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Kein Mietvertrag

gefragt von Aolten am 23.06.2008 um 12:59 Uhr

Nachdem mein Bruder alle Tätigkeiten für meine Mutter ab 2008 abgegeben hat, wohnt er mit seiner Freundin immer noch mietfrei im Haus meiner Mutter. Die ursprüngliche mündl. Abmachung war, solange er alles für und mit meiner Mutter erledig, wohnt er mietfrei. 1. Leider ist keine Mietvertrag vorhanden. 2. Seine Freundin ist ohne Erlaubnis meiner Mutter eingezogen. 3. Die beiden nutzen auch zusätzlich einen Kellerraum, 1 Zimmer ausserhalb der Wohnung und 1 Dachzimmer sowie eine Garage.

Welche rechtlichen Schritte sollten eingeleitet werden, damit er 1. Miete gezahlt wird, 2. Nebenkosten gezahlt werden, 3. jetzige Kündigungsfristen???


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 23. Juni 2008 13:26
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Man müßte die näheren Umstände kennen.

Die Frage ist halt, ob es sich um ein faktisches (eben ohne eigentlich erforderlichen Mietvertrag) Mietverhältnis handelt, oder ob Deine Mutter ihn quasi aufgenommen hat. Im letzgenannten Fall wäre es einfach: Sie kann ihn rauswerfen.

Für ein Mietverhältnis würde sprechen (ich spreche hier immer nur von Indizien; ist also nicht zwingend) wenn er eine separate Wohnung in selben Haus bewohnt. Gegen ein Mietverhältnis spräche ein Bewohnen derselben Wohnung bzw. eines nicht in Wohnungen unterteilten Hauses.

Ansonsten ist zwar für Mietverträge, die über mehr als ein Jahr gehen, die Schriftform vorgeschrieben, das Fehlen derselben darf aber nicht zum Nachteil des Mieters ausschlagen.

Gehen wir also mal von einem mündlichen Mietvertrag aus. Die möglichen Kündigungsgründe wie Eigenbedarf oder anderweitig wirtschaftlich nicht mögliche Verwertung lassen wir mal außen vor. (Selten.) - Die Frist beträgt übrigens drei Monate.

Ihn zu Miet- und Nebenkostenzahlung zu bewegen ist zwar nicht leicht, da er bisher mietfrei gewohnt hat, aber möglich. Ich würde schriftlich unter Verweis auf den Sachverhalt eine entsprechende Forderung erheben. Bei dieser Gelegenheit kann man auch einen schriftlichen Mietvertrag, der den bisherigen mündlichen ersetzt abschließen.

Möglicherweise wird er sich dagegen wehren. Dann hilft nichts anderes, als Klage zu erheben. Die Erfolgsaussichten vermag ich aber hier nicht abzuschätzen. Es wäre auch unseriös, das in einem solchen Forum zu tun. Hier kann nur eine juristische Einzelberatung zum Ziel führen. Die macht der Anwalt.

Kommentar von Simple_avatar4smallsternschnups am 23. Juni 2008 13:51

gut geschrieben! denke auch, dass ein anwalt das übernehmen sollte - es sei denn man kann einfach seine sachen vor die tür stellen und den schlüssel austauschen, aber auch das könnte evt probleme geben...


Markae Haka
beantwortet von Markae Haka am 23. Juni 2008 13:16
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Schreib ihm ne Abrechnung. Und drohe ihm falls er nicht zahlt mit dem Anwalt.

Kommentar von Simple_avatar4smallsternschnups am 23. Juni 2008 13:49

liegt doch kein vertrag vor




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