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Kein Steuervorteil bei nachträglichem Einbau eines Russpartikelfilters?

gefragt von BayBeamter am 13.01.2008 um 17:04 Uhr

Unser Diesel PKW wurde fachgerecht von einer Vertragswerkstatt nachträglich mit einem Russpartikelfilter ausgerüstet. Der Steuerbetrag ist jedoch immer noch der gleiche, wie kann das sein?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. Januar 2008 17:51
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Du hast ja sicherlich einen Kfz-Steuerbescheid bekommen. Lege gegen diesen Einspruch ein, dann lässt sich der Grund klären.


anonym
beantwortet von hixpix am 14. Januar 2008 08:26
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Du weißt, daß er drin ist, die Werkstatt weiß es... Aber weiß es denn auch dein Finanzamt???
Wenn ja, dann Einspruch.
Wenn nein, dann kümmer dich drum, daß sie es erfahren!


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