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Keine Klingeln unten und immer offene Eingangstür.Recht auf Einbau ?

gefragt von dieElisa am 22.07.2009 um 15:57 Uhr

Hallo, ich habe ein Mietrechtsproblem, aber zu wenig im Internet dazu gefunden. Hier meine Frage: Ich bin in ein altes Mehrparteienhaus (1910) gezogen, es ergeben sich jedoch einige Probleme: Die Eingangstür unten ist jederzeit offen, wohl weil es keine Klingeln gibt. (SIe steht nicht auf, hat aber kein Schloss) Dadurch ergibt sich, dass der komplette Hausflur voller Graffiti ist, irgendjemand in de Hausflur pinkelt und nachts Menschen auf den Treppen schlafen . Ich arbeite nachts und habe natürlich nun immer ein wenig Angst ,wenn ich nachhause komme, sei es jemanden zu überraschen, der sich der Sachbeschädigung strafbar macht oder das Menschen auf schlimmere Gedanken kommen und im Hausflur warten. Was kann ich nun tun? Habe ich das Recht auf eine Schließanlage und ordentliche Klingeln? Oder das Recht auf einen sauberen Hausflur? Über hilfreiche Tipps und Links wäre ich dankbar.

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Mietrecht x 3.886 Haustür x 56 Minderung x 17

anonym
beantwortet von anjanni am 22. Juli 2009 15:59
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Warum solltest Du ein Recht auf eine Schließanlage haben, wenn Dir die Gegebenheiten auch vor dem Einzug in das Haus bekannt waren?

Kommentar von dieElisa am 22. Juli 2009 16:00

weil ich nichts von in meinen hausflur pinkelnden und schlafenden obdachlosen wusste. außerdem wird die post geklaut.


albatros
beantwortet von albatros am 23. Juli 2009 00:33
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Das Fehlen von Klingel und Schloss sind Mängel der Mietsache, für die normalerweise die Miete gemindert werden kann. Dir war der Mangel bei Einzug bekannt, deshalb ist das Minderungsrecht verwirkt. Trotzdem ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel abzustellen. Nochmals Frist von max. zwei Wochen stellen und ankündigen, dass du bei Nichtabstellung zu diesem Termin künftig einen Teil der Miete zurückbehalten wirst (Zurückbehaltungsrecht). Ich empfehle 10 % der Bruttomiete monatlich bis der Mangel behoben ist. Dieser Mieteanteil ist aber im Gegensatz zur Mietminderung nachzuzahlen, sobald der Mangel behoben ist.


bitmap
beantwortet von bitmap am 22. Juli 2009 16:03
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-> http://www.recht.de/phpbb/index.php -> Forum Mietrecht


ratzelchen
beantwortet von ratzelchen am 23. Juli 2009 11:29
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Frag mal beim Mietverein nach, die Mitgliedschaft lohnt sich. Ansonsten ist die Idee mit der Einbruch-Versicherung sehr gut. Die kennen sich rechtlich aus und wenn du dort eine Absage kriegst, dürfte es als Grund genügen. Immerhin bist du bei Einzug davon ausgegangen, es wäre alles über die Versicherung abgedeckt.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 22. Juli 2009 16:05
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Sprich mal mit deinem Eigentümer darüber. Bist du alleine im Haus oder wohnen auch andere Familien da? Wenn ja, dann würde ich mich mit den anderen Mieter zusammensetzen und eine Unterschriftensammlung machen, dass ihr eine Klingel haben wollt, und die Gründe aufzählen wieso ihr das haben wollt.Verpflichtet ist der Eigentümer nicht das zu tun aber wenn er will kann er das machen :-)


anonym
beantwortet von colinchen am 22. Juli 2009 16:01
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das recht auf eine schließanlage hast du nicht, hättest dort nicht einziehen sollen! aber für ein funktionales schloss muß der vermieter sorgen und dann viel erfolg, dass die mitmieter abends auch wirklich abschließen


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 22. Juli 2009 16:00
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Sprich mal mit nem versicherungsvertreter wegen einer Versicherung gegen Einbruch!


anonym
beantwortet von beastly78 am 22. Juli 2009 16:00
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Also hier geht es um Deine Sicherheit, ich würde mir das nicht gefallen lassen und evtl. bei einem Mieterverein mir Rat holen.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 22. Juli 2009 16:00
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Ja, das Recht solltest du haben. Seit ihr mieter euch alle einig, dann bittet den Vermieter um Abänderung des Zustandes unter Androhung der Mietminderung. Wenn alles nicht hilft: Mietschutzverband.

Kommentar von anjanni am 22. Juli 2009 16:05

Du kannst die Miete nur für Mängel mindern, die vor Einzug bekannt waren.

Daß es keine Klingeln gibt, daß sich die Haustür nicht verschließen läßt, war aber schon vor dem Einzug so.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 23. Juli 2009 00:26

genau umgekehrt ist es richtig!


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