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Kennt sich jemand mit Verhinderungspflege aus?

gefragt von Hexe07Hexe07 am 28.04.2009 um 9:10 Uhr

Ich betreue einen Pflegefall, der in unserem Urlaub in ein Pflegeheim muss - aber wie ist es wenn er nur für ein paar Tage betreut werden muss - das kann man doch auch privat machen? und wieviel würden die Leute dann von der Krankenkasse bekommen? Da man ja nur eine bestimmte Summe im Jahr zur Verfügung hat... wie läuft das so , bitte um Antworten.

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anonym
beantwortet von Gerontologe am 9. Juli 2009 08:56
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Du hast, wenn die Pflegestufe mind. 1 Jahr besteht für die Verhinderungspflege 1.470 Euro zusätzlich zu Geld oder Sachleistung zur Verfügung. www.humanis-pflege.de


Bastet2005
beantwortet von Bastet2005 am 7. Mai 2009 10:32
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hallo zusammen, ich sehe, totale verwirrung mit den verschiedenen leistungen. also bei uns ist das so. unser sohn hat die pflegestufe 3 nun. wir haben die verhinderungspflege und die zusätzlichen betreuungsleistungen. die verhinderungspflege ist 1470€ im jahr. die zusätzlichen betreuungsleistungen sind entweder 100€/mon. oder 200€/mon. über die verhinderungspflege rechnen wir zum beispiel privat den babysitter ab (stundenlohn wie man vereinbart) und wir rechnen auch über die lebenshilfe den babysitter ab (stundenlohn 13€, die lebesnshilfe bekommt 6€, der babysitter bekommt 7€). so, die zusätzlichen betreuungsleistungen müssen allerdings über einen pflegedienst laufen d.h. über pflegestation oder über eine andere einrichtung wie z.b. lebenshilfe e.v. wir schicken die rechnung von den verschiedenen diensten direkt an die kk und diese überweist uns den betrag und wir dann der einrichtung. und so geht das auch über die verhinderungspflege. ich würde glaub ich es so machen. den urlaub über die kurzzeitpflege machen und den rest würde ich dann, je nach bedarf, ob es viel verantwortung ist (z.b. medis geben oder evtl. epilepsie also krampfanfälle oder andere wichtige sachen wo man unbedingt aufpassen sollte). also unseren kleinen würde ich dann lieber bei einem prof. pflegedienst überlassen. die wissen dann auch ganz genau was zu tun ist wenn wirklich etwas sein sollte. und das mit den priv. bezahlen oder stundenlohn, das macht jeder wie er möchte. mein babysitter bekommt 8€ priv. und über die lebenshilfe 7€. ich hoffe ich konnte weiterhelfen. alles gute!!! :-)


ReginaNaujoks
beantwortet von ReginaNaujoks am 29. April 2009 07:24
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Um diese Frage einmal kurz und bündig und vor allen Dingen richtig zu beantworten: Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ist eine ambulante leistung die für max 28 Tage im Jahr auf Antrag gezahlt wird wenn der Pflegebedürftige zuvor ein halbes Jahr in einer Pflegestufe eigestuft war. Der Maximalbetrag dafür beträgt 1470,-€ im Jahr. Sollte im letzten Jahr keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen worden sein, so besteht der Anspruch vom letzten Jahr noch bis zum Ende diesen Jahres. Die Ersatzpflegeperson muss kein Pflegedienst sein. Sollte sie verwandt sein mit der Pflegebedürftigen gibts allerdings NUR normales Pflegegeld. Gruß Naujoks

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 30. April 2009 09:47

Ja soweit ist das klar - also für die 14 Tage Sommerurlaub ist er im Heim (alles geklärt) aber für die 5 Tage extra wird er von einer anderen Frau (nicht verwandt) betreut - den Antrag habe ich auch schon abgegeben - aber wieviel sie dafür bekommt??? weiß ich nicht - auf dem Antrag stand Kontonummer: und Eurobetrag pro Tag: ?????? Wenn du mehr weißt bitte um Antwort


UllaM
beantwortet von UllaM am 28. April 2009 09:17
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Für die Pflege zu Hause wird nur Pflegegeld gezahlt. In diesem Fall müsstet ihr die Person, die einige Tage die Pflege übernimmt, selbst bezahlen. Bei Kurzzeitpflege im Heim übernimmt die KK max. für 6 Wochen anteilige Kosten. Ein Selbstkostenanteil bleibt, je nach Pflegestufe.

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 28. April 2009 09:24

Das kann so nicht stimmen, wir hatten ihn letztes jahr im Heim und die Krankenkasse hat alles (bis auf die Hotelkosten) übernommen - da wir aber dieses Jahr zu den 14 Tagen Sommerurlaub noch 5 Tage extra wegfahren wollen, haben wir bei der Kasse gefragt ob er auch privat gepflegt werden kann - sie haben gesagt das geht - jetzt ist bloß die Frage wieviel Geld sie dafür kriegen kann?

Kommentar von 10db6252ee8ca7e9c1d64e84190531b9smallUllaM am 28. April 2009 09:34

Sorry, aber was stimmt denn an meiner Antwort nicht? Private Pflegepersonen werden von der KK nicht bezahlt, jedenfalls hat bei uns die KK die Kostenübernahme abgelehnt.

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 28. April 2009 09:41

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten ja soweit die nicht die zuständige Summe (ca. 1400 €) pro Jahr überschreitet...

Kommentar von 10db6252ee8ca7e9c1d64e84190531b9smallUllaM am 28. April 2009 09:47

das interessiert mich jetzt sehr, - gilt das auch für private Pflegepersonen ?

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 28. April 2009 13:26

Sorry musste weg - aber kann nun weiter schreiben - also ich habe einen Pflegefall der von mir gepflegt wird -ich habe von der KK einen Antrag auf Verhinderungspflege erhalten und einen Zettel mit Angaben der Pflegeperson die in in meiner Abwesenheit pflegt (mit Kontonummer und soweiter) aber ich (wir) wissen nicht wieviel sie da eintragen soll /kann pro Tag????

Kommentar von Simple_avatar4smallReginaNaujoks am 29. April 2009 07:16

auch wieder nicht richtig! Für die PflegeZuhause wird ein maximalbetrag von 1470,-€ gezahlt wenn die pflegebedürftige Person seit mindestens einem halbe Jahr eine Pflegestufe hat. Dann wird die leistung für max.- 28 Tage gezahlt

Kommentar von Simple_avatar4smallHexe07 am 30. April 2009 09:44

Was ist denn daran falsch?

Kommentar von Simple_avatar4smallReginaNaujoks am 29. April 2009 07:27

Kurzzeitpflege im heim übernimmt die Pflegekasse für max 28 Tage!! Kurzzeitpflege ist keine Verhinderungspflege. Ein Pflegebedürftiger hat Anspruch auch beide Leistungen Kurzzeitpflege § 42 SGB XI und Verhinderungspflege § 39 SGB XI


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 28. April 2009 09:12
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Dazu müsstest du einen Pflegedienst beauftragen, die KK übernimmt in den meisten Fällen die Kosten hierzu. Allenfalls besteht die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege im Heim (max. 6 Wochen im Jahr zahlt die KK).

Kommentar von Simple_avatar4smallReginaNaujoks am 29. April 2009 07:15

leider unrichtig. Du kannst beauftragen wen Du möchtest. Bei Verwandten zahl die Kasse allerdings "nur" das übliche Pflegegeld. Außerdem ist der Anspruch NICHT 6 Wochen sondern auf 28 Tage begrenzt.


anonym
beantwortet von dalia4499 am 28. April 2009 09:11
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frag da lieber mal auf der krankenkasse nach,die wissen das genauer und haben auch die zahlen...


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