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Keine Leistung und dennoch Mahnung und Zahlungsaufforderung...

gefragt von Saki77 am 01.10.2007 um 11:40 Uhr

Hallo und Guten Tag,

meine Freundin hat im Sommer 2005 einen English-Kurs bei einem Institut "Förderkreis Fortbildung" abgeschlossen. Der Kursbeginn wurde aus organisatorischen Gründen verschoben zum 13.10.2005 statt August 05. Am 12.05 telefonierte meine Freundin mit dem Förderkreis, dass Sie an dem Kurs zum 13.10. nicht teilnehmen kann, da Sie im Ausland ist. Dies sollte Sie auch schriftlich mitteilen. Auch getan per Fax und Brief! Stand heute, Creditreform forderte per Mahnung Kursgebühren ein, wobei auf deren Seite explizit Kursgegühren vor Kursbeginn nicht zu zahlen sind. So, Freundin hat das Geld gezahlt und keine Leistung bis heute erhalten. Was


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Reply


anonym
beantwortet von coolsnapper am 1. Oktober 2007 12:03
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Du hat geschrieben, dass die Freundin gezahlt hat. Also hat sie die Forderung anerkannt. Mehr ist erstmal nicht passiert. Sie hätte nicht zahlen sollen, da auch keine Leistung erbracht wurde. Ob Deine Freundin Ihren Sprachkurs jetzt unendgeltlich nachholen kann muss mit dem Förderkreis abgesprochen werden. Bei solchen Methoden (Kreditreform einschalten statt Mahnbescheide zu erlassen), denke ich, wird der Förderkreis argumentieren, das dieser verfallene Kurs Kosten erzeugt hat ect. Eine Kulanz erscheint mir verhandelbar, wenn man freundlich bleibt. Falls es nichts nützt mußt Du einen Anwalt einschalten. Deine Freundin hätte sich früher erkundigen sollen.


kanadu
beantwortet von kanadu am 1. Oktober 2007 11:49
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Eine Zahlungsaufforderung muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Forderung berechtigt ist. Ich würde mal anfragen ob es sich um ein Versehen handelt, da die Teilnahme an dem Kurs nachweisbar abgesagt wurde.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Oktober 2007 12:06
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ein Inkassobüro und auch ein Amtsgericht prüfen nicht die Richtigkeit der Forderung sie handeln nur im Auftrag ihres Kunden. Du musst also sofort in Widerspruch gehen, wegen der Fristen und dich mit dem Büro in Verbindung setzen und dem Kläger der Forderung, dass sie dir die Richtigkeit begründen...und danach hilft meist nur ein Anwalt


anonym
beantwortet von Saki77 am 1. Oktober 2007 16:42
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Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.

So weit habe ich auch alles verstanden. Das Problem ist, dass Sie schon bezahlt hat. Weder ist vorher, noch nachher eine Leistung seitens des Förderkreises getätigt worden. Wie auch heute herausgefunden, gibt es nicht einmal mehr Kurse in München von denen. Somit können die uns von Haus aus keine Leistung erbringen. Somit müsste dies ja eigentlich eine Täuschung sein! Sollte ich da nicht gleich zum Anwalt gehen? Leider bin nur ich REchtschutzversichert und Sie nicht. Ist es Ratsam eine Rechtschutzversicherung abzuschliesen für Sie und übernehmen die auch sollche Fälle sofort? Oder gibt es da ne Speerfrist?

Kommentar von Gutefrage.net Support am 1. Oktober 2007 21:49

Lieber Saki77, bitte achte doch in Zukunft darauf, daß Du für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen das Kommentarfeld nutzt anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank für Dein Verständnis. Ted vom gutefrage.net-Support


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