Wenn man mit einer Firma einen Auflösevertrag vereinbart, hat dann keiner der Beiden mehr Ansprüche? Was ist mit Provision, die z.B. schon bezahlt wurde aus langlaufenden Veträgen, aber z.B. der Kunde im kommenden Jahr Pleite geht, muss man dann die Provision zurückbezahlen?

Kommt drauf an, was in dem Aufhebungsvertrag vereinbart wurde.

neee..muss nicht zurückgezahlt werden...Provision hast du ja für den Neukunden, dessen Auftrag und oder Umsatz bekommen...Wenn das so wäre hätten wir glaube ich bald keinen Aussendienst mehr! Darfst du behalten!

Im Auflösungsvertrag ist in der Regel der Satz, dass mit dem Vertrag keinerlei sonstige Ansprüche mehr entstehen. Das bedeutet auch, dass du keine Provisionen zurückzahlen musst.
Aber wenn du willst kannst du das explizit in den Vertrag aufnehmen lassen.
Ledigl Ansprüche aus vorsätzlichen Taten könnten entstehen, wenn du z.B. Daten geklaut hast o.ä. und dadurch die Firma schädigst
Meinst du eine Ausgleich-Quittung?
Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche gegeneinander aufgehoben !