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Keine MwSt. beim Versicherungsschaden???

gefragt von Poitora am 07.11.2009 um 15:29 Uhr

Hallo, mir ist jemand hinten ins Auto gefahren, die ganze Abwicklung mit dem Fahrzeughalter und der Versicherung war kein Problem. Hab mir einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt geholt, zur Versicherung geschickt und die haben mir nun das Geld überwiesen, allerdings ohne die MwSt. Ist das normal??? Ist mein erster "Kontakt" mit Versichungsschaden etc. LG


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schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 7. November 2009 18:15
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Hilfreichste Antwort

Nach der Neufassung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB – geändert im Zuge der sog. Schadensersatzreform mit Wirkung zum 01.08.2002 – ist Mehrwertsteuer im Rahmen der Schadensbeseitigung nur zu ersetzen, soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Auf deutsch :o) Lässt dich dich nach Kostenvoranschlag auzahlen , so steht dir nur der Nettobetrag zu. Lässt du dein Fzg nachträglich rep, so erhälst du aus dieser Rep.rechnung noch die 19 % MwSt.

LG

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 9. November 2009 17:40

DH!

Es wäre ja auch gar nicht korrekt, wenn Du die Steuer kassieren würdest, obwohl Du diese gar nicht bezahlen musstest (weil Du den Schaden nicht reparieren hast lassen). Ist einzusehen oder?

Nur wenn Du die Steuer aufgrund einer Reperaturrechnung bezahlt hast, bekommst Du diese erstattet. Damit ist das Ganze korrekt...

Gruß justii


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anonym
beantwortet von tucan am 7. November 2009 15:30
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Solange wie Du der Versicherung nicht nachweißt das der Schaden in einer Werkstatt repariert wurde, solange werden sie Dir auch die MwSt. nicht überweisen.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 7. November 2009 15:31
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wenn du das auto reparieren lässt,bekommst du die rechnung incl.mwst. erstattet.bei abrechnung auf kostenvoranschlag wird diese abgezogen.


Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 7. November 2009 18:16
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Wenn du den Schaden sozusagen laut Gutachten abwickelst, wird die MWST. nicht mitbezahlt. ( Gibts erst bei original-Rechnung ). Ausser du bist vorsteuerabzugsberechtigt - dann gibts sowieso keine.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 8. November 2009 16:23
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Versicherung erstattet die MWSt nur, wenn sie auch in einer Reparaturrechnung ausgewiesen ist. Die Versicherung will die MWSt schließlich vom FA auch wieder zurückbekommen.



malli
beantwortet von malli am 9. November 2009 10:03
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wenn du den schaden beheben lässt bekommst du auch die MWST. ansonsten nicht lg malli


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