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Kenn sich jemand mit einem Konto für

gefragt von subsi75subsi75 am 24.06.2009 um 13:29 Uhr

eine Erbengemeinschaft aus ? Kurz erklärt. Die Erben von einem Haus sind je zur hälfte die eine 32 Jährige Frau und Ihr 12 Jähriger SOhn. Das Haus wurde Versteigert und das Geld beim Hinterlegungsgericht hinterlegt. Jetzt soll das Geld ausbezahlt werden, doch kann die´s nur geschehen, wenn für den Jungen entweder ein Ergänzungspfleger und ein Konto in Erbengemeinschaft eröffnet wird. Noch zur INFO . Die Mutter ist alleinerziehend und hat auch das alleinige Sorgerecht. War auch nie verheiratet. Wer hatte schonmal so einen Fall und kennt sich mit sowas etwas aus. Welche Bank wäre dafür gut ? Danke für viele Antworten.

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Erbe x 772

Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 24. Juni 2009 13:44
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liegt evtl. dieser Fall vor?:

§ 1909 BGB

Ergänzungspflegschaft

(1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. Er erhält insbesondere einen Pfleger zur Verwaltung des Vermögens, das er von Todes wegen erwirbt oder das ihm unter Lebenden unentgeltlich zugewendet wird, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung, der Zuwendende bei der Zuwendung bestimmt hat, dass die Eltern oder der Vormund das Vermögen nicht verwalten sollen.

Kommentar von D4cbacca02f0960719f6a865f1b1cbeasmallsubsi75 am 24. Juni 2009 14:17

nein, das liegt angeblich daran, das die Mutter keine Erklärung für den Jungen abgeben kann, da Sie selbst miteigentümer ist.


anonym
beantwortet von anjanni am 24. Juni 2009 13:31
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Dann macht man einfach bei irgendeiner Bank ein gemeinsames Konto auf... Stelle ich mir mal so vor.

Ich würde mich mit dem Hinterlegungsgericht darüber unterhalten.

Ein Ergänzungspfleger/Vermögensverwalter für das Kind kann schnell zusätzliches Geld kosten. Vorsicht! Nachfragen, ob man da einen Verwandten/Bekannten bestellen kann, der das für einen Händedruck macht.

Kommentar von D4cbacca02f0960719f6a865f1b1cbeasmallsubsi75 am 24. Juni 2009 13:46

So einfach ist das Leider nicht. Muss auch eine neutrale Person machen, die von Gericht bestellt wird. Leider kann man auch nicht einfach ein Konot eröffnen, da der junge miderjährig ist und das Vermögen besonders geschützt ist..

Kommentar von anjanni am 24. Juni 2009 13:59

Okay - aber die genauen Bedingungen nennt doch sicherlich trotzdem das Hinterlegungsgericht?



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