wenn ja, dann schreibt ihn bitte mit dazu ;)
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ein Richter wird gewählt und ein Rechtspfleger eingesetzt..

Ein Rechtspfleger studiert an einer Fachhochschule 3 Jahre und st als Beamter angestellt. i bereich des gehobenen Justizdienstes.
Ein Richter hat ein volles Jurastudium und beide juristischen Fachexamen.
Ein Rcihter kann staatsanwalt, oder Echtsanwalt werden, ein Rechtspfleger kann in diesen Berufen ohne weitere Qualifikation nciht arbeiten.
Andokai am 7. Februar 2009 19:44 wow, sehr genau erklärt.

Einfach ausgedrückt: Der Richter fällt das Urteil und der Rechtspfleger setzt das um.
Wo finden diese Richterwahlen statt und wer ist aktiv und wer ist passiv wahlberechtigt?