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Keine schriftliche Mahnung gleich Inkasso

gefragt von herztotherztot am 16.10.2007 um 15:59 Uhr

Hi.. ich hab bei ebay bei einem artikel mitgeboten.. da ich nicht so oft bei ebay bin und ich nicht nicht damit gerechnt habe diesen zu erstehen (gebot 1 euro) habe ich mich nicht weiter darum gekümmert.. jetzt kam ein schreiben von einem inkassobüro.. ich habe zuvor keine mahnung oder so erhalten.. vielleicht per email aber nicht per Post.. ist das normal? Dann hätte ich ja gezahlt. Was kann ich nun tun?


Reply


vincent
beantwortet von vincent am 16. Oktober 2007 16:10
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Der ersteigerten Artikel hast Du doch erhalten! Somit steht dem Verkäufer das Geld zu. Warum willst Du nicht zahlen???

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 16. Oktober 2007 16:12

Zahlt man bei ebay i.a.R. nicht vor Erhalt der Ware? Was natürlich nichts daran ändert, dass der Käufer sich mit Ersteigerung zur Zahlung des Artikels verpflichtet hat. Schriftliche Mahnungen sind nicht nötig.

Kommentar von Simple_avatar6smallvincent am 16. Oktober 2007 16:17

@Kabark. Vorauszahlung? Kann ich nicht sagen. Ich habe dort noch nie etwas ersteigert.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 17. Oktober 2007 12:04

Den Artikel will er ja bezahlen, aber nicht die Inkassokosten. Und die sind möglicherweise unberechtigt und höchstwahrscheinlich zu hoch angesetzt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Oktober 2007 16:20
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grundsätzlich muss nicht mehr gemahnt werden, bei Überfälligkeit der Forderung ist der Gläubiger sogar berechtigt, sofort einen Mahnbescheid zu erstellen..soweit dazu...wenn ich bei Ebay biete muss ich allerdings auch nachschauen was passiert , denn mit dem Bieten habe ich die AGB akzeptiert und der Verkäufer ist im Recht..


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 16. Oktober 2007 16:59
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Rechtlich ist es so: Inkasso-, Anwalts- oder sonstige Kosten muss nur der Schuldner tragen, der sich im Verzug befindet. Verzug setzt aber eine MAHNUNG voraus (§ 286 Abs. 1 BGB). Die Mahnung kann nur dann unterbleiben, wenn in der Rechnung oder im Vertrag eine Zahlungsfrist gesetzt ist. Mit Ablauf einer 30-Tage-Frist nach Rechnungserhalt gerät ein Verbraucher nur in Verzug, wenn er in der Rechnung auf diese Frist hingewiesen wurde. Sie sollten also Ihre E-Mails kontrollieren und nachsehen, ob Sie eine Benachrichtigung über den Kauf, den Preis, die Zahlungsfrist, die Kontoverbindung usw. erhalten haben. Nur wenn eine Zahlungsfrist gesetzt wurde und diese abgelaufen ist oder wenn Sie auf die 30-Tage-Frist hingewiesen wurden und die 30 Tage um sind, müssen Sie Inkassokosten tragen. Die Inkassokosten dürfen nicht höher sein, als Anwaltskosten nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Bei einem Kaufpreis bis max. 300,00 Euro sind die Kosten maximal 46,41 Euro inkl. Mehrwertsteuer.


anonym
beantwortet von citrone am 16. Oktober 2007 16:13
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jetzt ruf doch erst mal deine mails ab und schaue, was da wann gekommen ist. Dann setze dich sofort mit dem Verkäufer in Verbindung. (Ich nutze manchmal einen Trick und zahle sofort am Tag der Mahnung - wenn ich mal wieder was übersehen habe und tue dann so, als hätte sich das überschnitten.) Ansonsten wird der Verkäufer entsprechend sauer sein, dass du nicht reagiert hast. Der Artikel ist gesperrt, er kann ihn nicht wieder einstellen und du hast wahrscheinlich über längere Zeit nicht reagiert. Wie lange ist das Ganze denn her? Üblich sind zumindest 2 Mahnungen und eigentlich auch erst eine schriftliche Mahnung. (Wobei das bei einem Kaufpreis von 1,00€ nicht wirklich Sinn macht.)


anonym
beantwortet von Speedy1313 am 16. Oktober 2007 16:19
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In denn Agb's von ebay.de steht das der Käufer des Artikels sich mit dem Verkäufer (per e-mail private Nachricht etc.) in Verbindung zu setzen Hatt sollte dies nicht geschehen hatt der verkäufer das recht das Geld einzuklagen das heißt sie haben sich darch das Bieten zum kauf des Artikels verpflichtet somit war es Berrechtig das Inkassobüro einzuschalten





anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Oktober 2007 17:14
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Wenn du bei eBay (mit)bietest hast du dich an deren Regeln zu halten. D.h., dass du dich entweder über den Fortgang der Auktion informieren musst und wenn du das nicht willst/kannst dann hast du die Pflicht, deine eMails zu checken, denn zum Ende der Auktion erhälst du jede Menge davon.

Da du aber beides nicht gemacht hast, geht man davon aus, dass da mal wieder ein Spaßbieter am Werk war. Und gegen solche haben eBay und auch der Verkäufer eine Menge einzuwenden.

Wozu hast du eigentlich einen eMail-Account, wenn du ihn nicht nutzt?


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