließ mich aber nicht drängen,danach versuchten 2 beamte mir einen sogenanten armhebel anzusetzen was ihn aber nich gelang.sie holten noch 2 koleggen hinzu und versuchten es wieder.ich sagte immer sie sollen es sein lassen mir meine handgelenke umzudrehen,und machte meine arme wieder lang.irgendwann lies ich es zu,und dann klickten die handschellen.frage:dürfen die beamten dies überhaupt ohne einen grund zu nennen?

Liest sich so ein bisschen wie die Geschichte des Angeklagten, der zur Schlägerei befragt, dem Richter erzählte: Wir sassen da und tranken ein Bier und unterhielten uns. Der Verletzte beschipfte mich und ich sagte ganz friedlich,dass er das sein lassen sollte, da ich doch ein ganz netter Kerl sei. Wir unterhielten uns über diese Frage und plötzlich hing dem anderen das Auge raus.
Die Gewaltanwendung der Polizei (genannt unmittelbarer Zwang) schilderst Du ganz eindringlich. Dein Anteil am Geschehen verbirgt sich hinter den Worten "was Ihnen aber nicht gelang". Da ich ein bisschen hellsehen kann, habe ich schon ein Ahnung, weshalb es zwei Polizisten nicht gelang, Dich festzuhalten.
Es war schon nicht schlau, sich nicht "zurück drängen" zu lassen. Dann aber sich noch so zu verhalten, dass zwei Poliszisten nicht reichten, um Dich zu bändigen, war völlig daneben. Wenn Du Dich vor Gericht nicht einsichtiger zeigst und Dein Verhalten als ok und das der Polizisten als überzogen darstellst, musst Du mit einer schärferen Strafe rechnen. Sieht bisher nicht gut für Dich aus.
Meine Mitleidsfähigkeit für Deine Lage ist allerdings auch etwas eingeschränkt. Polizisten handeln zwar nicht immer korrekt, haben aber mit Leuten wie Dir auch keinen leichten Job.
ja sie dürfen das, die Gründe wurden ja schon ausreichend genannt....
und das genau sind die Situationen, über die man dann in der Zeitung liest: "bei Verkehrskontrolle/Personalienüberprüfung wurde ein Polizeibeamter tödlich verletzt"
Sie müssen und dürfen so reagieren zu ihrem eigenen Schutz. Wer sich vorbildlich verhält, wird auch vorbildlich behandelt!
Igelauge am 5. März 2008 02:07 DH

klar, wenn gefahr im verzug besteht dürfen die das.
du scheinst ja ein ganz schwerer junge zu sein...
was heißt gefahr im verzug,ich habe nichts getan,was sich später auch rausstellte,und nun habe ich den ärger
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 4. März 2008 23:59 die polizei ist berechtigt , ihnen verdächtig erscheinende, leute zu prüfen.
macht einer anstalten sich zu widersetzen oder gar zu flüchten, erhärtet das den verdachtsmoment auf eine straftat.
von daher, glaube mir, du wirst den kürzeren ziehen...
Sender am 5. März 2008 00:02 Aber er hat doch seine Personalien angegeben?
Und dann war ihm langweilig und er wollte sich ein wenig die Beine vertreten?
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 5. März 2008 00:10 gute story, sender, aber keine chance...
Sender am 5. März 2008 00:13 Mööönsch, Xy, Spielverderber... Ist doch gar nicht meine Story: hat icemann doch oben selbst so geschrieben... :-)
eltenjohn am 5. März 2008 00:15 Dann nutzte er die Gunst der Stunde, und verschwand in der Dunkelheit.....
vollyhn am 5. März 2008 00:11 Er hat die Handschließen ja nicht bekommen,weil er sich die Beine verteten hat, sondern weil er danach nicht wieder zur Gruppe zurück wollte. usw
sheewa am 5. März 2008 00:17 geeeeenau
Sender am 5. März 2008 00:18 DAS ist ein Argument.

Die Beamten wollten Dich zur "Eigensicherung" in den Polizeigriff nehmen, Du hast Dich gewehrt, also, Widerstand gegen die Staatsgewalt!
ok,eigensicherung????wovor???wegen ner personalienfeststellung????
Jaschin am 5. März 2008 00:07 So, wie es beschrieben wurde, war das Eigensicherung !
Jaschin am 5. März 2008 00:11 Ich kenne die Verhaltensvorschriften der Polizei aus allererster Quelle, bei uns zu Hause hat es früher nur so gewimmelt davon, meine beiden Brüder gehörten diesem Verein an !
koira1975 am 5. März 2008 00:07 Man darf während einer Überprüfung nicht weggehen. Es stand Dir ja nicht auf der Stirn, dass Du nur 2 m weitergehst.
Wieselchen1 am 5. März 2008 07:59 Vor allem wage ich auch die "nur 2 Meter" und die "10 Minuten Nichtbeachtung" zu bezweifeln....

Warum bist Du überhaupt 2 m weggelaufen?
Hättest Dir doch denken können das, dass nicht gut aussieht.
Dir bleibt wohl nichts anderes übrig als die Strafe hinzunehmen.
War im Grunde ja auch Widerstand gegen die Staatsgewalt, wenn die 4 Mann brauchen um Dich zu bändigen. Ich finde da kann man nicht stolz darauf sein.
Wieselchen1 am 5. März 2008 08:02 Ja, es kommt mir auch ein bisschen so vor, als wolle sich hier eher einer ein bisschen brüsten als wirklich Rat suchen. Die Wortwahl drängt mir den Verdacht auf.

Weißt du, Iceman, habe selten so geschmunzelt über so eine Räuberpistole, wie du sie uns hier aufbinden willst.
Was hast du nun erwartet? Dass wir alle die Polizei als böse Buben darstellen und dir als strahlendem Held gegen die Polizeigewalt huldigen?
Ich bin fest davon überzeugt, dass an deiner Geschichte jeweils die Hälfte nur dran ist - bis auf die 2 Meter Weggang die muss man dann wohl eher auf 6 - 10 Meter erhöhen und vielleicht sogar das "Beine vertreten" in "versucht, wegzurennen" umwandeln.
Wenn ich als Mutter eines 19jährigen deine Geschichte lese, übersetze ich sie automatisch so:
Wir haben ein bisschen dummes Zeug gebaut und irgendwer muss wohl die Polizei gerufen haben. Wir sollten unsere Personalien angeben. Die anderen 5 fingen eine Riesendiskussion mit den Polizisten an. Ich dachte nur, jetzt ist der Zeitpunkt, um sich unauffällig vom Acker zu machen. Leider kam ich nicht weit, weil ich mich wohl zu blöd angestellt habe. Ein Beamter hielt mich fest und verlangte, dass ich zurück zur Gruppe sollte. Habe ich aber nicht gemacht, ich versuchte mich loszureißen, hat aber nicht geklappt, weil noch ein zweiter Beamter mit dazu kam. Weil ich da immer noch versucht habe abzuhauen, haben sie mir halt die Handschellen umgetan und mir droht eine Klage wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wäre mein Sohn nun ein schlimmer Finger, würde ich sogar davon ausgehen, dass der Hintergrund noch heftiger war. Aber - ich Naivchen gehe mal eher davon aus, dass du eigentlich ein harmloser kleiner netter Bubi bist, der hier ein bisschen angeben wollte und gleichzeitig Angst davor hat, was nun noch alles auf dich zukommt.

Ohne einen Grund zu nennen würde ich es zur Freiheitsberaubung einordnen.
steht sowas auch irgendwo,wenn ja wo?
Qetan am 5. März 2008 00:06 das steht bestimmt irgendwo, aber ich weiß nicht wo. Erkundige Dich bei einem Anwalt.
Kai aus Berlin am 5. März 2008 00:22 Das mit der "Freiheitsberaubung" in diesem Zusammenhang ist absoluter Quatsch. Natürlich darf die Polizei im Rahmen Ihrer Tätigkeit "Verdächtige" kontrollieren und auch festhalten ggf. auch zur Eigensicherung zu entsprechenden Maßnahmen greifen. Im Normalfall wird ein Polizist zur Kontrolle der Personalien wohl kaum einer Person die Arme verdrehen.
Wieselchen1 am 5. März 2008 08:01 Sehe ich genauso, Kai. vor allem, weil ich eher von "gefühlten" zwie Metern ausgehe...
Die Polizisten sind berechtigt, auch ohne einen Grund zu nennen, die Personalien einer Person festzustellen. Gibt man seine Personalien nicht an, dann wird die Personalienfeststellung mit der Person auf der Wache durchgeführt! Es ist also besser, sich an Ort und Stelle nicht dagegen zu sträuben!
Sender am 5. März 2008 00:14 Aber
er
hat
doch
die
Personalien
gar
nicht
verweigert ...
(Oder habe ich das falsch verstanden?)
sheewa am 5. März 2008 00:16 Nein, er hat sie angegeben.
Aber der Ausweis kann ja auch gefälscht sein und nun verschwindet er mal schnell. So hat es für die Polizei ausgesehen als er 2 m weglief.
Es ist ja nicht damit getan nur die Personalien zu sagen, die müssen ja auch überprüft werden. Das kann schon mal dauern, man will ja keinen gesuchten Straftäter laufen lassen oder einen Unschuldigen festnehmen.
Stimmt, hat er, das habe ich überlesen!!

Ein "echter Held", der irgendwann zuläßt, daß 4 Polizisten ihn überwältigen, tststs...!
Selten so eine haarsträubende Story vom Unschuldslamm gelesen!
...der war ganz lieb, der wollte nur spielen... lol
vollyhn am 5. März 2008 00:55 Aber Phantasie hat er ;-)
Maienblume am 5. März 2008 00:59 Nee, das ist keine Fantasie!
Das ist Verdrängung!!!
"Die waren böse! Nicht ich!" <mit gespitztem Finger zeig!>
vollyhn am 5. März 2008 01:08 Spätestens bis er die Story all seinen Kumpels erzählt hat, glaubt er sie selber....
Jeder nimmt die Wirklichkeit wahr; jeder seine eigene.
Wieselchen1 am 5. März 2008 08:04 Und deshalb stellt er sie hier ein. Nicht um einen Rat zu hören.

In dieser Situation ist es nicht sehr klug.....Widerstand zu leisten.....in anderen schon
hmmm da ich aber nichts gemacht habe,warum dürfen die beamten das dann.mit welcher rechtfertigung?es gab keine straftat!!!!
eltenjohn am 4. März 2008 23:54 Ich kenn das.....frage dann immmer ob zuviel Tatort gekuckt....kommt dann nicht gut kühl bleiben....
Ich denke mal für die Beamten sah es aus, als wolltest du flüchten, deshalb haben sie dich festgehalten. Und das du nichts getan hast, wissen die doch erst, nachdem sie deine Personalien überprüft haben.
Es ging ja auch gar nicht um eine Straftat (hoffe ich). Wer bei einer Kontrolle versucht, sich dieser zu entziehen (was auch der Fall war), erweckt den Eindruck, etwas zum Verbergen zu haben, (auch wenn er schon seinen Ausweis gezeigt hat). Dem muss ein Polizist nachgehen, weil dahinter eine Gefahr im Verzug wahrscheinlich ist.
Und sich gegen einen Polizisten zu wehren, ist nun wirklich keine besonders gute Idee.
Man kann mit den Polizisten übrigens auch reden, wenn man z.B. so langsam weiter möchte. Bisher hat es bei mir immer funktioniert, weil ich ihnen zwar auf gleicher Augenhöhe aber immer mit Höflichkeit und Respekt begegne. Aber zu glauben, dass sie sich veräppeln lassen, indem man versucht unauffällig zu verschwinden... So was sehen sie sofort. Das ist auch ihr Job, so was zu sehen.
Wieselchen1 am 5. März 2008 08:03 DH, Achim!
"Da ich ein bisschen hellsehen kann, habe ich schon ein Ahnung, weshalb es zwei Polizisten nicht gelang, Dich festzuhalten."
Ich kann auch Hellsehen: das lag bestimmt an dieser glitschigen Bodylotion, oder?...
Schön seziert, Vollyhn! Dieser bestechenden, geradezu zwingenden Logik ist nichts mehr hinzuzufügen! <applaudiere>
verneigundbedank
Sender das hast Du gut hellgesehen. lol
Das Lob gebührt vollyhn.
Vollhyn, .... sprachlos verneige ich mich vor deinem Scharfsinn und deiner absolut sachlichen und korrekten Antwort.
vollyhn, tolle Antwort