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Kennt sich einer aus mit einem Brillenschaden.

gefragt von hildegardh am 08.03.2008 um 14:48 Uhr

Durch meine Arbeitskollegin wurde mir meine Brille beschädigt. Sie hat den Schaden bei Ihrer Versicherung angemeldet; die Versicherung will nun nur den Zeitwert bezahlen. Der Wiederbeschaffungswert beträgt 1.100,-- €, der Zeitwert angeblich laut Versicherung 187,-- €. Kennt Ihr Euch aus? Evl. Widerspruch etc.


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Versicherung (1819)
Brille (240)
Schaden (150)
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Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 8. März 2008 14:55
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Haftpflichtversicherungen ersetzen grundsätzlich den Zeitwert.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. März 2008 16:18
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dann hat deine arbeitskollegin schlicht und einfach die falsche versicherung oder den falschen tarif gewählt.

es gibt genug versicherungsgesellschaften bei denen man haftpflichtschäden zum wiederbeschaffungswert abschließen kann.

evtl. etwas höherer beitrag, aber kann sich lohnen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 8. März 2008 15:37
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Bei einer Brille gibt es keinen Zeitwert! Eine Brille hat keinen allgemeingültigen Nutzwert und kann demzufolge auch keinen Wertverlust haben, an dem sich ein Zeitwert orientieren würde! Natürlich versuchen es die Versicherungen, so günstig wie möglich wegzukommen. Aber darauf sollte man sich nicht einlassen. Rechnung vorlegen und auf gleichwertigen Ersatz pochen!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 8. März 2008 16:30

Wo hast Du das denn her?

Kommentar von 0247d27813c17c117c28709d4167d148smallKäpt'n Gruenbaer am 8. März 2008 16:41

Egal. Er hat Recht.

Mir ist vor kurzem das gleiche passiert, der Wert meiner Brille liegt bei 1000,00 €.

Erst wollte man auch nicht den vollen Wert bezahlen, bin dann persönlich zur Versicherung (1,90 m x 100 Kg): Problem gelöst...!

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 8. März 2008 16:59

lol

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 8. März 2008 17:17

Ja, ist schon recht...sehr beeindruckend.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 8. März 2008 17:30

So wurde es kürzlich von der Versicherung erklärt. Sohn hat versehentlich die Brille einer Klassenkameradin geschrottet und die kam dann mit ner Rechnung über 375,- Euro. Das kam mir für die Brille eines Kindes verdammt hoch vor. Versicherung hat das problemlos anerkannt!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 8. März 2008 17:38

...siehe bitmaps Beitrag und Link.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 8. März 2008 17:58

Das ist ja alles O.K.! Und es hat ja auch niemand gesagt, dass es generell so ist. Aber jetzt erklär mir mal (und das kann eine Versicherung nämlich auch nicht), wie eine Brille "abgenutzt" wird und nach welchen Gesichtspunkten diese Abnutzung bewertet werden kann! Das geht bei einer Brille nicht, da sie eh nur einen "Wert" für ihren Besitzer darstellt und dieser auch nicht geringer wird, wenn die Brille zwei, drei oder vier Jahre alt ist (abgesehen von Sehstärkenänderungen, was hier aber keine Rolle spielt)!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 8. März 2008 18:06

Ich hab' schon Brillen gesehen, die waren vergammelter als der Harzer bei mir im Kühlschrank. Und nu is gut.


Wolfheer
beantwortet von Wolfheer am 8. März 2008 15:00
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...auf jeden fall NICHT annehmen. notfalls einen gutachter, bzw. die verbraucherzentrale zu rate ziehen. aber kann der zuständige versicherungsvertreter da nicht klärend mitwirken ?? sicher existieren noch rechnungen von der brille, die mit bei der gegnerischen vs einreichen, es sei denn: die brille ist schon "uralt"??!!

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 8. März 2008 15:07

sehe ich genauso - Zeitwert bei einer Brille ist mir auch neu...

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 8. März 2008 16:31

Gib doch einfach mal Brille-Zeitwert-Versicherung bei Google ein. Oder studiere die Bedingugen Deiner Privathaftpflicht.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 8. März 2008 15:18
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Als mein Sohn noch ein Baby war, hat er meiner Mutter die Brille von der Nase gerissen verbogen, und dann fallen lassen --> Totalschaden. Sie bekam von unserer Haftpflichtversicherung eine nagelneue Brille, die den Wert der alten weit überstieg. Weiß nicht, ob sich da was beider Schadensregulierung geändert hat - ist ja schon ein paar Jährchen her, aber das mit dem Zeitwert hört sich für mich komisch an.





boriswulff
beantwortet von boriswulff am 8. März 2008 15:29
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Die Versicherung muß den Wert bezahlen, den eine gleichwertige Brille kosten würde.

Alles andere wäre meiner Meinung nach indiskutabel.

Ihr braucht ja nicht auf das Geld bestehen. Besteht einfach auf den Ersatz bzw. die Reparatur der Brille.


bitmap
beantwortet von bitmap am 8. März 2008 15:31
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''Bei Sachschäden wird die Reparatur (wenn möglich) oder der Ersatz der beschädigten Sache bezahlt. Bei Neuanschaffungen muß sich der Geschädigte damit begnügen, nur den Zeitwert ersetzt zu bekommen. Durch den Gebrauch einer Sache findet eine Abnutzung statt. Der Wert sinkt dadurch. Nur diesen als Zeitwert bezeichneten Wert erhält der Geschädigte ersetzt. Prinzip: Keine Besserstellung als vor dem Schadenfall. So kann es passieren, daß ein Geschädigter für die beschädigte Sache etwas Neues kaufen muß, und daß er dann aus eigener Tasche etwas zuzahlen muß.''

http://verbraucherschutz.wtal.de/haftpflichtversicherung.htm


anonym
beantwortet von optikgutachter am 2. April 2008 15:00
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Es gibt ein Programm zur korrekten Ermittlung des sogenannten Zeit-Gebrauchswertes einer Brille (im Schadensfall), aktuelle Version: ZGWE_VS09. Die meisten "Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Augenoptiker-Handwerk" -nachfolgend ÖBVS genannt - der Bundesrepublik Deutschland haben dieses Programm. Die ÖBVS sind übrigens auf Neutralität vereidigt und die Kriterien des Programmes sind ebenfalles einheitlich neutral. Von selbsternannten (meist für Versicherungen tätigen) Sachverständigen wird gerne ein Zeitwert über den sogenannten Wiederbeschaffungsrythmus einer Brille ermittelt. Problem: Es gibt keine relevante Untersuchungen hierüber und alle möglichen Herunterrechnungen sind meist nicht nachvollziehbar. Über die Verbraucherzentrale oder die Handwerkskammer vor Ort erfahren Sie die Adresse Ihres nächstgelegenen vereidigten Sachverständigen für das Augenoptiker-Handwerk. Weitere Informationen zum Zeit-Gebrauchswert einer Brille bzw. (auch Sachverständigensuche) unter www.optikgutachter.firmenimnetz.de

mfg "optikgutachter" aus Köln


anonym
beantwortet von optikgutachter am 2. April 2008 15:00
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Es gibt ein Programm zur korrekten Ermittlung des sogenannten Zeit-Gebrauchswertes einer Brille (im Schadensfall), aktuelle Version: ZGWE_VS09. Die meisten "Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Augenoptiker-Handwerk" -nachfolgend ÖBVS genannt - der Bundesrepublik Deutschland haben dieses Programm. Die ÖBVS sind übrigens auf Neutralität vereidigt und die Kriterien des Programmes sind ebenfalles einheitlich neutral. Von selbsternannten (meist für Versicherungen tätigen) Sachverständigen wird gerne ein Zeitwert über den sogenannten Wiederbeschaffungsrythmus einer Brille ermittelt. Problem: Es gibt keine relevante Untersuchungen hierüber und alle möglichen Herunterrechnungen sind meist nicht nachvollziehbar. Über die Verbraucherzentrale oder die Handwerkskammer vor Ort erfahren Sie die Adresse Ihres nächstgelegenen vereidigten Sachverständigen für das Augenoptiker-Handwerk. Weitere Informationen zum Zeit-Gebrauchswert einer Brille bzw. (auch Sachverständigensuche) unter www.optikgutachter.firmenimnetz.de

mfg "optikgutachter" aus Köln


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