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Kennt sich jemand gut mit dem Thema Patientenverfügnung aus?

gefragt von Annie29Annie29 am 08.12.2008 um 23:54 Uhr

Was muss man beachten,wenn man absichern möchte, dass man nicht irgendwann nur noch am Leben erhalten wird.Muss man das mit nem Anwalt aufsetzen?muss es notariell beglaubigt sein? Danke!LG Annie


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cats4life
beantwortet von cats4life am 8. Dezember 2008 23:56
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Nein, damit musst du nicht zum Anwalt/Notar! Es gibt dafür Vorlagen, die bekommst du bei jeder Sozialstation, oder im Internet. Sorge auf jeden Fall dafür, dass deine nächsten Angehörigen wissen, dass du solch eine Verfügung hast, und wo sie aufbewahrt wird. Am besten natürlich immer ne Kopie dabei haben.

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 8. Dezember 2008 23:58

Ja. Mein Dad hat mir seine ausgefüllte Vorlage gegeben...


grisu05
beantwortet von grisu05 am 8. Dezember 2008 23:58
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Anwalt brauchst Du keinen. Notar ist optimal, mündige Zeugen reichen aber auch aus. Sollte auch immer mal wieder "aufgefrischt" werden. Könnte ja sein, daß Du Dir es im Laufe der Zeit anders überlegst. Wenn Du das Stichwort bei google eingibst, findest Du sicher jede Menge Mustervorlagen. Nicht vergessen: Übertragung der Vormundschaft im Falle einer Unzurechnungsfähigkeit! Solltest Du im Alter dement werden übernimmt nämlich sonst das Sozialamt die Bestimmung, ob und in welches Heim Du kommst...


Imbecillitas
beantwortet von Imbecillitas am 9. Dezember 2008 00:01
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Am besten besprichst Du Deine Wünsche und Vorstellungen auch noch mit Deinen Angehörigen. Denn die müssen Deinen Ärzten diese später mitteilen, wenn etwas strittig oder zweifelhaft ist.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 8. Dezember 2008 23:56
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Zum Arzt... Das Teil gemeinsam aufsetzen lassen...

Dann zum Notar und absegnen lassen... Dann... Jährlich selbst unterschreiben...

Ist Dir der Notar zu teuer, so respektiert man eigentlich auch die Unterschrift Arzt / Patient...


Franticek
beantwortet von Franticek am 9. Dezember 2008 00:17
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Am besten ist es immer, so etwas von einem Notar überprüfen und dann absegnen zu lassen. Das Thema Vormundschaft sollte man detailliert anschneiden, wer soll in welchem Fall für was zuständig sein. Allerdings hat es auch schon Fälle gegeben, in denen sich das Sozialamt überhaupt nicht um die Verfügung in diesem Punkt geschert hat. Wie das ausgegangen ist, weiß ich allerdings im Moment nicht.
.
Was immer wieder betont wird, daß man recht detaillierte Anweisungen geben soll. Viele Leute machen den Fehler und schreiben, daß sie in Würde sterben wollen. Das ist aber kein festgelegter Begriff und hängt davon ab, wer ihn wie auslegt. Solche Ausdrücke sind zwar irgendwie richtig gemeint, werden aber nachher nicht berücksichtigt, halten auch keinem Gerichtsverfahren stand.


anonym
beantwortet von swchen am 9. Dezember 2008 09:25
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ich kann dir nur empfehlen, das einen notar machen zu lassen, wenn du ganz sicher sein willst, daß du im falle des falles auch entscheidungen fällen kannst.

wir haben eine general- und vorsorgevollmacht mit betreuungs- und patientenverfügung


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