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Kennt ihr den Unterscheid zwichen einem Rechtspfleger und einem Richter?

gefragt von squashi am 07.02.2009 um 19:29 Uhr

wenn ja, dann schreibt ihn bitte mit dazu ;)


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Februar 2009 19:30
3x
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ein Richter wird gewählt und ein Rechtspfleger eingesetzt..

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 7. Februar 2009 20:00

Wo finden diese Richterwahlen statt und wer ist aktiv und wer ist passiv wahlberechtigt?


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 7. Februar 2009 19:32
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Ein Rechtspfleger studiert an einer Fachhochschule 3 Jahre und st als Beamter angestellt. i bereich des gehobenen Justizdienstes.

Ein Richter hat ein volles Jurastudium und beide juristischen Fachexamen.

Ein Rcihter kann staatsanwalt, oder Echtsanwalt werden, ein Rechtspfleger kann in diesen Berufen ohne weitere Qualifikation nciht arbeiten.

Kommentar von 9f105d598d0161e609a4fce042a2df9asmallAndokai am 7. Februar 2009 19:44

wow, sehr genau erklärt.


Andokai
beantwortet von Andokai am 7. Februar 2009 19:31
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Einfach ausgedrückt: Der Richter fällt das Urteil und der Rechtspfleger setzt das um.


wuschel55
beantwortet von wuschel55 am 7. Februar 2009 19:31
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