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Kennt sich jemand mit Hartz IV Gesetzen aus ?

gefragt von rosenbeetrabat am 07.11.2009 um 13:10 Uhr

Ich bin Selbstständig, doch lebe ich am minimum. Das alles nur weil ich am An- fang der Selbstständikeit einige Schwierigkeiten hatte , für die ich nichts konnte. (Steuerberater hat Mist gemacht) Im September hatte ich Hartz IV beantragt, doch das wurde abgelehnt. Ich hätte mit 700,-€ zuviel im Monat. Aber davon muß ich noch einen Kredit in Höhe von ca. 1200,-€ zurückzahlen und meine Konten sind auch alle im minus. Wer weiß Rat? Zur zeit hilft mir mein Vater so gut er kann . Doch das ist keine Dauerlösung, er ist schon 81 Jahre alt.


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wim50
beantwortet von wim50 am 7. November 2009 13:13
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Schulden sind bei der Gewährung von ALG II unerheblich. Also kein Grund, dass du es bekommen musst.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 7. November 2009 13:15

Oder anders: "ich brauche Unterstützung vom Staat, damit ich meine Schulden zurück zahlen kann". So läuft es nicht.


anonym
beantwortet von Siggi71 am 7. November 2009 13:12
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Hast du denen erzählt das du einen Kredit abzahlen muß??

Kommentar von quietprof am 7. November 2009 13:18

Schulden sind denen egal, die haben weder etwas mit der Berechnung zu tun, noch mit einer möglichen Bewilligung, meines Wissens nach.

Kommentar von Siggi71 am 7. November 2009 13:31

Es kommt drauf an was für schulden und für was schulden aufgenommen wurden,weiß aus eigener erfahrung,das bei bestimmten sachen das mit eingerechnet wird...unterhaltsschulden,mietschulden...aber es kommt ja drauf an was nach allen ausgaben und verpflichtungen unterm strich raus kommen..


anonym
beantwortet von Furchi am 7. November 2009 13:20
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Ein Kredit wird von der ARGE nicht berücksichtigt. In jeder größeren Stadt oder Gemeinde gibt es Hilfestellung und Beratungen bei Hartz IV Anträgen. Diakonie, Caritas, Wohlfahrtsverbände allgemein, auch die ARGE kann meistens Adressen weitergeben wo man Beratung findet.


casilein
beantwortet von casilein am 8. November 2009 11:15
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Der Kredit bleibt vermutlich unberücksichtigt, obwohl Du natürlich einwenden könntest, dass er notwendig für die Selbständigkeit ist und die Kreditraten Ausgaben Deiner Firma sind, die vom Gewinn abgezogen werden müssen. Sprich: Wenn Du den Laden dicht machen musst, wenn Du die Raten nicht bezahlst, dann hast Du gute Chancen, dass die Arge die berücksichtigt. Du könntest Dich diesbezüglich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden.

Allerdings erscheint mir 700€ pro Monat recht wenig. Davon werden 180€ Freibetrag abgezogen, bleiben 520€ anrechnungsfähiges Einkommen. Alleinstehende bekommen 359€ Regelbedarf plus die Kosten von Unterkunft und Heizung. Kommst Du damit hin?


anonym
beantwortet von Nykky am 8. November 2009 18:49
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Hi, wir haben derezit ein ähnliches Problem (sind schon länger selbstständg, aber ein wichtiger Kunde ging insolvent). Mein Rat an dich: Such dir einen Anwalt der auf ALGII spezialisiert ist und leg dir ein dickes Fell und jede Menge Geduld zu. Wir waren vor einigen Tagen zum xten Mal persönlich beim Amt und haben uns bis zur Abteilungsleiterin durchgekämpft. Die hat uns dann mit gesenktem Blick gesagt, dass es ihr leid tut. Aber für das Arbeitsamt ist es wichtig das es so wenig Selbstständige wie möglich gibt, da sie die monatlichen Berechnungen aufgrund von Personalmangel nicht bewältigen können. Und lass dich nicht verunsichern von Leuten, die meinen das du Hartz4 beantragst um deine Schulden zurück zu zahlen. Das ist absoluter Quatsch. Solange dein Kredit aufgenommen wurde um betriebliche Mittel zu finanzieren, sind die Raten der Rückzahlung auch betriebliche Kosten! Du hast rechtlich einen Anspruch auf Unterstützung, wenn dein Betriebsgewinn nicht reicht, um deine privaten Kosten zu decken. Würde es nichtmal reichen, die gewerblichen Kosten zu decken, dann solltest du dein Gewerbe abmelden. Wenn du weitere Fragen hast, meld dich hier. Werde bei neuen Kommentaren zur Antwort benachrichtigt und helfe dir dann gerne weiter!



anonym
beantwortet von otter58 am 8. November 2009 22:30
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Wenn es sich um einen Geschäftskredit handelt, müsste dieser eigentlich bei den Geschäftsunkosten berücksichtigt werden. Das hätte zur Folge, dass dein Einkommen Null wäre und du Anspruch hättest. Das müsste die ARGE zumindest dann anerkennen, wenn der Kredit auch steuerrechlich als Geschäftsausgabe anerkannt wird. Wenn es allerdings ein Privatkredit ist, dann sieht es schlecht aus. Für den Weg aus der Schuldenmisere ist die ARGE nur insoweit zuständig, als Schuldnerberatung zu ihren Leistungen gehört.


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