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Keinen Fahrzeugschein dabei - wer zahlt?

gefragt von Harzer2102Harzer2102 am 12.10.2009 um 14:09 Uhr

Moin, wenn ich (nicht der Fahrzeughalter) in eine Polizeikontrolle gerate und keinen Fahrzeugschein o.Ä. vorweisen kann, wer zahlt dann? Der Fahrzeughalter oder ich?

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Fahrzeugschein x 56 Polizeikontrolle x 28 Fahrzeughalter x 7

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anonym
beantwortet von IRENEBOA am 12. Oktober 2009 14:11
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Hilfreichste Antwort

Der Fahrzeugschein hat im Fahrzeug mitgeführt zu werden, ansonsten zahlt der Fahrzeugführer (Fahrer) ein Bußgeld von 10 Euronen.

http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_polizei.html

Kommentar von 0e7b2a29735ddb5243163ff0f5c6bb9bsmallHarzer2102 am 12. Oktober 2009 14:13

und wenn ich in dem Moment kein Bargeld mithab? Geht die Rechnung an mich oder an den Halter?

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 12. Oktober 2009 14:14

an den fahrer!


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Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 12. Oktober 2009 14:14
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Natürlich Du


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 12. Oktober 2009 14:13
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der fahrer ist dafür verantwortlich!


anonym
beantwortet von Kellerassel am 12. Oktober 2009 14:10
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No Du, ohne Schein fährt man nicht.


anonym
beantwortet von honoria am 12. Oktober 2009 14:09
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wenn du gefahren bist, ist es dein problem, du bist verantwortlich dafür, dass du die papiere hast


Memphisqueen
beantwortet von Memphisqueen am 12. Oktober 2009 14:09
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Der, der das Auto fährt, sollte so sein, ist es aber nicht - der Halter und dann noch zusätzlich, wenn er dir keine Vollmacht erteilt hat. Außer bei Eheleuten...es zahlt immer der, der Halter ist.


Nellina
beantwortet von Nellina am 12. Oktober 2009 14:09
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Du, weil wenn Du ein Fahrzeug faehrst, ihn dabei haben solltest.


anonym
beantwortet von rumpi am 12. Oktober 2009 14:09
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Der Fahrer.


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