Hallo,
mich interessiert, wie hoch der Kaupreis von Zubehör sein darf, um nicht den Verdacht des Finanzamts zu erwecken, es handele sich um eine Preismanipulation? Das betreffende Haus kostet 280.000, aber inklusive Küche und vielem Zubehör.
Und noch eine Frage: Werden die Grunderwerbsteuer und Notarkosten nur auf dem Kaufpreis für Grundstück und Gebäude berechnet? Was ist mit dem Makler? (Der meinte, seine Provision würde da auch berücksichtigt...?!)
Danke für Eure Hinweise!!
Folgende Positionen werden den Nebenkosten beim Hauskauf / Immobilienkauf zugerechnet:
-Grunderwerbssteuer (einmalig 3,5% des Gesamtpreises) -Maklercourtage (zwischen 3,57 und 7,14 % vom Gesamtkaufpreis, ist regional unterschiedlich) -Notarkosten (knapp 0,4% des Kaufpreises, zuzüglich Gebühren für Sonderleistungen wie z.B. Auflassung, Grundbucheintragung usw.) -Gerichtsgebühren für Grundbucheintragung (rund 0,6% des Kaufpreises; die Eintragung der Grundschuld schlägt mit ca. 0,3% zu Buche.
Grundsätzlich sollten alle beweglichen Gegenstände von der Kaufsumme abgezogen werden und man sollte natürlich sicherstellen, dass der tatsächliche Kaufpreis auch tatsächlich real ist und es sich dabei nicht um eine Mogelpackung handelt. Eine 10 Jahre alte Einbauküche hat praktisch keinen Wert mehr.
Weitere Infos unter http://www.hauskaufhilfe.de
LG
Der Preis sollte realistisch sein. Am besten mit Belegen, Rechnungen oder Gutachten belegbar sein.
10& des Kaufpreises an Zubekör ist noch OK, der Makler wird nach kaufpreis bezahlt, vom kaufpreis wird die Grunderwerbssteuer berechnet
Im Regelfall wird die Finanzverwaltung bei einem Objekt ca. 10 % des Kaufpreises an Zubehör ohne große Prüfung akzeptietren. Wenn möglich solltest Du dem notariellen Kaufvertrag eine Auflistung mit der Bewertung der einzelnen Gegenstände beifügen. Diese Bewertung sollte jedoch einer Nachprüfung durch das Finanzamt standhalten, also keine Traumpreise beinhalten. Für diese Ausstattungsgegenstände ist dann auch die Grunderwerbsteuer von 3,5 % nicht fällig!
Die Finanzverwaltung kann Dir keine Manipulation unterstellen, wenn Du preislich im Rahmen bleibst! Besorg Dir Vergleichspreise und lass Dir vom Hausverkäufer die Zahlung von ..... Euro
für 1. die gebrauchte Küche, 2. den gebrauchten Aufsitzmäher, 3. für die Regenwasserzisterne, 4. für Satellitenantenne, 5. für das gebrauchte Gewächshaus, 6. für die gebrauchte Pooltechnik, 7. für den funkgesteuerten Garagentoröffner usw., usw. quittieren! Den Betrag für dieses gesamte Zubehör ziehst Du vom Kaufpreis des Hauses ab - den minderen Preis meldest Du dem FinAmt für die Grunderwerbsteuer an. Am besten selber hingehen und die Quittung vorlegen.
Der Notar wird wahrscheinlich schon beurkundet haben, oder? Falls noch nicht, so muss ihm vom Verkäufer und von Dir der geminderte Kaufpreis zur Beurkundung benannt werden! Damit hättest Du für die Berechnung der Grunderwerbsteuer die niedrigere Kaufsumme!
Der Makler wird mit Dir schon den passenden Maklervertrag mit der Summe von 280.000 abgeschlossen haben? Dann besteht der darauf, seine Courtage für diese Summe zu bekommen.
Die zu zahlende Courtage und auch die Notar-kosten wie auch die Kosten beim Amtsgericht (Grundbuchamt) für die Umschreibung der Eigentumsverhältnisse haben nichts mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer des FinAmtes zu tun!
Würde mich schon interessieren, wie die Sache schliesslich ausgeht.