Meine Mutter half mir beim Reinigen der Wohnung. Beim Anheben des Fernsehers fiel dieser zu Boden und ging nicht reperabel zu Bruch. Die Haftpflichtversicherung meiner Mutter will diesen Schaden mit folgender Begründung nicht begleichen: "Bei derartigen Gefälligkeiten haftet der Verursacher nicht. Niemand wäre zu einer Hilfestellung bereit,wenn er anschließend für jeden Schaden verantwortlich gemacht werden könnte. Deshalb ist bei Gefälligkeitshandlungen von einem stillschweigenden haftungsauschluß auszugehen. Daher kann der Schaden nicht reguliert werden." --- Dies ist nach meiner Kenntnis nicht richtig! ...Wer kann mir dazu etwas mitteilen?..Ich danke sehr für Infos...

So etwas schließt fast jede Versicherung aus. Näheres gibt der folgende Link her: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Gef%C3%A4lligkeiten/1043538/104...

Die Versicherung hat leider recht.;-( Man kann inzwischen Schäden , die durch Gefälligkeit entstehen mitversichern lassen. http://www.ansahl.com/eblog/index.php/weblog/2007/07/04/

Nein das ist nicht richtig. Man soll zwar keine Eigenwerbung machen aber du hast ja konkret gefragt. Die Haftpflichtversicherung der DAS bittet einen Einschluss von Gefälligkeitsschäden an. Infos unter http://www.mathias.schulz.das.de
Das eigentliche Problem dürfte wohl sein, dass unter nahen Verwandten solche Haftpflichtschäden ausgeschlossen sind.
koira1975 am 9. November 2007 19:51 ...und bei Nachbarn...und bei Freunden... hat in dem Fall nichts mit dem Verwandtschaftsgrad zu tun
teasyms am 10. November 2007 16:51 Das war mal in alten Bedingungen. Die Verwandschaftsklausel (wenn es nicht direkt die Partner untereinander sind) ist nicht mehr in den aktuellen Verträgen vorhanden.