Blondi am 23.08.2008 um 11:12 Uhr
Mein Mann und ich sind jeweils das 2. mal verheiratet.Beide haben wir Kinder aus 1. Ehe mit in unsere Ehe gebracht.Wir wollen jetzt ein Testament aufsetzen.Im Berliner -Testament kann man sich ja gegenseitig als Erbe einsetzen,also wenn ich versterbe, möchte ich ,dass mein Mann erst einmal alles erbt und wenn er dann verstirbt,dann erst die Kinder erben.Da wir alle ein sehr gutes Verhältnis haben möchten wir kein Kind benachteiligen.Können alle Kinder zu gleichen teilen erben???-oder würden dann im Falle ich zuerst versterbe und dann mein Mann ,seine beiden Kinder (da der Vater ja verstorben ist) mehr erben als mein einzigstes Kind?Umgedreht möchte ich auch eine Gleichberechtigung.

Dafür ist das Testament ja da um genau solche Sachen zu regeln. Wenn der Pflichtteil für die direkten Angehörigen (seine Kinder) gedeckt ist kann der Rest doch nach belieben aufgeteilt werden. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils gemäß § 1922-1934 BGB
Hab ich das richtig verstanden,das wir genau schreiben können,dass alle Kinder den gleichen Anteil bekommen?Mein Sohn hätte doch z.B. im Falle ich zuerst gehe u. mein mann dann doch weniger Anspruch, da er doch nicht adoptiert ist-oder?
Dein Sohn hat Anspruch auf die Hälfte Deines Erbes. Wenn Du Deinem Mann alles vererbst geht das nur mit Einverständnis Deines Sohnes, der dann zu Gunsten Deines Mannes auf sein Erbteil verzichtet, bzw. Dein Mann verwaltet das Erbteil Deines Sohnes (treuhänderisch)um es dann weiterzuvererben.
Da das Thema seht komplex ist, würde ich raten einen Anwalt/Notar hinzuzuziehen!
LG
DH ! Und Danke!