Hallo, ich hab ein Navi, aber leider hab ich keine Rechnung mehr. Nun ist es kaputt und ich muss es umtauschen. Geht das dann? Gruß
Wenn Du per Kreditkarte bezahlt hast würde der Bankbeleg auch ausreichen

Eine Rechnung ist nicht nötig. Du musst nur 'beweisen' können, das Du dort das Gerät im Zeitraum Der Gewärleistung/Garantie dort erworben hast. Es reichen Zeugen, wie Freund, Oma, usw. BGB §433 und BGB §434 und BGB §437.
Hannibal1970 am 5. Juni 2008 20:19 Ergänzung: Eine Rechnung muß genauso wenig aufgehoben werden, wie die Originalverpackung!
Aber zugegeben, es erleichtert die Reklamation ungemein.
ohne Rechnung?
Keine Chance
Ringelkatze am 6. Juni 2008 02:04 das ist doch Lötzinn. Eine Rechnung ist nicht das einzige "Beweismittel", dass man eine Ware irgendwo gekauft hat und Ansprüche geltend machen kann.

Da müßte der Händler schon sehr kulant sein. Aber dann setzt er sich auch dem Verdacht aus, daß er zuviel verdient!!!

Wenn du häufiger dort einkaufst und man dich da schon kennt, könntest du Glück haben! Probiere es doch einfach!
Im übrigen sollte man solche Rechnungen / Quittungen mindestens solange aufbewahren, bis die Garantiezeit /Gewährleistungszeit um ist!
Ist bei mir letzten Samstag so ähnlich auch gelaufen.