gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Keine Heizung nach Wohnungsübergabe

gefragt von bakalamaka am 22.09.2008 um 23:34 Uhr

Ich bin vor drei Tagen (19.09) in eine neue Wohnung gezogen, das Mietbeginn ist erst ab 1.10, aber die Wohnung wurde bereits am 16 übergeben.. Nun stelle ich fest, dass die Heizung in der Wohnung nicht funktioniert. Ich habe den Vermieter informiert, es hieß "man würde sich darum spätestens in einer Woche kümmern". Nun ist mir "spätestens eien Woche" eindeutig zu lang. Wäre die Mietzeit bereits losgegangen, hätte ich Miete gemindert, kann ich aber noch vor Mietbeginn irgendwie druck machen, z.b. Miete für Oktober mindern falls die Heizung nicht in paar Tagen angeschaltet wird?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Mietrecht x 3.902 Heizung x 1.595

anonym
beantwortet von bakalamaka am 23. September 2008 10:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Danke an alle für die Antworten... Ich werde den Vermieter also noch ein wenig nerven...


anonym
beantwortet von andien am 23. September 2008 01:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

als trost kann ich dir noch sagen, dass ich letzten und vorletzten winter 3 monate keine heizung hatte. (es gibt ja zum überleben aber zum glück ölradiatoren) und miete mindern spart geld. aber solange du keine bezahlst, hast du keine möglichkeit und ich finde, auch keinen großen grund dich zu beschweren. immerhin wohnst du kostenlos!


anonym
beantwortet von jotde01 am 23. September 2008 00:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn ich das richtig verstehe, zahlst du erst ab 1. Oktober Miete? Dann gibt es jetzt kein richtiges Druckmittel, als den Vermieter zu nerven. Oder elektrisch zu heizen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 23. September 2008 00:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du noch keine Miete zahlst, gibt es eigentlich keinen Grund zum Meckern.

Falls doch, würde ich an deiner Stelle morgen wieder auf der Matte stehen


Condor131
beantwortet von Condor131 am 22. September 2008 23:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der entscheidende zeitpunkt ist nicht die uebergabe, sondern der vertragsbeginn. Wenn die uebergabe VOR vertragsbeginn erfolgt ist, so hat der vermieter immer noch das recht in einem angemessenen zeitraum nachzubessern. Als angemessen gilt ein zeitraum in dem je nach tatsaechlicher lage, eine reperatur durchschnittlich erfolgt. Noch hat zudem die offizielle heizperiode nicht begonnen.
Als einzigstes >>druckmittel<< sehe ich eine regelmaessige nachfrage.

Kommentar von bakalamaka am 22. September 2008 23:54

Danke für die Antwort! Die Anlage ist nicht defekt, ich vermute einfach, dass man vergesen hat den Ventil im Keller aufzudrehen (anderen Wohnungen werden beheizt). Also ist der angemessene Zeitraum IMHO doch ein Augenblick, vor allem da das Vermieterbüro 5 Min Fussweg entfernt ist... Die Sache ist nur, dass ich (vermutlich) wegen einer Farlässigkeit des Vermieters seid drei Tagen in einer kalten Wohnung wohne. Und draußen sind es 8 grad oder sogar weniger...

Kommentar von A1c317f1368a7570cd71d70b11bb3163smallCondor131 am 23. September 2008 00:16

Nein, als angemessen kann unabhaengig davon wie weit der vermieter weg seinen sitz hat , ein zeitraum von bis zu ACHT wochen gelten ... dies kann unter umstaenden noch laenger sein.
Ich glaube Dir, dass es unangenehm ist, aber der vermieter wird Dir mit sicherheit aus seiner erfahrung heraus die heizung zum 01. anschalten. Dies ist rechtlich sauber und nicht zu beanstanden, ob moralisch ok ... darueber laesst sich streiten.
Sieh es so .... es gibt und gab auch un der BRD leute die in wohnungen wohnen muessen, die faktisch unbeheizbar sind, also ist der zeitraum bis zum 01. nicht weiter schlimm und da tags noch recht annehmbare temperaturen herrschen, sollte das noch auszuhalten sein ;-), auch, wenn es nicht die schoenste loesung ist.*


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wohnungsübergabe, wen muss ich alles in die Wohnung lassen?

    Gestern Wohnungsübergabe

    Parkettabnutzung bei Wohnungsübergabe

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.