Hallo, der leibliche Vater meiner Kinder 16 J. und 18 J. ist ausgesteuert worden und hat einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 gestellt. Da dies aber anscheinend sehr gering ausfällt, hat er die Unterhaltszahlungen direkt eingestellt. Beim Sozialamt sagte man mir, dass mein Ehemann zwar nicht unterhaltspflichtig gegenüber meinen Kindern ist, doch würden wir als Bedarfsgemeinschaft gelten. Unter dem Strich heißt das doch, wir verdienen zu viel als das auch nur eine meiner bd. Kinder Anspruch auf Harz V hat. Wer kennt sich da aus?? Vielen Dank für Antworten. L. G. anitram

Ich versuche mal, den Sachverhalt aufzudröseln:
Du bist verheiratet und Dein Ehemann ist nicht der Vater Deiner Kinder. Du lebst mit Deinem Ehemann und Deinen Kindern in einem Haushalt. Der leibliche Vater der Kinder kann keinen Unterhalt zahlen. Ist das so?
Die Rechtslage ist dann wie folgt:
Du bist gegenüber Deinen Kindern unterhaltsverpflichtet. Weiterhin hast Du, soweit Du kein eigenes Einkommen hast, einen Taschengeldanspruch gegenüber Deinem Ehemann in Höhe von 5 bis 7 % seines bereinigten Nettoeinkommens. Aus diesem Taschengeld mußt Du Deinen Kindern insoweit Unterhalt zahlen. Wenn der sich daraus ergebende Unterhalt entsprechende Sätze übersteigt, gibt es auch keinen Anspruch auf Hartz IV.

Nun... Wenn keine Unterhaltszahlungen mehr erfolgen und die Kindsmutter nicht genug verdient, dann muss man wohl das Sozialamt aufsuchen und den "Hartz-IV-Antrag" stellen.
bitmap am 21. März 2008 17:36 Sozialamt ist nicht zuständig für alg II (im Volksmund ''Hartz IV'' genannt).

Deine Frage verwirrt mich etwas, was beseutet ausgesteuert ( glaube ich steh auf dem Schlauch )? Verdient ihr? Hartz IV kann man nur beantagen wenn keiner kein Einkommen hat und dann wie schon von Dir erwähnt wird als Bedarfgemeinschaft abgerechnet.
Hier kannst Du alles nachlesen:
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/
Ich hoffe ich konnte Dir damit weiterhelfen.
Ja, das hast du, vielen Dank. Mit ausgesteuert meine ich, er hat in d. vergangenen Zeit Krankengeld bezogen. Mittlerweil hat er keinen weiteren Anspruch mehr auf diese Zahlung.
bitmap am 21. März 2008 17:43 ''Hartz IV kann man nur beantagen wenn keiner kein Einkommen hat''
Stimmt - so pauschal gesagt - nicht. Einkommen wird angerechnet. Das heißt also nicht kategorisch, dass man gar nicht erst einen Antrag stellen braucht, wenn Einkommen vorhanden ist.
sheela2011 am 21. März 2008 18:51 bitmap, darum habe ich auch diesen Link dazugesetzt, man kann auch ergänzendes Hartz IV beantragen, weiß ich alles selbst, aber dass zu erläutern in allen Einzelheiten hätte wohl den Rahmen gesprengt....