Jasmin am 14.11.2007 um 10:20 Uhr
Meine Freundin(21) lebt schon viele Jahre alleine und erhält Arbeitslosengeld. Ihr Freund(21) wohnt in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter. Jetzt haben die beiden vor zusammen zu ziehen und sie Heiraten auch bald. Können sie überhaupt zusammen ziehen? Und was würde sich finanziel für sie ändern?
Sie können heiraten, obwohl sie als Hartz-IV-Empfänger außer des legalen Zusammenlebens keine Vorteile haben. Für die Kosten dieser Veranstaltung gibt es keine Zuschüsse. Sogar ein Nachteil, weil nur der Familienvorstand die vollen 347 Euro bekommt, die Zweitperson allerdings schon weniger. Dagegen ist eine WG mit "deutlicher Trennung von Bett und Tisch" (!!! SEHR WICHTIG !!!) eben interessanter und man kann sich so auch eine bessere Wohnung leisten, wenn der eine den vollen Wohnungszuschuss und der andere fast eben solchen Betrag bekäme.
Was sich konkret im Leistungsbezug ändert, kann niemand so vorhersagen. Natürlich können sie zusammen ziehen, sie bilden dann gemeinsam eine neue BG und die Leistungen (ALG II) mussen m.E. neu beantragt bzw. neu berechnet werden.