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Keine Ratenverträge bei Abgabe der Ev?

gefragt von komma1 am 05.10.2009 um 17:58 Uhr

Hallo,

habe heute irgendwo in einem Posting hier was davon gelesen, dass man bei Abgabe der EV laut Gesetz keine Ratenverträge abschließen darf? was bedeutet dies nun genau? Heißt es, dass ich bei der Abgabe der EV mit Gläubigern keine Ratenzahlungen vereinbarren darf? Was wäre das genau für ein Gestz und wo finde ich dieses?

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EV Abgabe x 1

BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 5. Oktober 2009 18:01
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Nein,dh du darfst keine neuen Schulden machen, wird sich aber eh keine Firma mehr drauf einlassen bei einer EV.

Kommentar von komma1 am 5. Oktober 2009 18:04

Also das bedeutet aber im Klartext, dass ich dennoch Ratenzahlungen ( und wenn es nur 20 euro im Monat sind) vereinbarren kann?

Kommentar von 394c0aafb7982534e44ee6fd2e384b73smallBigKingXXL am 5. Oktober 2009 18:17

Natürlich darfst du.



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