Harzer2102 am 12.10.2009 um 14:09 Uhr
Moin, wenn ich (nicht der Fahrzeughalter) in eine Polizeikontrolle gerate und keinen Fahrzeugschein o.Ä. vorweisen kann, wer zahlt dann? Der Fahrzeughalter oder ich?
Der Fahrzeugschein hat im Fahrzeug mitgeführt zu werden, ansonsten zahlt der Fahrzeugführer (Fahrer) ein Bußgeld von 10 Euronen.
wenn du gefahren bist, ist es dein problem, du bist verantwortlich dafür, dass du die papiere hast

Der, der das Auto fährt, sollte so sein, ist es aber nicht - der Halter und dann noch zusätzlich, wenn er dir keine Vollmacht erteilt hat. Außer bei Eheleuten...es zahlt immer der, der Halter ist.

Du, weil wenn Du ein Fahrzeug faehrst, ihn dabei haben solltest.
und wenn ich in dem Moment kein Bargeld mithab? Geht die Rechnung an mich oder an den Halter?
an den fahrer!