Ich bin vor drei Tagen (19.09) in eine neue Wohnung gezogen, das Mietbeginn ist erst ab 1.10, aber die Wohnung wurde bereits am 16 übergeben.. Nun stelle ich fest, dass die Heizung in der Wohnung nicht funktioniert. Ich habe den Vermieter informiert, es hieß "man würde sich darum spätestens in einer Woche kümmern". Nun ist mir "spätestens eien Woche" eindeutig zu lang. Wäre die Mietzeit bereits losgegangen, hätte ich Miete gemindert, kann ich aber noch vor Mietbeginn irgendwie druck machen, z.b. Miete für Oktober mindern falls die Heizung nicht in paar Tagen angeschaltet wird?
Danke an alle für die Antworten... Ich werde den Vermieter also noch ein wenig nerven...
als trost kann ich dir noch sagen, dass ich letzten und vorletzten winter 3 monate keine heizung hatte. (es gibt ja zum überleben aber zum glück ölradiatoren) und miete mindern spart geld. aber solange du keine bezahlst, hast du keine möglichkeit und ich finde, auch keinen großen grund dich zu beschweren. immerhin wohnst du kostenlos!
wenn ich das richtig verstehe, zahlst du erst ab 1. Oktober Miete? Dann gibt es jetzt kein richtiges Druckmittel, als den Vermieter zu nerven. Oder elektrisch zu heizen.

wenn du noch keine Miete zahlst, gibt es eigentlich keinen Grund zum Meckern.
Falls doch, würde ich an deiner Stelle morgen wieder auf der Matte stehen

Der entscheidende zeitpunkt ist nicht die uebergabe, sondern der vertragsbeginn. Wenn die uebergabe VOR vertragsbeginn erfolgt ist, so hat der vermieter immer noch das recht in einem angemessenen zeitraum nachzubessern. Als angemessen gilt ein zeitraum in dem je nach tatsaechlicher lage, eine reperatur durchschnittlich erfolgt. Noch hat zudem die offizielle heizperiode nicht begonnen.
Als einzigstes >>druckmittel<< sehe ich eine regelmaessige nachfrage.
Danke für die Antwort! Die Anlage ist nicht defekt, ich vermute einfach, dass man vergesen hat den Ventil im Keller aufzudrehen (anderen Wohnungen werden beheizt). Also ist der angemessene Zeitraum IMHO doch ein Augenblick, vor allem da das Vermieterbüro 5 Min Fussweg entfernt ist... Die Sache ist nur, dass ich (vermutlich) wegen einer Farlässigkeit des Vermieters seid drei Tagen in einer kalten Wohnung wohne. Und draußen sind es 8 grad oder sogar weniger...
Condor131 am 23. September 2008 00:16 Nein, als angemessen kann unabhaengig davon wie weit der vermieter weg seinen sitz hat , ein zeitraum von bis zu ACHT wochen gelten ... dies kann unter umstaenden noch laenger sein.
Ich glaube Dir, dass es unangenehm ist, aber der vermieter wird Dir mit sicherheit aus seiner erfahrung heraus die heizung zum 01. anschalten. Dies ist rechtlich sauber und nicht zu beanstanden, ob moralisch ok ... darueber laesst sich streiten.
Sieh es so .... es gibt und gab auch un der BRD leute die in wohnungen wohnen muessen, die faktisch unbeheizbar sind, also ist der zeitraum bis zum 01. nicht weiter schlimm und da tags noch recht annehmbare temperaturen herrschen, sollte das noch auszuhalten sein ;-), auch, wenn es nicht die schoenste loesung ist.*