Keine Rückmeldung von Polizei

7 Antworten

eine Anzeige wegen sexueller Belästigung

Naja, den Tatbestand "sexuelle Belästigung" gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Wenn Du Geschädigte(r) bist solltest Du allerdings irgendwann einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, wie das Verfahren ausgegangen ist. Warum das noch nicht passiert ist, kann viele Gründe haben - weil der Aufenthaltsort des Täters gerade nicht bekannt ist, noch weitere Ermittlungen notwendig sind oder - und das ist am Wahrscheinlichsten - gegen den Täter noch andere Verfahren anhängig sind, deren Ausgang erst mal abgewartet werden soll. Wird er da bestraft, könnte man "Dein" Verfahren vielleicht einstellen, weil es "den Kohl nicht mehr fett" machen würde. ( § 154 StPO )

Weil die das an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und die das DIng entweder einstellen oder gegen Auflagen einstellen oder einen Strafbefehl verschicken und wenn der bezahlt wurde, dann ist das Ding erledigt.

Und Du hörst nie wieder was von, weil man Anzeigeerstatter nicht über den Ausgang eines Verfahrens informiert.

Du würdest erst wieder was davon hören, wenn Du vor gericht zur Hauptverhandlung geladen werden würdest. In Anbetracht von nunmehr 15 Monaten Dauer sind die Chancen sehr hoch, dass der Vorgang längst erledigt ist.

Und nein, auch auf Anfrage sagt man Dir nicht, was rausgekommen ist.

Vielleicht hast du die Post von der Staatsanwaltschaft übersehen.

In einem Jahr kann zwar viel passieren, die Staatsanwaltschaften sowie die Gerichte sind jedoch zuweilen hoffnungslos überlastet. Da kann es Jahre dauern, bis ein Verfahren eröffnet bzw. angeklagt wird.

Was ich nicht ganz glaube ist, dass niemand bei der Polizei ans Telefon geht. Das Mails im Filter hängen bleiben, kann schon eher passieren. Vielleicht gabs ja auch ne Reform, und dort, wo du die Anzeige gemacht hast, ist gar keiner mehr. Kommt alles vor. In Sachsen gabs 2013 eine Reform und selbst heute 2014 wundern sich viele Bürger, warum plötzlich keiner mehr im Revier sitzt, wenn sie dort auftauchen.

Deswegen kann man dir nur raten, wie andere es schon taten, geh auf ein Revier in deiner Nähe bzw. gleich zur Staatsanwaltschaft und frage mit dem Aktenzeichen/Vorgangsnummer (die du haben musst), was mit dem Verfahren mittlerweile geworden ist.

heute ist der 16.03, so schnell wird sich da keiner melden. ausserdem wozu auch ? du hast doch alles in deiner aussage angegeben, jetzt werden erst die beschuldigten vernommen und dann geht das ganze zur staatsanwaltschaft. die entscheiden dann erst ob es zur anklage reicht oder ob das verfahren abgewiesen o. eingestellt wird.

Antitroll1234  16.03.2014, 14:34

heute ist der 16.03

...2014, der Fragesteller stellte Anzeige im Januar 2013.