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Kennt sich jemand aus mit Aussteuerung nach Ablauf des Krankengeldes

gefragt von sternperle am 15.08.2009 um 17:49 Uhr

Mein Mann ist seid Mai letzten Jahres krank gschrieben,zwei schwere Bandscheibenvörfälle.Er arbeitet im Gerüstebau.Nun läuft das Krankengeld im November aus,der Arbeitgeben kündigt ihm nicht obwohl er vom Arzt ein Schreiben bekommen hat,das er die Arbeit nicht mehr machen darf.Rentenantrag wurde gestellt,einmal abgelehnt auf die zweite Entscheidung warten wir.Er war im Mai nochmal zum Gutachter.Nun läuft die Zeit und ich mache mir Gedanken wie es im November weiter geht.Ohne Kündigung kann er nicht zum Arbeitsamt.So wie ich mich belesen habe kriegt er nicht mal ALG wenn er krankgeschriebn ist..Er kann sich ja auch nicht gesund schreibn lassen um vermittelbar zu sein,dann ist der Rentenantrag gelaufen.Und er ist auch nicht vermittelbar.Die Sache macht mir ganz schön zu schaffen.Kennt sich da jemand aus ? Vieln Danke im Vorraus.

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Aussteuerung x 14

tostva
beantwortet von tostva am 15. August 2009 18:07
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Bis das Krankengeld ausläuft, müsste der Bescheid von der Rentenversicherung längst da sein. Geht es dabei um Rente oder Berufsunfähigkeit? Die Rentenversicherung bietet nämlich auch Umschulungen an.


eddali
beantwortet von eddali am 15. August 2009 17:54
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Das ist eine problematische Sache. Mein Bruder hat das ganze auch grad ähnlich. Also wenn das Krankengeld ab November ausgelaufen ist, muß Dein Mann wieder arbeiten gehen. Das beste ist, der AG kündigt ihn, weil er ja eh nicht mehr diese Arbeiten verrichten kann, erst dann kann er zum AA gehen und ALG1 beantragen.Auf keinen Fall darf er selber kündigen, dann bekommt er 3 Monate Sperre. Wünsche Euch, dass der rentenantrag endlich durchgeht.

Kommentar von sternperle am 15. August 2009 17:57

Danke für die Andworten,ich werde wohl mal zur Krankenkasse und Rentenstelle gehen,mal sehen ob die weiterhelfen.

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 15. August 2009 18:28

mach das, viel glück

Kommentar von banditin64 am 20. August 2009 10:43

Das ist völliger quatsch und komplett falsch was hier vorgeschlagen wird. Der Weg zur KK ist der Beste. Er bekommt nach dem Leistungsablauf ALG 1 bis er einen Bescheid vom Rententräger hat. Früher war es der § 155 a AFG. Das ist ein ALG auf die ev. bevorstehende Rente.


Zitronensorbet
beantwortet von Zitronensorbet am 15. August 2009 17:51
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Er soll sich mal mit der Krankenkasse, von der er das Krankengeld bezieht, in verbindung setzen. Soviel wie ich weiß, kommt nach Krankengeld Arbeitslosengeld, auch wenn man nicht geküngigt ist.


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 15. August 2009 17:51
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Geh mal mit Deinem Mann zu einem Rentenberater, die kennen sich da bestens aus und sind auch sehr hilfsbereit.


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