abacus111 am 14.04.2008 um 1:35 Uhr
mich interessieren die gesetzlichen und verwaltungstechnischen Unterschiede, falls vorhanden, auch bezüglich von Ausschank von Getränken und Verkauf von Speisen

Verein ist der Oberbegriff, Kulturverein, Karnevalsverein usw. sind Unterbegriffe.
Jeder Verein kann den Antrag auf Anerkennung "auf Gemeinnützigkeit" stellen. Dann sind Spenden steuerlich absetzbar.
Was den Ausschank usw. anbetrifft, gibt es jedoch keine Unterschiede.
Ob der Verein eingetragen ist, oder nicht - gemeinnützig und/oder nicht - alles vollkommen egal, was die Umsatzsteuer anbetrifft.

Ein Verein ist ein Allgemeinbegriff, Kulturverein ist ein der namentlich für Kultur oder Förderung von Kultur gegründet ist, z.B. Musikvereine und Vereine für Bildende Kunst sind Kulturvereine.

Der einzige Unterschied besteht m.E. darin, dass der Kulturverein einen sehr eng gefassten Zweck hat, wie z.B. Nissart, deutsch-Türkischer Kulturverein und andere.
Alles andere ist m.W. gleich