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kein Untertischgerät in der Küche, wer muss das zahlen?

gefragt von Tari25Tari25 am 21.09.2009 um 14:55 Uhr

Mein Cousin ist vor einiger Zeit in seine eigene Wohnung gezogen... Ganz normale Mietwohnung... Nichts spezielles, bzw. aussergewöhnliches...

Das Wasser wird mit einem Durchlauferhitzer erwärmt. In der Küche gab es aber kein Gerät, mein Cousin redete mit seinen Vermietern und die sagten ihm, er müsse sich das selbst besorgen...? Stimmt das??? Also ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Der Vermieter muss doch die Mietsache so vermieten, dass auch gewährleistet ist, dass man in der Küche warmes Wasser bekommen kann?????

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Wohnung x 4.627 Mietsache x 16 Mietinformationen x 1

anonym
beantwortet von jestergoes am 21. September 2009 14:57
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wenn das im mietvertrag nicht drinsteht oder extra vereinbahrt wurde eigentlich nicht?? der hat sich doch die wohnung vorher angesehen und meistens wird sie "wie besichtigt" vermietet... wenn da kein boiler drin war und dein cousin unterschrieben hat denke ich nicht das er anspruch auf diesen hat!! grüße

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 21. September 2009 14:59

Okay, das ist krass. Hätte ich jetzt nicht gedacht... Ja schon klar, er wusste es.. Aber manche Vermieter wissen ja auch nicht immer, was sie eigl. leisten müssen ;)


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 21. September 2009 14:57
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Soweit ich weiss, muss sich der Vermieter nicht um Warmwasser in der Küche kümmern, sondern nur im Badezimmer. War bei meiner Schwester auch so.


Tari25
beantwortet von Tari25 am 21. September 2009 14:56
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Ergänzung zur Frage:

und kann er sich die Kosten noch ersetzen lassen? Von den Vermietern?? Quittungen existieren noch


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