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Kennt sich jemand in der STVO aus????

gefragt von denisdenis am 19.06.2007 um 22:55 Uhr

Seit 1.6.2007 oder 1.3.2007 (ich weißes nicht genau) müssen Fahrzeugführer ihr Verhalten in der STVO ädnern.

Was stellt diese Regel her?

Ich muss es unbedingt wissen für meinen einstellungstest morgen!!!


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STVO (110)
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anonym
beantwortet von wiele am 19. Juni 2007 23:21
5x
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Hier ist noch eine Änderung:
§ 2 Abs. 3a StVO "Straßenbenutzung durch Fahrzeuge" (Fassung ab Mitte 2006) »Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«
Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/winterreifen-pflicht.php
Gruß wiele

Kommentar von wiele am 19. Juni 2007 23:25

Oh, sorry, das gilt ja schon seit Mitte letzten Jahres...


anonym
beantwortet von wiele am 19. Juni 2007 23:03
4x
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Meinst Du die Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung seit Anfang März?
Siehe dazu hier:
http://www.vogelsbergkreis.de/Auto-und-Verkehr.15.0.html
Gruß wiele

Kommentar von wiele am 19. Juni 2007 23:11

Ich habe hier noch eine Diskussion mit weiterführenden Links gefunden, die Dich interessieren könnte:
http://www.italobikes.de/index.php?option=com_simpleboard&Itemid=55&func=view&id=126423&catid=13
Gruß wiele


anonym
beantwortet von taigahilli am 19. Juni 2007 23:27
2x
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Hallo Dennis,

woher weißt Du denn jetzt schon, welche Fragen Dir im Einstellungstest gestellt werden? Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei der Bewerbung!


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