gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Keine Versicherungshaftung bei angeblicher Gefälligkeitshandlung ! Ist das Richtig???

gefragt von Sodjinou am 09.11.2007 um 19:35 Uhr

Meine Mutter half mir beim Reinigen der Wohnung. Beim Anheben des Fernsehers fiel dieser zu Boden und ging nicht reperabel zu Bruch. Die Haftpflichtversicherung meiner Mutter will diesen Schaden mit folgender Begründung nicht begleichen: "Bei derartigen Gefälligkeiten haftet der Verursacher nicht. Niemand wäre zu einer Hilfestellung bereit,wenn er anschließend für jeden Schaden verantwortlich gemacht werden könnte. Deshalb ist bei Gefälligkeitshandlungen von einem stillschweigenden haftungsauschluß auszugehen. Daher kann der Schaden nicht reguliert werden." --- Dies ist nach meiner Kenntnis nicht richtig! ...Wer kann mir dazu etwas mitteilen?..Ich danke sehr für Infos...

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Haftpflichtversicherung x 627 Private x 31

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 9. November 2007 19:44
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So etwas schließt fast jede Versicherung aus. Näheres gibt der folgende Link her: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Gef%C3%A4lligkeiten/1043538/104...


koira1975
beantwortet von koira1975 am 9. November 2007 19:52
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Versicherung hat leider recht.;-( Man kann inzwischen Schäden , die durch Gefälligkeit entstehen mitversichern lassen. http://www.ansahl.com/eblog/index.php/weblog/2007/07/04/


teasyms
beantwortet von teasyms am 10. November 2007 16:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein das ist nicht richtig. Man soll zwar keine Eigenwerbung machen aber du hast ja konkret gefragt. Die Haftpflichtversicherung der DAS bittet einen Einschluss von Gefälligkeitsschäden an. Infos unter http://www.mathias.schulz.das.de


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. November 2007 19:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das eigentliche Problem dürfte wohl sein, dass unter nahen Verwandten solche Haftpflichtschäden ausgeschlossen sind.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 9. November 2007 19:51

...und bei Nachbarn...und bei Freunden... hat in dem Fall nichts mit dem Verwandtschaftsgrad zu tun

Kommentar von 7c9ed71fc6727c6f6ed3f5c2429391c7smallteasyms am 10. November 2007 16:51

Das war mal in alten Bedingungen. Die Verwandschaftsklausel (wenn es nicht direkt die Partner untereinander sind) ist nicht mehr in den aktuellen Verträgen vorhanden.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.