Keine Privatsphäre während Ausbildung bei Polizei - soll ich mich bewerben oder lieber nicht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Woher hast du denn diesen Unsinn? Du kannst wohnen, wo du willst. Nach dem Abi bist du volljährig und kannst in den gehobenen Dienst gehen. Selbst die Unterkünfte in den Akademien sind Einzelzimmer. Lediglich Küche und Bad sind gemeinsam zu nutzen. Wer das nicht will, bezahlt eben einiges mehr und wohnt woanders.

Gemeinschaftsunterkunft gilt für den mD, bzw. da besonders für die Minderjährigen und auch nur für die Grundausbildung. Außerdem gibt es - im Falle dieses Falles - auch Raumtrenner ...

Es ist auch nicht, wie man hier lesen kann, in JEDEM BL so.

Wo soll das denn sein?

Gruß S.


Also bei uns in Baden-Württemberg steht sogar auf der Homepage das Einzelzimmer oder Einzelnelegung NICHT möglich ist. Auch nicht in der Hochschule. Und nein ich mach zwar Abi aber ich möchte auf keinen Fall studieren. Ich war auch mal in so einem Zimmer bei einem Praktikum bei der Polizei und da war kein Raumtrenner usw.

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@WildeBanane

Sinnerfassend LESEN

Der ERSTE ABSATZ ist entscheidend ... Folgetext gilt doch für den Fall, daß man einen dementsprechenden Antrag stellt.

"... haben sie die Möglichkeit ..." und "... wenn sie KEIN Zimmer benötigen, kreuzen Sie dies bitte auch in der Preiskategorie an ..." weiterhin "... die BEANTRAGUNG einer ÜBERLASSENSCHAFT ..."

Das hört sich für mich NICHT nach einem MUSS an ....

Gruß S.

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Wie lange dauert diese Grundsusbildung ? Zu mir hat man gesagt das man 1,5 Jahre in der Polizeischule in Lahr oder Bieberach ist und zwischendrin in einer Diensstelle Praktikum macht.

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@WildeBanane

Die Ausbildungsordnung wurde ja geändert. Das Praktikum verlängert, aber eben reduziert auf EINS.

Man ist zum gemeinsamen Wohnen und Essen verpflichtet. Du brauchst dort ein Zimmer. Schon deshalb, damit du deine Sachen unterbringen kannst. Nach Dienstschluss darf das Gelände verlassen werden, wieso auch nicht? Man ist ja kein Gefangener. Wo du schläfst, ist denen völlig egal. Du bist volljährig. Anders ist es bei sehr jungen Anwärtern im mD, die dann mitunter - wenn sie so jung das EAV schaffen - noch unter die Fürsorgepflicht fallen. Schon deshalb nimmt man sie nicht so gern, aber das nur nebenbei ...

Man kann sich auch ganz offiziell befreien lassen.

Gruß S.

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@Sirius66

Das heißt wenn man sich eine eigene Wohnung nehmen würde und nicht in der Polizeischule/ Hochschule wohnt muss man trotzdem ein Zimmer dort mieten und dann doppelt zahlen, also für die Wohnung und das Zimmer dort ?

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@WildeBanane

Nee - hast den Link ja später geliefert. Man MUSS da nicht wohnen ...

"Für die Dauer ihres Studiums haben sie die MÖGLICHKEIT ...."

Da steht sogar. "Es gilt das Prinzip der FREIWILLIGKEIT ..."


HIMMEL - du hast eine ZUSAGE ????

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@Sirius66

Das Problem war glaub ich das ich die Seite nicht ganz gelesen hab. Es geht ja auch um dem Mittleren Dienst aber da habe ich kein vergleichbares Dokument gefunden, sondern nur das man zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist und man aus besonderen Gründen ein Antrag auf Befreiung stellen kann.

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@WildeBanane

Etwas GANZ zu lesen, ist eine Maßnahme, die du dir ganz dringend angewöhnen solltest, wenn das mit der Polizei was werden soll. Dieses Schreiben war also NICHT an dich gerichtet ...

Wie gesagt, es gibt die Verpflichtung zum Gemeinschaftswohnen und -Essen. Aber für den mD und für den mD deshalb, weil eben dort die Anwärter auch minderjährig sein KÖNNEN - meist sind sie es nicht, sie sind die Ausnahme. Sie können befreit werden, wenn die bei den Eltern wohnen, dies darf aber auch nicht zu weit weg vom Ausbildungstandort sein. Wenn man studiert, also gD, sind alle - liegt in der Natur der Sache Abi - volljährig.

Bei diesem Gemeinschaftsding geht es auch um die Teambildung. Niemand kann dir verbieten, nach Dienstschluss hinzugehen, wo immer du hin möchtest. Bis zum nächsten Dienstbeginn kann dir niemand was vorschreiben.

Gruß S.

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Wenn dir die Unterkunft nicht gefällt, dann suche dir eine andere Ausbildung. Allerdings wirst du bei vielen Ausbildungen in eine Art Wohnheim müssen. Bei meinem dualen Studium durften wir auch zu zweit in einem Zimmer wohnen. Muss man halt etwas Ordnung halten und Rücksicht nehmen. Aber wenn du das nicht willst, dann such dir etwas anderes.

.... (/.-)... schonmal darüber nachgedacht das Polizist nen Beruf ist für den man Teamgeist braucht? Davon hast du anscheinend besonders viel....

Das hat doch nichts mit Teamgeist zu tun. Mit den wenigsten Leuten aus der Ausbildung arbeitet man später zusammen und nach der Ausbildung pennt doch auch jeder bei sich zu Hause. Teamarbeit und Privatsphäre sind 2 paar Stiefel. Urteile doch nicht einfach über andere wenn du sie gar nicht kennst. Ich kann sehr wohl gut im Team arbeiten, aber möchte trotzdem ein paar Stunden am Tag meine Ruhe.

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Mach doch einfach einen Spaziergang alleine dann hast du auch ein bisschen Zeit für dich und ich denke auch nicht dass dein Zimmergenosse die ganze Zeit im Zimmer sein wird. Und auch wenn ich an deiner Stelle würde nicht wegen so einer "Kleinigkeit" meinen Traumberuf aufgeben. Wenn ich das richtig verstanden habe kommst du ja am Wochenende nach Hause dort hast du ja dann dein Reich und du musst ja "nur" 1,5 Jahre durchhalten. Anders wäre das natürlich wenn das bis zum Lebensende so wäre. Lg

Tja, Augen auf bei der Berufswahl. Polizist ist offensichtlich der falsche Beruf für dich, wenn es dich so sehr stört. 

Als ich bei der Bundeswehr war, waren es 6-Bett-Zimmer. Nicht schön, aber man kann sich überwinden.

Naja der falsche Beruf nicht, aber die falsche Unterbringung. 

Im Schullandheim waren wir sogar zu 7 in einem Zimmer. Das war absolut furchtbar weil 3 geschnarcht haben und wir uns nie über die optimale Raumtemperatur einigen konnten und uns einfach gegenseitig auf den Geist gegangen sind.

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