Hallo, mir ist jemand hinten ins Auto gefahren, die ganze Abwicklung mit dem Fahrzeughalter und der Versicherung war kein Problem. Hab mir einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt geholt, zur Versicherung geschickt und die haben mir nun das Geld überwiesen, allerdings ohne die MwSt. Ist das normal??? Ist mein erster "Kontakt" mit Versichungsschaden etc. LG
Nach der Neufassung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB – geändert im Zuge der sog. Schadensersatzreform mit Wirkung zum 01.08.2002 – ist Mehrwertsteuer im Rahmen der Schadensbeseitigung nur zu ersetzen, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Auf deutsch :o) Lässt dich dich nach Kostenvoranschlag auzahlen , so steht dir nur der Nettobetrag zu. Lässt du dein Fzg nachträglich rep, so erhälst du aus dieser Rep.rechnung noch die 19 % MwSt.
LG
Solange wie Du der Versicherung nicht nachweißt das der Schaden in einer Werkstatt repariert wurde, solange werden sie Dir auch die MwSt. nicht überweisen.

wenn du das auto reparieren lässt,bekommst du die rechnung incl.mwst. erstattet.bei abrechnung auf kostenvoranschlag wird diese abgezogen.

Wenn du den Schaden sozusagen laut Gutachten abwickelst, wird die MWST. nicht mitbezahlt. ( Gibts erst bei original-Rechnung ). Ausser du bist vorsteuerabzugsberechtigt - dann gibts sowieso keine.
Versicherung erstattet die MWSt nur, wenn sie auch in einer Reparaturrechnung ausgewiesen ist. Die Versicherung will die MWSt schließlich vom FA auch wieder zurückbekommen.

wenn du den schaden beheben lässt bekommst du auch die MWST. ansonsten nicht lg malli
DH!
Es wäre ja auch gar nicht korrekt, wenn Du die Steuer kassieren würdest, obwohl Du diese gar nicht bezahlen musstest (weil Du den Schaden nicht reparieren hast lassen). Ist einzusehen oder?
Nur wenn Du die Steuer aufgrund einer Reperaturrechnung bezahlt hast, bekommst Du diese erstattet. Damit ist das Ganze korrekt...
Gruß justii