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Keine Ansprüche mehr bei einem Auflösevertrag?

gefragt von Stirnfalte am 25.03.2008 um 18:55 Uhr

Wenn man mit einer Firma einen Auflösevertrag vereinbart, hat dann keiner der Beiden mehr Ansprüche? Was ist mit Provision, die z.B. schon bezahlt wurde aus langlaufenden Veträgen, aber z.B. der Kunde im kommenden Jahr Pleite geht, muss man dann die Provision zurückbezahlen?


Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 25. März 2008 19:01
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Kommt drauf an, was in dem Aufhebungsvertrag vereinbart wurde.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 25. März 2008 18:57
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neee..muss nicht zurückgezahlt werden...Provision hast du ja für den Neukunden, dessen Auftrag und oder Umsatz bekommen...Wenn das so wäre hätten wir glaube ich bald keinen Aussendienst mehr! Darfst du behalten!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 25. März 2008 19:12
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Im Auflösungsvertrag ist in der Regel der Satz, dass mit dem Vertrag keinerlei sonstige Ansprüche mehr entstehen. Das bedeutet auch, dass du keine Provisionen zurückzahlen musst.

Aber wenn du willst kannst du das explizit in den Vertrag aufnehmen lassen.

Ledigl Ansprüche aus vorsätzlichen Taten könnten entstehen, wenn du z.B. Daten geklaut hast o.ä. und dadurch die Firma schädigst


anonym
beantwortet von Eddy21 am 26. März 2008 04:43
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Meinst du eine Ausgleich-Quittung?

Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche gegeneinander aufgehoben !


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