Ich habe für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet, sie hat von 2 Seiten auf einer Halben Seite Eigenwerbung gemacht, und hat am Schluss den Zusatz weggelassen. Fleissig, Zuverlässig Punktlich weggelassen (Schluss Vormulierung)

wenn du mit deinem arbeitszeugnis nicht einverstanden bist, hast du ein recht auf änderung! das zeugnis muss positive aussagen über dich haben und nicht über die firma...lg
Darauf würde ich aber bestehen. Das ist dein gutes Recht!

Eigenwerbung ist schon komisch, aber sonst fehlen mir hier noch ein paar Angaben für ne vernünftige Antwort.

Wenn Du mit dem Zeugnis nicht einverstanden bist, kannst Du Widerspruch dagegen einlegen. Das Zeugnis muß wahrheitsgemäß und die Eigenschaften Pünktlich, Ehrlich , Zuverlässig müssen benannt werden, soweit sie zutreffen. Davon gehe ich mal aus....
Es werden keine Eigenschaften genannt

Du musst kein Arbeitszeugnis akzeptieren, das dir nicht gefällt. Lass dir ein nNeues ausstellen.
aber eine Schlussformulierung enthält doch nicht Fleissig, Zuverlässig, Pünktlich