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Kellergeschoss von Haus (Bj.2002) komplett unter Wasser und mit Schimmel befallen....

gefragt von Manuela1966 am 01.10.2008 um 14:12 Uhr

gestern hat ein Gutachter festgestellt dass nun alles (Keller, Waschmaschinenraum, Gästeraum, Bad und WC im Keller) mit Wasser unter dem Estrich vollgelaufen ist und sich überall Ausblühungen und Schimmel verbreiten. Das Kellergeschoss im Haus sei absolut unbewohnbar ! Und eigentlich müsste man den Aufgangzum Erdgeschoss abdecken. Es wird sofort mit der Sanierung in spezialanzügen begonnen. Mein Frage ist nun: Kann der Mieter nun komplett die Miete streichen? Muss dem Mieter eine Wohnung gestellt werden mit der ähnlichen größes des jetzigen Hauses? Vielen Dank für Eure Hilfe


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anonym
beantwortet von FordPrefect am 1. Oktober 2008 14:21
2x
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Abgesehen von der Gesundheitsbelastung durch Feuchtigkeit und Sporenbefall ist es dem Mieter nicht zuzumuten, für Monate auf einer Baustelle zu wohnen. Im derzeitigen Zustand dürfte die Wohnung / das Haus faktisch unbewohnbar sein - und dementsprechend muss dem Mieter m.E. auch eine geeignete Ersatzwohnung für die Dauer der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Bei akuter Gesundheitsgefährdung kann der Mieter ggfs. sogar selbstständig in ein Hotel ziehen, und Dich bzw. den Vermieter (geht aus Deinem Posting nicht hervor) für die Kosten in Regress nehmen (richterlicher Entscheid im Einzelfall notwendig).
Abgesehen von der Schimmelbelastung solltest Du den gutachterlichen Befund auch von einem weiteren Bausachverständigen bzw. Architekten prüfen lassen. Es könnte nämlich durchaus sein, dass die Sanierungskosten höher sind als der Wert des Gesamtgebäudes. Nachträgliche Unterfangung ("weisse Wanne") ist ein teurer Spass.

Kommentar von Manuela1966 am 1. Oktober 2008 14:27

..wow -Danke! Bin der Mieter !by the way- habe zwei kleinkinder mit im Haus;-(


anonym
beantwortet von Regenmacher am 1. Oktober 2008 14:16
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Deine Wohnung ist doch bewohnbar, oder habe ich da was überlesen. Für die nicht nutzbaren/bewohnbaren Räume kannst du aber anteilig die Miete mindern:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Kommentar von Manuela1966 am 1. Oktober 2008 14:22

..die zwei oberen Geschosse schon. Aber der Gutachter sagte auch dass Gase bis nach oben dringen....


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 12. Dezember 2008 07:54
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Ich denke auch, dass Du anteilig die Miete mindern kannst aber nicht vollständig. Hat der Keller noch einen anderen Eingang von außen?

http://www.wohnung.com/schimmelpilzbefall-in-wohnungen-was-hilft/


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