Keine Abiturzulassung wegen Fehlstunden? (NRW)

4 Antworten

Die Zulassungsvoraussetzungen findest Du hier: schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium2/APO_GOst/Zulassung/index.html  (Links ohne www, da sonst als spam interpretiert)

Wenn Du also durch die Fehlzeiten nicht über die von dir schon richtig genannten Summen an Defiziten kommst und du außerdem die geforderte Durchschnittsbewertung und alle anderen geforderten Voraussetzungen erreichst, dürfte dir nichts passieren können. Die ausführliche Rechtsnorm kannst du hier nachlesen: schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/index.html#A_5

Moralpredigt (kanns mir nicht wirklich verkneifen): überleg dir bitte trotzdem, ob es nicht sinnvoller wäre, den Jahrgang zu wiederholen und dafür dein Abi nächstes Jahr mit relativ hoher Gewissheit zu bestehen. Bei so vielen Fehlzeiten ist das Risiko, ein schlechtes oder gar kein Abi zu haben doch schon arg hoch!

Sicher, dass es da bezüglich (un)entschuldigten Fehlzeiten nicht noch eine Regelung gibt? Ich weiß ja, dass man ab einer bestimmten Zahl an entschuldigten Fehlstunden in einem Fach eine Feststellungsprüfung machen muss, weil der Lehrer einen Schüler dann nicht mehr objektiv beurteilen kann, dieser aber die Chance kriegen muss nachzuweisen, dass er den versäumten Stoff (entschuldigt) nachgeholt und drauf hat. Das hab ich ja in einem Fach grad hinter mir.

Ich weiß nicht genau, wo die Grenze liegt. Aber ich weiß aus dem Bekanntenkreis, dass es durchaus dazu kommen kann, dass man wegen zu vieler Fehlstunden nicht zugelassen wird. 

Das Abitur nennt man auch Reifeprüfung - warum wohl ?