heligirl am 09.04.2008 um 22:06 Uhr
Bei uns werden Balkone an alle Wohnungen (außer unserer,denn wir haben einen) angebaut. Dafür müssen im Keller irgendwelche bleibenden Stützen aufgestellt werden. Ich soll nun meinen Keller halb leer räumen und meine Sachen einen Tag lang unabgeschlosssen frei im Keller stehen haben, damit diese Stütze eingebaut werden kann. Die Kisten tragen würden dieBauhelfer. Meine Frage: Ist es mir zuzumuten, dass die Sachen für jedermann zugänglich herumstehen, oder ist der Vermieter verpflichtet, mir einen abschließbaren Raum zu bieten? Gruß Angelika Fuchs

Du bist verpflichtet, dem Vermieter (und den von ihm beauftragten Handwerkern) jederzeit auf Verlangen Zutritt zu Deinen Räumlichkeiten zu gewähren. Der Zutrittswunsch muss rechtzeitig angemeldet werden und einen triftigen Grund haben. Beide Voraussetzungen scheinen in diesem Fall erfüllt zu sein. Auch das Räumen bestimmter Teilflächen darf verlangt werden, wenn dies für die Arbeiten erforderlich ist.
Der Vermieter muss dabei jedoch auf die Zumutbarkeit achten, das heisst, er darf nicht zu unmöglichen Uhrzeiten oder immer wieder wegen irgendwelchen Kleinigkeiten kommen. Er darf auch nicht verlangen, dass Du Dein ganzes Mobiliar auf einmal auf die Strasse stellst.
Vielleicht kannst Du mit den Handwerkern eine einvernehmliche Lösung finden, z.B. dass Deine Sachen nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen und nach Abschluss der Arbeiten sofort wieder eingeräumt und verschlossen werden müssen.

Ich würde mich sofort mit der Verwaltung in Verbindung setzen und eine Mietzinsreduktion verlangen!
Wenn er keinen Raum mehr übrig hat, kann er keinen zur Verfügung stellen.
heligirl am 10. April 2008 15:17 Naja, aber ist das denn mein Problem? Es gibt ja auch Container oder so etwas, die man mieten kann. Wie soll ich Übersicht behalten, ob mir einer aus den Kisten z.B. Skiklamotten klaut?
heiermann am 15. April 2008 07:16 Verschliesse die Kisten mit Siegelmarken oder Banderolen. Die kannst Du im Papierwarenhandel kaufen. Kennzeichne die Siegel mit Deiner Unterschrift und klebe sie so auf die Kisten, dass sie beim Öffnen zerreissen würden. Das erhöht die Hemmschwelle für einen Diebstahl.

Nein und ich würde im vorfeld klären wer für Verluste Beschädigungen usw. aufkommt
Das scheint mir alles zumutbar zu sein und eine Einigung mit dem Vermieter (neben dem Abstellen auf dem Balkon oder in der ....) und auch ein einmaliger Mietnachlaß von Euro .....) sollte beiderseits zufriedenstellend vereinbart werden.
Vergeßt nicht, Eure Hausratversicherung wegen der Gerüste u. Balkone zu informieren!
LG
LittleArrow
Hm, um die Handwerker geht es mir ja. Das sind ja die, denen ich misstraue. Ich glaub, ich muss in den sauren Apfel beißen und einfach mal darauf hoffen, dass alles gut läuft! Gruß Angelika