Kein Krankengeld für Saisonkräfte?

4 Antworten

Ab dem 29.Kalendertag Betriebszugehörigkeit hat man Anspruch auf 42. Kalendertage Lohnfortzahlung. Jeweils davor bzw danach besteht grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse unabhängig davon was oder wo man etwas ausübt.

Das muss nicht gesondert im Arbeitsvertrag geregelt sein, da dies Kraft Gesetzes (EntgFG) gilt. Amazone ist bekannt dafür, dass es Mitarbeiter - gerade während der Probezeit - rigoros kündigt und an die Luft setzt. Sie bekommen von der AfA relativ schnell Ersatz, vor allem mit kostenlosen Praktikumskräften für 4 Wochen... du bist also jederzeit entbehrlich!

Wenn du "Krank geschrieben " warst greift die Lohnfortzahlung ersatzweise Krankengeld Zahlungen der Krankenkasse. Du bleibst nicht auf dem Trockenen.

Wenn Du 4 Wochen im Betrieb angestellt bist dann gibt es Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Das gilt auch für Saisonkräfte. Im Arbeitsvertrag muß das nicht festgelegt sein, es gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.

http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html

Es stimmt.6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung.