Mein Mann ist seid Mai letzten Jahres krank gschrieben,zwei schwere Bandscheibenvörfälle.Er arbeitet im Gerüstebau.Nun läuft das Krankengeld im November aus,der Arbeitgeben kündigt ihm nicht obwohl er vom Arzt ein Schreiben bekommen hat,das er die Arbeit nicht mehr machen darf.Rentenantrag wurde gestellt,einmal abgelehnt auf die zweite Entscheidung warten wir.Er war im Mai nochmal zum Gutachter.Nun läuft die Zeit und ich mache mir Gedanken wie es im November weiter geht.Ohne Kündigung kann er nicht zum Arbeitsamt.So wie ich mich belesen habe kriegt er nicht mal ALG wenn er krankgeschriebn ist..Er kann sich ja auch nicht gesund schreibn lassen um vermittelbar zu sein,dann ist der Rentenantrag gelaufen.Und er ist auch nicht vermittelbar.Die Sache macht mir ganz schön zu schaffen.Kennt sich da jemand aus ? Vieln Danke im Vorraus.
Bis das Krankengeld ausläuft, müsste der Bescheid von der Rentenversicherung längst da sein. Geht es dabei um Rente oder Berufsunfähigkeit? Die Rentenversicherung bietet nämlich auch Umschulungen an.

Das ist eine problematische Sache. Mein Bruder hat das ganze auch grad ähnlich. Also wenn das Krankengeld ab November ausgelaufen ist, muß Dein Mann wieder arbeiten gehen. Das beste ist, der AG kündigt ihn, weil er ja eh nicht mehr diese Arbeiten verrichten kann, erst dann kann er zum AA gehen und ALG1 beantragen.Auf keinen Fall darf er selber kündigen, dann bekommt er 3 Monate Sperre. Wünsche Euch, dass der rentenantrag endlich durchgeht.
Danke für die Andworten,ich werde wohl mal zur Krankenkasse und Rentenstelle gehen,mal sehen ob die weiterhelfen.
eddali am 15. August 2009 18:28 mach das, viel glück
Das ist völliger quatsch und komplett falsch was hier vorgeschlagen wird. Der Weg zur KK ist der Beste. Er bekommt nach dem Leistungsablauf ALG 1 bis er einen Bescheid vom Rententräger hat. Früher war es der § 155 a AFG. Das ist ein ALG auf die ev. bevorstehende Rente.
Er soll sich mal mit der Krankenkasse, von der er das Krankengeld bezieht, in verbindung setzen. Soviel wie ich weiß, kommt nach Krankengeld Arbeitslosengeld, auch wenn man nicht geküngigt ist.

Geh mal mit Deinem Mann zu einem Rentenberater, die kennen sich da bestens aus und sind auch sehr hilfsbereit.