gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

kein Versicherungsschutz bei geringfügiger Beschäftigung?

gefragt von felalifelali am 07.02.2008 um 10:52 Uhr

Ein Bekannter von mir geht für eine Übergangszeit von ca. 3 Monaten einer gerinfügigen Beschäftigung ohne Versicherungsschutz nach, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen, bis er eine Stelle als Geschäftsführer in einem Lokal antreten wird, welches sich gerade im Umbau befindet. Er möchte sich auf keinen Fall bis dahin arbeitslos melden aber was passiert, wenn er nun krank wird, oder sich verletzt?


Reply


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 7. Februar 2008 11:03
3x
Thumb_up

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind – wie andere geringfügige Tätigkeiten – in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, § 7 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 SGB V.

Folge der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass die betreffenden Erwerbstätigen aus ihrer Beschäftigung keine Mitgliedschaftsrechte bei einer Krankenkasse bzw. (zusätzliche) Leistungsansprüche aus der Krankenversicherung erwerben. Daraus folgt wiederum, dass für diese Beschäftigten im Grundsatz keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Dennoch hat der Arbeitgeber gemäß § 249b S. 1 SGB V für geringfügig entlohnte Beschäftigte prinzipiell einen Pauschalbeitrag von 11 % (bis zum 31.3.2003: 10%) des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung zu entrichten.

Gefunden auf Seite

http://www.aus-innovativ.de/themen/geringfuegige-beschaeftigung_2395.htm


Käpt'n Gruenbaer
beantwortet von Käpt'n Gruenbaer am 7. Februar 2008 10:59
2x
Thumb_up

Wenn Dein Bekannter offiziell, also angemeldet, arbeitet ist, bzw. bleibt er, krankenversichert. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsumme an Versicherungen, Finanzamt und Sozialkassen. Unfallversichert ist er in jedem Falle über den Betrieb.


Spanker
beantwortet von Spanker am 7. Februar 2008 10:59
2x
Thumb_up

Er kann sich auf jeden Fall freiwillig bei seiner Krankenversicherung versichern. Einfach mal dort anrufen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 7. Februar 2008 11:05
2x
Thumb_up

Warum will er sich nicht arbeitslos melden? Falsch verstandener Stolz?

Auf jeden Fall sollte er sich bei seiner bisherigen Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten bestehen.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 7. Februar 2008 11:06
2x
Thumb_up

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essen Tel:01801/200504 Hier erfährst Du alles detailliert.Man schickt Dir auch kostenlos eine Broschüre und alle Vertragsunterlagen.





kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 7. Februar 2008 17:53
2x
Thumb_up

Seit 01.04.2007 muss er sich krankenversichern, eine Nichtversicherung gibt es gesetzlich nicht mehr! Der Arbeitgeber muss prüfen ob der Arbeitnehmer krankenversichert ist.

Am besten an die letzte gesetzliche Krankenkasse wenden.

Infos von der Minijobzentrale siehe hier: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10188/DE/Service/GenerierteNewsletter/Arbeitnehmer/070511.html

Kommentar von Simple_avatar7smallkleineroteHexe am 7. Februar 2008 19:48

Oder er arbeitet auf 401 €-Basis, dann muss er zwar Lohnsteuer zahlen (je nach Steuerklasse) und die Sozialabgaben (ca. 20 %), dafür ist er aber in allen Zweigen versichert. Und fürn AG ist es auch günstiger, ca. 20 % anstatt 30 %.


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 7. Februar 2008 10:56
1x
Thumb_up

Normal muß der Ag ihn versichern, aber die wenigsten tun das bei Geringfügig. Wenn er krank wird, muß er löhnen, hat er einen Arbeitsunfall muß der Ag dran glauben!

Kommentar von Simple_avatar5smallfelali am 7. Februar 2008 10:57

Danke!


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.